Beiträge von Fruggel

    Diese Diagnose hat mein Leben übernommen und konnte niemals an so etwas wie diesen Antrag auch annährend denken

    Ich habe vollstes Verständnis für deine Situation und ich weiß genau, wie eine Diagnose jemanden aus der Bahn werfen kann. Aber gerade dann ist es erst recht wichtig, sich jurstische Hilfe zu suchen, und das sehr frühzeitig. Du hättest das schon sofort mit Erhalt der Kündigung einen Rechtsbeistand beauftragen müssen, sieder hätte für dich an alles gedacht.

    Bitte wende dich an einen Rechtsanwalt! Und das sage ich deswegen, weil ich helfen möchte, aber auch sicher bin, dass es keine andere Chance gibt, noch irgend etwas zu erreichen. Der Räumungsschutzantrag muss korrekt begründet werden, und da muss man an so vieles denken, womit du wahrscheinlich überfordert bist.

    Du kannst den Auszug aus der Wohnung nicht mehr verhindern. Es ist ein Räumungsurteil ergangen. Du kannst höchstens noch Zeit gewinnen, mehr nicht. Gib dich bitte keinen Illusionen hin, dass du dauerhaft in der Wohnung bleiben kannst.

    Diese Information, die den §765a ZPO als Grundlage hat, bezieht sich auf den ersten Termin, der dir angekündigt wurde. Die Frist für die Antragstellung ist laut dem Paragraphen 2 Wochen vor dem ersten Termin.

    Somit wäre es jetzt zu spät, außer du hast wirklich gute und plausible Gründe, warum dir die Einhaltung der Frist nicht möglich war. Stell deinen Antrag bei Gericht. Aber wir können hier nicht beurteilen, ob dieser noch angenommen wird.

    Hallo,

    nachdem die direkten Gespräche mit dem Nachbarn keinen Erfolg gebracht haben, wäre es jetzt an der Zeit, den Vermieter über das Problem zu informieren und die Situation zu schildern. Der Vermieter hat durchaus Möglichkeiten, eine Lösung zu erzielen, wie auch immer diese aussehen mag.

    Hallo Walter,

    wenn du vom Vollstrckungsschutzantrag nach §765a ZPO sprichst, so ist das eine Sache, über die ein Gericht entscheidet. Das kann der Gerichtsvollzieher gar nicht. Du musst den Antrag bei Gericht stellen. Und das hätte schon 2 Wochen vor dem ersten Räumungstermin erfolgen müssen. Ich bin nicht sicher, aber jetzt geht das wohl nicht mehr.

    Der Gerichtsvollzieher selber hat sicherlich auch die Möglichkeit, den Termin zu verschieben. Wenn der Vermieter damit einverstanden ist, wird er das meistens auch tun. Aber das ist nur ein freundliches Entgegenkommen. Man hätte auch auf den ersten Termin bestehen können. Somit wurde dir quasi schon der neue Termin mitgeteilt für Ende des Jahres, eine weitere Ankündigung bedarf es nicht.

    Hallo,

    war ich doch etwas über die Steigerungsrate überrascht, diese liegt bei über 25 %

    Das Gesetz sieht keinerlei Möglichkeiten vor, die Kappungsgrenze von 20% (bzw. auch 15% im manchen Gebieten) innerhalb von 3 Jahren zu umgehen. Diese Norm steht fest.

    Man kann auch eine Teilzustimmung zur Mieterhöhung geben. Das bedeutet, dass du dem Betrag zustimmst, der einer Erhöhung um 20% entspricht, sofern du das soweit angemessen und korrekt findest. Der Vermieter könnte dann noch für die Differenz Klage einreichen, was aber unklug wäre aus seiner Sicht wie oben erläutert.

    Hallo Galli,

    Fenster wurden getauscht und sind dicht, aber bin ich jetzt wirklich dafür zuständig zu spachteln, tapezieren und zu malern?

    Nein. Das ist definitiv nicht deine Aufgabe, sondern die des Vermieters. Im Gesetz steht ganz klar, dass man Instandsetzungsmaßnahmen zu dulden hat. Und dulden bedeutet nur, dass man es zulässt. Damit ist in keinerlei Hinsicht eine Mitwirkungspflicht verbunden. Man darf also vom Vermieter verlangen, dass er die Arbeiten abschließt oder aber er jemanden damit beauftragt. Das ist nicht dein Problem.

