Drastische Mieterhöhung um genau 20% !!

  • Hallo ...

    nun brauche auch ich mal Hilfe. Wir (2 Erwachsene+ 2 Kinder) leben seid 2016 in einem Haus mit insgesamt 32 Parteien. Unsere Kaltmiete beträgt 437€ für 86,42m². Wir brauchten damals einen Wohnberechtigungsschein für diese Wohnung (keine Ahnung ob wichtig ).

    Die Wohnung war beim Einzug unrenoviert, und seitdem bin ich dabei uns das hier "hübsch" zu machen . Unter anderem mussten Steckdosen,Schalter,Türschlösser und Dichtungen erneuert werden, auf unsere Kosten. Der VM macht hier NICHTS bzw. wirklich nur das aller notwendigste ! Nun wurde die Verwaltung "mal wieder" verkauft..... Getan hat sich hier im Haus aber immer noch nichts.

    Z.b. ist immer wieder der Fahrstuhl defekt (bei 7 Stockwerken) , die Klingeln/Gegensprechanlagen funktionieren nicht usw....Treppenhausreinigung gibt es auch nicht mehr, wird aber mit bezahlt

    Nun eben hat uns der Schock getroffen ! Die Kaltmiete soll von 437 € auf 478,77 steigen !!! Das sind 41,77€ (volle 20%) mehr pro Monat...:cursing::cursing::cursing::cursing::cursing:

    Wir bekommen leider ALG II, und die Wohnung haben wir auch nur bekommen weil es nichts anderes gibt hier vor Ort für 4 Personen. Die Erhöhung übernimmt das JC unter Garantie nicht, und wir können und bummelig 42€ auch nicht jeden Monat extra leisten....

    Einen Anwalt aber leider auch nicht :(

    Was können wir machen ? Wenn der VM hier mal was im Haus machen würde .... Ok ... aber so ....:thumbdown::thumbdown::thumbdown:


    Gruß Kontio


    PS: das ganze Haus hat diese "Post" bekommen bzw. die, die mehr als 3 Jahre hier wohnen

    Einmal editiert, zuletzt von Kontio (23. Oktober 2019 um 12:42)

  • Hallo ich nochmal ....

    Ich habe eben mal ein wenig gerechnet. Beim Einzug war die Wohnung eigentlich über dem Satz was das JC bezahlen würde. Da es aber wir gesagt nix anderes gab , haben wie die 10% zuschlag bekommen. Dieser müsste doch auch jetzt noch gültig sein .... oder ?

    Wen dem so ist, wäre die Wohnung bummelig 11€ zu teuer :(

  • Hallo ...

    Nach drei Vergleichswohnungen .... alle hier im Haus ! Mietspiegel gibt es für unseren Ort leider nicht


    Gruß Kontio

  • Ich halte das jetzt aber für einen Witz. Die Vergleichswohnungen sind im selben Haus, also vom gleichen Vermieter?

    Zitat:

    "Was sagt der Mietspiegel aus?

    Der Mietspiegel informiert über das Mietpreisniveau in einer Stadt oder Gemeinde für die Wohnungen, die nicht einer Sozialbindung unterliegen. Die untersuchten Wohnungen werden nach Merkmalen wie Wohnungsgröße, Ausstattung, Lage und Baujahr klassifiziert und in Baualtersgruppen, Größengruppen, Ausstattungsklassen und Lagen eingruppiert. Die Mietpreise werden für die so gebildeten Wohnungsgruppen als Preisspannen von- bis ausgewiesen." (Quelle: wohnung-jetzt.de/wohnen/mietspiegel-einfach-erklaert/)

    Wohl aber muss nicht jede Gemeinde einen Mietspiegel erstelle, und das ist dann wohl bei Euch der Fall.

    2 Mal editiert, zuletzt von Fruggel (23. Oktober 2019 um 13:52) aus folgendem Grund: Zitat entfernt. Bitte keine Vollzitate zwecks Wahrung der Übersichtlichkeit!

