Beiträge von Fruggel

    Hallo Tommy,

    das lässt sich nicht allgemein sagen. Es kommt darauf an, was genau im Vertrag vereinbart wurde. Was euch dort als Eigenschaft des Raumes zugesagt wurde, muss der Vermieter natürlich einhalten. Oftmals achtet man aber leider nicht ausreichend genau darauf und dann ist die Vereinbarung unzureichend formuliert. So etwas sollte man lieber von einem Anwalt anschauen lassen. Der Vermieter kann sich andernfalls sehr leicht heraus reden, dass die Fussballhalle naturgemäß Lärm mit sich bringt und ihr von der Nutzung schon vor Vertragsschluss wußtet.

    Im Zweifel werdet ihr wohl nur fristgerecht kündigen können.

    Danke für deine Rückmeldung. Und es freut mich, wenn dir die Infos zu den Gesetzen weiter geholfen haben.

    Eine separate Mieterhöhung für den Kellerraum ist vom Gesetz her nicht möglich. Wenn dies jedoch helfen sollte, dass nun etwas mehr Ruhe einkehrt und der Stress von der Vermieterin nachlässt, kann man das natürlich durchaus akzeptieren.

    Ich musste das Schreiben leider löschen, die die Anschrift und Firma der Hausverwaltung nicht unkenntlich gemacht wurde. Das Schreiben hilft allerdings auch nicht weiter zur Klärung.

    Ja, du kannst die Abrechnung gern hochladen. Aber bitte anonymisiert und optimalerweise als PDF, weil das bei mehrseitigen Dokumenten übersichtlicher ist.

    Doch natürlich hat man eine Möglichkeit, die Abrechnung zu beanstanden. Und die Tatsache, dass es unglaubwürdig ist, wenn der Verbrauch in einem Monat so hoch sein soll wie in einem ganzen Jahr, ist ein sachlicher Grund für die Beanstandung. Denn dann ist es der Vermieter, der zu beweisen hat, dass ein Fehler oder Defekt auszuschließen ist, den er zu verantworten hat.

    Auf was du bei der Einsichtnahme zu achten hast, kann man nicht pauschal sagen. Denn die Belegeinsicht ist nur der 2. Schritt der Überprüfung. Der 1. Schritt ist die Prüfung der Abrechnung selber. Und alles das, was auf der Abrechnung nicht plausibel erscheint, wird dann in der Begeleinsicht konkret angeschaut.

    Aber da ich die Abrechnung nicht kenne, kann ich dazu nichts weiter sagen als das Bisherige.

    Ich kannte zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht den resultierenden Differrenzwert

    Aber du kennst du den Endwert aus der Abrechnung 2017, also was dort als Ablesewert zum 31.12.17 drin steht. Das muss jetzt der Anfangswert für 2018 sein. Stimmt dieser denn überein?

    Falls jetzt tatsächlich als letzter Verdacht der Zähler bleibt

    Das ist aber äußerst unwahrscheinlich. Der Zähler hätte dann schon in 2018 Auffälligkeiten zeigen müssen. Aber die 15m³ sind für ein ganzes Jahr im normalen Rahmen. Da muss etwas anderes falsch sein.

    nach dem Auszug jede Chance genommen dies zu beweisen

    Ich bin sicher, dass die Firma, die den Austausch vorgenommen hat, auch den Zählerstand dokumentiert hat. Dies lässt sich ermitteln.

    Ich habe Vergleichswerte angefordert. Allerdings bekomme ich diese bestenfalls anonymisiert

    Das ist nicht korrekt. Die Hausverwaltung kann sich hierbei nicht auf den Datenschutz berufen. Es ist dein berechtigtes Interesse, die Abrechnung überprüfen zu wollen.

    Man hat das Recht auf Belegeinsicht beim Vermieter. In der Regel muss dieses Recht persönlich im Büro des Vermieters oder der Hausverwaltung ausgeführt werden. Nur ausnahmesweise, wenn man sehr weit weg wohnt, kann man verlangen, dass Kopien zugeschickt werden.

