Heizkostenabrechnung nach Schätzwert

  • Hallo ihr Lieben,

    ich wohne seit ca. 6 Monaten in einer neuen Wohnung, erst jetzt hat der Vermieter die Messgeräte an den Heizungen angebracht, da er es versäumt hatte. Meine Abrechnung wurde nun über einen Schätzwert abgerechnet. Die Sache ist ja nun eigentlich klar, dass er das nicht darf. Nun ist aber die Frage, wie wird sonst abgerechnet? Es ist eine 1-Raumwohnung mit 35qm und somit handelt es sich um sehr geringe Heizkosten, könnte es für mich nachteilig auswirken, wenn ich auf mein Recht bestehe und dann z.B. nach Wohnfläche abgerechnet wird?

    Vielen Dank für eure Antworten :)

  • Ja habe die Verordnung gelesen und habe folgende Textpassage vom LG Berlin DWW 97, 151: "nicht geschätzt werden darf jedoch, wenn der Vermieter es versäumt hat, die Wohnung mit Messgeräten auszustatten." Schätzwert darf er abrechnen sofern es zb technische Probleme mit dem Gerät gab oder der Mieter beim Ablesen nicht anzutreffen war.

  • Hallo,

    könnte es für mich nachteilig auswirken, wenn ich auf mein Recht bestehe und dann z.B. nach Wohnfläche abgerechnet wird?

    Ja, das könnte theroretisch passieren, dass diese Variante für dich ungünstiger kommt. Das kannst du dir aber selber ausrechnen. Du kennst die Gesamtkosten aus der Abrechnung, und du kennst die Gesamtwohnfläche es Hauses. Und damit kannst du rechnen.

    Allerdings kommt dann noch dazu, dass du gemäß §12 der Heizkostenverordnung diese Kosten um 15% kürzen kannst.

    Und die anere Überlegung. Wenn die Kosten im Verhältnis zu deiner Wohnung in vernünftiger Relation ist, also im normalen Rahmen, dass lohnt es nicht doch nicht wirklich, darüber in Streit mit dem Vermieter zu gehen und vielleicht das Verhältnis zu vergiften. Auch so etwas kann man in die Überlegung mit einbeziehen.

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