  • Ich halte das jetzt aber für einen Witz. Die Vergleichswohnungen sind im selben Haus, also vom gleichen Vermieter?

    Jupp , kein Witz .... Scanne das gerne ein wenn benötigt ....


    PS: ich habe mich verrechnet .... das sind keine 20% ....Kann man die Überschrift noch ändern bitte ?

  • Hallo Kontio,

    Was können wir machen ?

    Prüfe die Mieterhöhung. Gehe zu den Vergleichswohnungen hin, klingle dort, und überzeuge dich, dass die Wohnungen auch wirklich vergleichbar sind hinsichtlich Größe und Ausstattung. Das ist wichtig. Von den 3 Wohnungen darf dann nur die Miete mit dem geringsten Betrag heran gezogen werden.

    Die Erhöhung übernimmt das JC unter Garantie nicht

    Das ist nicht unbedingt gesagt. Da die Mieten überall steigen, werden auch die Sätze des Jobcenters angepasst. Frag also konkret nach, ob die erhöhte Miete noch übernommen wird.

    Einen Anwalt aber leider auch nicht

    Du kannst zum Amtsgericht gehen und dort einen Beratungsschein holen, wenn man zu wenig Einkommen hat. Dann wird der Anwalt vom Staat bezahlt. Jeder soll jurstische Hilfe bekommen, auch wenn man es sich nicht leisten kann.

    Die Vergleichswohnungen sind im selben Haus, also vom gleichen Vermieter?

    Das ist tatsächlich zulässig. Ein Vermieter darf Vergleichswohnungen aus seinem eigenen Bestand heranziehen. Wichtig ist nur, dass die Miete nicht erst seit kurzem gilt. Ich weiß jetzt nicht wie lang, glaube mind. 1 Jahr.

  • Fruggel....

    z.B. wird genau die Wohnung über uns als Vergleich herangezogen. Diese Wohnung ist genau so groß wie unsere. Diese Wohnung stand aber nun recht lange leer, und wurde vor Neuvermietung saniert.

    Sprich neues Bad, neues WC neue Küche usw..... Unsere Wohnung war wie gesagt un renoviert. Wir haben immer noch die alten gelben Kacheln aus den 70.gern , immer noch eine Uralte Wanne aus Emaile usw .....

    Der VM macht wie gesagt nur das allernotwendigste hier im Haus bzw. den Wohnungen

    Gruß Kontio

  • Diese Wohnung stand aber nun recht lange leer, und wurde vor Neuvermietung saniert.

    Wenn diese Wohnung komplett saniert wurde und eure nicht, dass fällt diese Wohnung als Vergleichswohnung raus. Der Gesetzgeber will in dem relevanten Gesetz, dass die Vergleichswohnungen im wahrsten Sinne des Wortes vergleichbar sind. Aus diesem Grund müssen die Wohnungen auch identifizierbar benannt sein, sodass man die Möglichkeit hat, hin zu gehen und sich von der Vergleichbarkeit überzeugen kann.

  • Wie gesagt die eine Wohnung ist genau über uns .... und da hatten wir Monatelang den Baulärm ! Und man hat ja mitbekommen was da alles gemacht wurde. Bzw. man ist ja auch mit der neuen Mieterin ins Gespräch gekommen, die einem dann erzählt hat , wie toll die Wohnung doch wäre......

    Bei uns z,b. ist auf den Zimmertüren (8 Stück + Eingangstür von innen) noch der Lack von zig Vormietern drauf ! Selbst mit einem Exzenterschleifer (Bosch Blau) und 40 Körnung , hat es mich Monate gekostet den ganzen Mist abzuschleifen ...

    Man möchte sich ja auch wohl fühlen ....

  • Frage: wie kann man raus bekommen, dass eine Wohnung aus der Sozialbindung raus gefallen ist ? die Wohnung wurde mit öffentlichen Mittel gefördert....

    Nun steht aber in dem Schreiben was von frei finanzierten und nicht gebundenen Wohnraum .......

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