Ich kannte zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht den resultierenden Differrenzwert
Aber du kennst du den Endwert aus der Abrechnung 2017, also was dort als Ablesewert zum 31.12.17 drin steht. Das muss jetzt der Anfangswert für 2018 sein. Stimmt dieser denn überein?
Falls jetzt tatsächlich als letzter Verdacht der Zähler bleibt
Das ist aber äußerst unwahrscheinlich. Der Zähler hätte dann schon in 2018 Auffälligkeiten zeigen müssen. Aber die 15m³ sind für ein ganzes Jahr im normalen Rahmen. Da muss etwas anderes falsch sein.
nach dem Auszug jede Chance genommen dies zu beweisen
Ich bin sicher, dass die Firma, die den Austausch vorgenommen hat, auch den Zählerstand dokumentiert hat. Dies lässt sich ermitteln.
Ich habe Vergleichswerte angefordert. Allerdings bekomme ich diese bestenfalls anonymisiert
Das ist nicht korrekt. Die Hausverwaltung kann sich hierbei nicht auf den Datenschutz berufen. Es ist dein berechtigtes Interesse, die Abrechnung überprüfen zu wollen.
Man hat das Recht auf Belegeinsicht beim Vermieter. In der Regel muss dieses Recht persönlich im Büro des Vermieters oder der Hausverwaltung ausgeführt werden. Nur ausnahmesweise, wenn man sehr weit weg wohnt, kann man verlangen, dass Kopien zugeschickt werden.
Und während dieser Belege hat man auch einen Anspruch, die Verbrauchswerte der anderen Wohnungen einzusehen. Andernfalls hat man ja keine Möglichkeit, den angebenen Gesamtverbrauch des Hauses zu ermitteln. Verweigert die Hausverwaltung Daten, dann ist die Belegeinsicht nicht gewährt worden und der Vermieter kann die Nachzahlung für den streitigen Teil der Abrechnung nicht verlangen.