    Und während dieser Belege hat man auch einen Anspruch, die Verbrauchswerte der anderen Wohnungen einzusehen. Andernfalls hat man ja keine Möglichkeit, den angebenen Gesamtverbrauch des Hauses zu ermitteln. Verweigert die Hausverwaltung Daten, dann ist die Belegeinsicht nicht gewährt worden und der Vermieter kann die Nachzahlung für den streitigen Teil der Abrechnung nicht verlangen.

    Sorry, hatte irgend wie falsch gelesen.

    Es wäre jetzt erst mal der Zählerwert auf der Abrechnung zu prüfen. Also einmal ob die Zählernummer stimmt, ob der Anfangswert stimmt, der ja dem Endwert aus der Abrechnung 2017 sein muss, und ob der Wert laut Ablesung 31.1. stimmt. Denn es kommt schon mal vor, dass bei einer Abrechnung versehentlich der Zähler eines Nachbarn eingesetzt wird.

    Wenn das keinen Fehler aufzeigt, dan müßte sich der Vermieter erklären, wie er den Anstieg erklären würde. Eine so starke Erhöhung muss man nicht hinnehmen.

    Du sagst, es waren im Januar Renovierungsarbeiten. Durch den, den Vermieter oder eine Firma? Dann kommt ja theroetisch in Betracht, dass jemand Fremdes das Wasser entnommen hat.

    Das entspricht in etwa unserem letzten Jahresverbrauch

    Aufgrund dieser Information ist nicht ersichtlich, weshalb der Verbrauch fehlerhaft sein sollte. Wenn der Verbrauch in etwa dem entspricht, was auch im Vorjahr verbraucht wurde, ist der Wert plausibel. Nur wenn der Wert plötzlich drastisch höher wäre, wäre es eine andere Situation.

    dass die Warmwasserzähler im Jahr 2018 auch noch ausgetauscht wurden (wird ja wohl auch einen Grund gegeben haben)

    Vielleicht einfach nur, weil es von der Eichfrist routinemäßig an der Zeit war. Die Tatsache allein sagt nichts.

    ergibt das für einen Monat eine Nachzahlung von mehr als 200€

    Auch das ist normal bei Auzug in den Wintermonaten. Die Heizkosten entstehen hauptsächlich im Winter. Die Vorauszahlung ist aber nicht so hoch, wie die Kosten sind, sondern sie wird rechnerisch auf das ganze Jahr verteilt. Somit hat man zwangsläufig zu wenig vorausbezahlt, weniger als die wirklichen Kosten im Januar-März sind.

    Auf Basis deiner Informationen sehe ich keinen Anlass, warum du dich abgezockt fühlen musst.

    Hallo,

    ich habe deine Frage in ein eigenes Thema verschoben und in eine bessere Kategorie. Es ist nicht sinnvoll, eine neue Frage in einem ganz alten Thema zu platzieren. Jede Frage hat eigene Gegebenheiten, wodurch es unübersichtlich werden würde.

    Entschuldigt bitte, wenn ich mich hier einmische. Ich finde, daß eine solche Formulierung in diesem Forum keinen Platz haben sollte.

    Der gesamte Text der Frage erweckt den Eindruck, als dass der Fragesteller das Ganze fast ein wenig auch mit Humor betrachtet. Von daher war die von dir kritisierte Zeile sicherlich auch nur als Scherz gemeint. Ich habe daran jedenfalls keinen Zweifel. Ansonsten hätte ich längst etwas dazu geschrieben ;) Insofern alles gut.

    Hallo Giuseppe,

    Oder muss vllt sogar der Vermieter die Reinigung übernehmen ?

    Ja, so ist es tatsächlich.

    In aller Regel macht man sich als Mieter darüber keine großen Gedanken, weil wenn man eh am Putzen der Fenster ist, dann ist es keine große Sache, die Fenster auch von außen zu putzen und man macht es mit.

    Aber als Mieter ist man nur für den Innenbereich der Wohnung verantwortlich. Außen ist immer der Vermieter zuständig. Es gibt ja in manchen Wohnungen sehr breite Fensterfronten. Da ist oft nur ein Fenster zu öffnen, und für die anderen Fenster müsste man hinaus klettern und sich in Gefahr bringen. Das muss man natürlich nicht. Genauso misst du auch nicht aufs Dach steigen um das Fenster zu putzen.