    Dass die Wohnung unrenoviert war, bedeutet lediglich, dass die Wände Abnutzungsspuren hatten, somit du die Wohnung auch mit Abnutzungsspuren später mal zurück geben kannst. Aber eine lückenhafte Instandsetzungsmaßnahme ist ein ganz anderes Thema. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

    was fast dem Doppelten des örtlichen Durchschnitts entsprechen würde.

    Mag sein. Doch wenn dem Vermieter die Kosten entstanden sind, er nur umlagefähige Kosten abgerechnet hat, und die Sache rechnerisch schlüssig ist, dann darf er es abrechnen. Daher geht es nicht ohne detaillierter Prüfung.

    Das Gewerbe ist ein Café, das an 6 Tagen in der Woche geöffnet hat

    Ein Cafe verursacht keinen höheren Verbrauch. Das täuscht dich. Wenn eine Familie mit 3 Leuten jeden Tag duscht ist das mindestens so viel Wasser.

    und den Umlageschlüssel erklären lassen

    Danach kannst du natürlich den Vermieter fragen. Aber er muss dir keine Verständnisfragen beantworten. Er könnte sagen, du sollst dich anderweitig kundig machen. Der Vermieter muss nur solche Fragen beantworten, die zur Klärung der Korrektheit erforderlich sind.

    Sollte es hingegen so sein, dass in der Abrechnung überhaupt nicht drin steht, welcher Verteilerschlüssel benutzt wurde, dann kannst die die Abrechnung auch nicht nachrechnen. Und somit wäre die Abrechnung ohnehin formell unwirksam und du brauchst gar nicht weiter prüfen.

    Hallo,

    Ist das überhaupt rechtens für den noch laufenden Zeitraum bereits jetzt eine Abrechnung zu erstellen?

    Das ist generell schon möglich. Denn außer bei den Brennstoffkosten der Heizung darf der Vermieter nach dem Abflussprinzip rechnen. Das bedeutet, er könnte beispielsweise die Stromrechnung im August bekommen haben und darf diesen Betrag nun ansetzen.

    Es wird eine Nachzahlung von 150€ verlangt (75€ pro Monat) mit der Begründung allgemein gestiegener Betriebskosten

    Dies ist für mich nicht nachvollziehbar. Aus der Abrechnung hat sich ein bestimmter Betrag ergeben. Der Nachzahlungsbetrag ergibt sich dann aus der Differenz zwischen diesem Betrag und deiner Vorauszahlung.

    14 Tagen gesetzt - sind nicht 30 Tage gesetzlich geregelt?

    Fällig ist die Nachzahlung sofort, oder eben nach 14 Tagen. Aber man ist als Mieter erst nach 30 Tagen in Verzug. Fälligkeit und Verzug sind unterschiedliche Sachen.

    Ingesamt erscheint mir die Jahresabrechnung für das gesamte Haus extrem hoch

    Solche Überlegungen helfen dir nicht weiter. Auch der Vergleich mit Freunden helfen nichts, denn diese brauchen ja nur mehr vorauszahlen, und so bekommen sie auch eher was zurück. Die Abrechnung muss systematisch geprüft werden, wenn nötig auch mit Belegeinsicht beim Vermieter.

    Muss ein Gewerbe im gleichen Haus separat auf der Abrechnung aufgeführt werden?

    Das hängt von der Art des Gewerbes ab. Verursacht es überdurchschnittlich viel Kosten, wie zb. Wasser bei einem Friseur, muss das berücksichtgt werden. Viele Gewerbe verursachen aber auch nicht mehr Kosten als wenn es eine Wohnung wäre.

    Ich gehe eigentlich davon aus, dass das alte Schreiben erst mal verfällt sozusagen.

    So könnte man es sagen. Das Gesetz schreibt vor, dass eine Mieterhöhung wegen Modernisierung erst nach Abschluss der Arbeiten erfolgen darf. Kommt die Mieterhöhung zu früh, ist sie aufgrund dessen gegenstandslos.

    Wenn die neue Mieterhöhung dann da ist, solltest du erst noch prüfen lassen, ob diese hinsichtlich der Begründung bzw. Berechnung korrekt ist. Hier können Vermietern leicht Fehler unterlaufen, wenn auch gar nicht beabsichtigt sondern aus Unwissenheit.

    Vielen Dank für dein Update. Freut mich ein wenig, dass ich nicht ganz unrecht hatte mit dem was ich oben schrieb.

    Jetzt habe ich von meinem Anwalt die Mitteilung bekommen, dass der Kläger die Klage zurückgezogen hat.

