Ehemaliger Vermieter fragt nach Art des Internetzugangs

  • Hallo, ich stehe vor folgender Frage: Mein ehemaliger Vermieter (Mietvertrag lief bis zum 30.09.2019) fragt, ob wir in der von uns gemieteten Wohnung unseren Internetzugang über die Telefonleitung oder über die Fernsehleitung bezogen haben. Da ich mit dem Vermieter definitiv nicht im Guten auseinander gegangen bin, möchte ich ihm diese Frage eigentlich am liebsten gar nicht beantworten. Ich denke er wird wie bei vielen anderen Dingen wieder versuchen uns mit irgendwelchen auf Lügen und Unwahrheiten basierenden Drohgebärden unter Druck zu setzen und mit irgendeinem Trick die Kautionsrückzahlung weiter zu drücken. Ich weiß das klingt komisch das ich wegen so einer vermeintlich harmlosen Frage Hilfe suche, aber diesem Mann traue ich mittlerweile alles zu.

    Muss ich ihm diese Auskunft geben oder kann ich die Auskunft verweigern?

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan B.

  • Hallo Stephan,

    Muss ich ihm diese Auskunft geben oder kann ich die Auskunft verweigern?

    Nein. Hierüber musst du keine Auskunft geben. Grund ist, dass du mit den Internetanbieter direkt einen Vertrag geschlossen hast, welcher ja dein Mietverhältnis nicht berührt.

    Wäre ich an deiner Stelle, würde mich aber dann doch interessieren, wo der Vermieter das wissen will. Und so würde ich anstatt einer Antwort zurück fragen, ob es wohl noch irgend ein Problem gäbe, das geklärt werden muss. Auch wenn er sich dann heraus redet, kann man vielleicht erahnen, in welche Richtung das Interesse gehen würde.

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