    Du kannst also dem Vermieter die Problematik schildern und ihn bitten, die Reinigung von außen zu veranlassen.

    Schäden an Teilen der Wohnung, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzten sind.

    Das ist die sogenannte Kleinreparaturklausel. Zu beachten hierbei ist aber, dass die Bezeichnung "häufiger Zugriff" wörtlich zu nehmen ist. Es betrifft also nur Sachen, die du anfasst, also Lichtschalter, Rollogurt, Türgriff etc. Bei der Hebeanlage ist das nicht der Fall. Daher findet diese Klausel hier keine Anwendung.

    Anweisungen vom Vermieter sind nie erfolgt.

    Das ist gut für dich. Dann kann man dir auch kein fahrlässiges Verhalten vorwerfen. Du hast das Bad so benutzt, wie es bestimmungsgemäß üblich ist. Etwas gegenteiliges hätte dir der Vermieter nachzuweisen.

    Hallo astour,

    keine der 3 Möglichkeiten würde ich empfehlen.

    Sondern in deinem Fall, da du ein gutes Verhältnis zum vorherigen Eigentümer hast, würde ich ihn bitten, die mündlich gegebene Erlaubnis zur Hundehaltung rückwirkend schriftlich nachzuholen.

    Aufgrund von §566 BGB ist die neue Eigentümerin an diese Erlaubnis gebunden und sie kann die Erlaubnis dann nur mit einem triftigen Grund entziehen, also dass es zu massiven Beschwerden kommt, Hund wird verhaltensauffällig und es ergeben sich dadurch Probleme oder ähnliches.

    Für eine mögliche Kündigung gibt es so dann keine Grundlage mehr, bzw. die neue Eigentümerin würde die Kündigung ziemlich wahrscheinlich nicht bei Gericht durch bekommen.

    Hallo Anika,

    nur allein weil blonde Haare gefunden wurden erklärt das nichts. Die Haare müssen die Anlage nicht kaputt gemacht haben, sondern die eigentliche Ursache kann eine andere sein. Das müßte der Vermieter bzw. die Firma erst mal genauer erläutern. Es kann theoretisch auch möglich sein, dass der Nachmieter den Defekt verursacht hat. Das müßte der Vermieter ausschließen, wenn er Schadenersatz möchte. (§280 I BGB)

    Und dann kommt es auch noch darauf an, ob der Vermieter dir nachweisbar Anweisungen bzw. die Verpflichtung auferlegt hat, was man zu beachten hat, um einen Defekt, Verstopfung etc zu vermeiden. Hat er das versäumt, kannst du es nicht wissen und es liegt dann keine Fahrlässigkeit deinerseits vor (AG Bergheim, Az.: 28 C 219/07).

    Hallo,

    Verlobte können oftmals als berechtigte Personen gelten. Jedoch ist dann der/die Verlobte des Vermieters gemeint. Die Verlobte des Enkels ist in der Regel vom Familienverhältnis her zu weit entfernt.

    Ein wenig anders kann es aussehen, wenn der Vermieter ein besonderes enges Verhältnis begründen kann. Das kann beispielsweise sein, wenn die Verlobte Pflegeperson des Vermieters ist. Es kommt somit letztlich auf die genaue Begründung in der Kündigung an. Diese kann/darf hier im Forum aber nicht überprüft werden. Bitte wende dich an einen Anwalt oder Mieterverein.

    Hallo mossine,

    es ist schon richtig, dass der Vermieter die Wahl hat, ob er die Nebenkosten (Heizkosten ausgenommen) nach dem Leistungs- oder nach dem Abflußprinzip rechnen will. Das Gesetz schreibt dazu nichts vor.

    Der Fehler besteht jedoch darin, dass der Vermieter ein falsches Verständnis vom Abflußprinzip hat. Dies meint nicht, wann die Rechnung beglichen wurde, sondern es meint, wann der Vermieter mit dem jeweiligen Betrag belastet wurde. Nehmen wir als Beispiel die Versicherungsgebühr. Oftmals bekommt ein Vermieter die Rechnung der Versicherung zum Jahresende, es betrifft aber den Versicherungsschutz für das Folgejahr. In dem Fall darf der Vermieter die Rechnung im Vorjahr ansetzen. Maßgeblich ist also das Rechnungsdatum.