    Wenn der Vermieter tatsächlich die Klage zurück gezogen hat, dann können euch keine Kosten auferlegt werden. Der Vermieter hätte auch die Angelegenheit in der Hauptsache als erledigt erklären können. Das ist laut ZPO etwas anderes als die Klage zurück zu ziehen. Und hierbei wäre dann eine Kostenabwälzung möglich.

    dass die Vermieterin danach verlangen wird, dass ich die Kosten für die Beseitigung des Schimmels tragen muss?

    Nein. Instandhaltung und Reparatur ist grundsätzlich Sache des Vermieters, und eine sog. Kleinreparatur ist sowas ja auch nicht. Der Schaden ist nicht durch euch verursacht, sondern Alterung des Fensters.

    Frag doch mal die Vermieterin, warum sie denkt, der Schimmel würde bei Überstreichen weg sein, während stets Feuchtigkeit in den Rahmen drückt. Vielleicht kannst du ihr so nahebringen, dass Streichen nicht reicht.

    Hallo Markus,

    ich kann nachvollziehen, dass dich die ganze Sache aufregt. Aber ich kann kein Problem für dich erkennen, so sehr ich auch darüber nachdenke. Da es kein Übergabeprotkoll gibt, bist du in einer guten Situation.

    Wenn der Vermieter von dir Schadenersatz für Beschädigungen verlangt, dann ist es auch der Vermieter als Anspruchsteller, der in der Nachweispflicht ist, dass speziell DU die Schäden verursacht hast, und dass die Schäden nicht vor deiner Mietzeit schon vorhanden waren oder nach der Mietzeit entstanden sind. Dieser Nachweis dürfte dem Vermieter kaum gelingen, da es kein Übergabeprotokoll gibt.

    Die Antwort von Leipziger82 ist etwas irreführend. Denn die Nachweispflicht von dir als Mieter kommt erst nachrangig dran, wenn der Vermieter seine Nachweise erbracht hat, sodass du dich dann noch entlasten kannst. Aber wenn der Vermieter keine Nachweise bringt, hat sich die Sache für ihn erledigt und er bekommt keinen Anspruch auf Schadenersatz.

    So gesehen kannst du entspannt sein, ganz normal kündigen ohne Nachmietersuche. So sehe ich es jedenfall aufgrund meiner allgemeinen Erläuterung zur Beweislast.

    Hallo,

    Meine Vermieterin bot mir das auch bei der Schlüsselübergabe an, dass ich mir den Bereich mit Pflanzen etc. gestalten könne wenn ich mag

    Man könnte jetzt viel überlegen und diskutieren, was erlaubt werden könnte und was vielleicht verboten weren müsste aus welchen Gründen auch immer. Der Kernpunkt aber ist, dass du nur allein mit deiner Vermieterin ein Vertragsverhältnis hast, und mit sonst keinem. Nur allein deine Vermieterin ist es, die dich zu irgend welchen Pflichten ermahnen kann oder dir etwas erlauben kann. Die anderen Eigentümer im Haus haben dafür keine Kompetenz.

    Ja, deine Vermieterin dürfte dir untersagen, den Bereich vor der Wohnungstür zu nutzen, denn dieser ist nicht Teil deiner Mietsache. Das tut sie aber nicht, sondern sie hat es erlaubt, Und allein das zählt für dich.

    Wenn es also von Seiten der Nachbarn unten irgend welche Beschwerden und Diskussionen gibt, dann bleibst du erstens ruhig, gelassen und freundlich, und zweitens bittest du die Leute, mit der Eigentümerin deiner Wohnung, also deiner Vermieterin die Angelegenheit zu klären, da sie es erlaubt hat und nur das für dich wichtig ist un du deshalb nichts ändern wirst.

    Du solltest deine Vermieterin darüber informieren. Denn wenn die Nachbarn deine Vermieterin auf die Sache ansprechen ist sie vorbereitet und muss nicht erst überrascht überlegen, was sie antworten soll.

    Ist das okay, wenn die Vermieterin sich weigert, die Fenster auszutauschen oder kann man da etwas machen?

    Es ist das Eigentum der Vermieterin, und somit ihre eigene Entscheidung, wie sie vorgehen möchte, ein Problem zu beheben, auch wenn das kaum Aussicht hat, das Problem dauerhaft zu lösen. Als Mieter hast du nur den Anspruch, dass ein Mangel beseitigt wird, aber nicht auf welche Weise.

    Das bedeutet, sobald der Schimmel nach dem Streichen wieder durch kommt (was anzunehmen ist), kannst du nur erneut unverzüglich der Vermieterin das Problem mitteilen und um Beseitigung bitten. Möglicherweise sieht sie dann selbst, dass Streichen allein nichts bringt.