    Alles andere macht keinen Sinn, denn wenn es danach geht, wann der Vermieter die Rechnung bezahlt hat, wäre die Vorschrift der 12-monatigen Abrechnungsperiode umgangen.

    (BGH VIII ZR 49/07 v. 20.2.08)

    Hallo,

    du solltest dich mit 2-3 weiteren Mieter verständigen, dass man sich gemeinsam bei der Hausverwaltung beschwert. Das wirkt immer besser als bei einem Einzelnen. Und dann eben hartnäckig dran bleiben, bis etwas geändert wird. Das Argument der Stromersparnis kann man sehr leicht dadurch entkräften, indem ihr als Mieter ja den Strom bezahlen müsst.

    Ich habe die Zitate für dich korrigiert. Bitte achte darauf. Der Beitrag lässt sich für andere so besser lesen. Wenn du einen Text markiert hast, siehst du einen Link um den Text als Zitat einzufügen.

    Wird eine Wohnung "ohne Beanstandung" wie eine renovierte Wohnung betrachtet?

    Nicht zwingend. Ohne Beanstandung kann auch bedeuten, dass es keine Beschädigungen gibt. Man muss es in speziellen Fall betrachten. Wir können das hier nicht abschließend klären. Das Protokoll ist nur eine der Möglichkeiten eines Nachweises. Ein anderer Nachweis könnte der Beleg vom Baumarkt sein, weil du wegen Renovierungsbedürftigkeit Farbe kaufen musstest, nur um ein Beispiel zu nennen.
    Du musst selber entscheiden, ob man bei Betrachtung mit gesundem Menschenverstand die Wohnung bei Einzug als renoviert oder renovierungsbedürftig betrachten kann. Es kommt nicht auf 3 Dübellöcher an, sondern auf den Gesamteindruck der Wände.

    es muss eine komplett neue Duschwand hin, muss ich die dann komplett bezahlen

    Wenn etwas neu angeschafft werden muss, hat man als Mieter grundsätzlich nur einen angemessenen Zeitwert zu bezahlen. Der Vermieter soll nicht besser gestellt werden als wenn es die Beschädigung nicht gegeben hat.

    Hallo,

    Bin ich jetzt verpflichtet beim Auszug die Wohnung beim Auszug komplett zu renovieren?

    Das kommt auf en Mietvertrag an, und auch wie sehr die Wände abgenutzt sind. Bei einer wirksamen Klausel hängt es vom Bedarf ab.

    aber was ist frisch renoviert?

    De Rechtsprechung definiert es so, dass die Wände bei lebensnaher Betrachtung nicht den Eindruck machen dürfen, dass renovierungsbedarf besteht. Mit anderen Worten bedeutet das, dass man nicht mit der Lupe hin schauen muss, um noch Flecken zu finden.

    Mit was für Kosten muss ich rechnen, muss ich die gesamte Duscheinrichtung ersetzen?

    Das lässt sich unmöglich so allgemein beantworten. Es kommt auf den tatsächlichen Zustand an. Und es kommt darauf an, ob die Verschlechterung durch normale Benutzung entstanden ist, oder dir der Vermieter vielleicht vorwerfen kann, während der Mietzeit nicht regelmäßig geputzt zu haben.

    Es ist sehr klein ohne Fenster, der Abzug reicht oft nicht um die Feuchtigkeit abzuführen

    In dem Fall muss man die Wände und Duschkabine nach dem Duschen trocken wischen mit einem Handtuch, um Schimmelbildung zu vermeiden.

    Hallo Stephan,

    Muss ich ihm diese Auskunft geben oder kann ich die Auskunft verweigern?

    Nein. Hierüber musst du keine Auskunft geben. Grund ist, dass du mit den Internetanbieter direkt einen Vertrag geschlossen hast, welcher ja dein Mietverhältnis nicht berührt.

    Wäre ich an deiner Stelle, würde mich aber dann doch interessieren, wo der Vermieter das wissen will. Und so würde ich anstatt einer Antwort zurück fragen, ob es wohl noch irgend ein Problem gäbe, das geklärt werden muss. Auch wenn er sich dann heraus redet, kann man vielleicht erahnen, in welche Richtung das Interesse gehen würde.

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