    Zumindest sollte man die Stellen mit Schimmelentferner einsprühen. Vielleicht möchtest du das im eigenen Interesse selber machen, um es mehrfach zu wiederholen. Solche Mittel sind im Baumarkt nicht teuer, machen aber doch die Schimmelsporen ganz gut unschädlich, bis sie sich wieder neu bilden.

    bei diesem Fall von Mietwucher

    Das kannst du aus den gegebenen Informationen überhaupt nicht beurteilen, ob es sich um Mietwucher handelt. Denn dafür muss der Vermieter eine gewisse Notlage des Mieters ausgenutzt haben, und nur allein weil Wohnungsknappheit besteht, muss nicht zwingend auch eine Notlage vorgelegen haben.

    ob man hier was an der Miete machen kann. Bzw. mein Vermieter an der Höhe der Miete etwas verändern muss.

    In Berlin gelten die Regelungen der Mietpreisbremse. Und hierbei ist dann §556d BGB relevant, der vielleicht hier anwendbar ist. Das würde bedeuten, dass man dem Vermieter eine Rüge schreiben kann. Im Zweifel die Sache aber von einem Anwalt prüfen lassen. Es ist jedenfalls nicht aussichtslos, etwas zu erreichen.

    (1) Wird ein Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen, der in einem durch Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt, so darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2) höchstens um 10 Prozent übersteigen.

    die Techniker von Vodafone jedes mal kommen und sagen, dass die Leitung nicht richtig gelegt ist

    Ich habe in meiner Antwort versucht zu erklären, dass es Aufgabe des Vodafone Technikers ist, die Kabel richtig zu legen bzw richtig zu verbinden. Und wenn es erforderlich sein sollte, 30 Kabel durch Ausprobieren zu prüfen, dann sollte er mit der Arbeit beginnen anstatt zu jammern. Nur allein der Techniker hat die Qualifikation und Geräte, das zu erledigen, sonst keiner. Du solltest bei Vodafone mehr Druck machen, ruf an, lass dir einen Vorgesetzen geben und beschwer dich.

    Hätte denn V überhaupt eine Möglichkeit, die Heizkostenverordnung für Jahre rückwirkend anzuwenden?

    Nicht zu 100% vollständig und korrekt, denn dem V fehlen ja mangels Zählerablesung die Verbrauchswerte. Das bedeutet aber nicht, dass keine Abrechnung erstellt werden kann. Zumindest kann man eine Aufstellung der Kosten wie Brennstoff, Betriebsstrom, Wartung, Schornsteinfeger etc machen, und zumindest könnte man die Kosten nach dem Anteil der Wohnflächen aufteilen.

    Bezüglich der fehlenden Verbrauchswerte kommt dann §12 der Heizkostenverordnung ins Spiel, nach dem ein Mieter zum Ausgleich die Kosten um 15% kürzen darf.

    Hallo juca,

    Der Vermieter ist in der Pflicht, für eine funktionierende Internetleitung beizutragen. Diese Pflicht erstreckt sich aber nur darauf, dass er dem Techniker des Internetanbieters Zugang zu den erforderlichen Räumen gewährt.

    Die Pflicht zur Schaltung bzw Einrichtung der Leitung hat jedoch der Internetanbieter. Dies gilt bishin zur ersten Anschlussdose innerhalb der Wohnung. Rechtsgrundlage hierfür ist folgendes Gesetz:

    (1) Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Teilnehmer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.

    Mit dem "passiven Netzabschlusspunkt" ist die erste Dose in der Wohnung gemeint, wo du dann deine Geräte anschließen kannst. Du musst somit bei Vodafone Druck machen, nicht beim Vermieter.

    dass ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Nebenkostenabrechnungen mehr vorhanden sind und im Streitfall weder von V noch von M vorgelegt werden könnten.

    Es geht bezüglich der Nachweisbarkeit nicht darum, was tatsächlich vorgelegt wurde. Sondern es geht darum, was laut Vereinbarung hätte vorgelegt werden müssen. Mit anderen Worten, worde zwischen beiden einvernehmlich vereinbart, dass es künftig nur noch eine Pauschale sein soll.

    Also muss faktisch M die Mietzinserhöhung hinnehmen

    Müssen nicht, da die Mieterhöhung wegen fehlender Begründung nicht unterschrieben werden braucht. Aber M könnte sich darauf einlassen, wenn er dafür an anderer Stelle einen Vorteil bekommt.

    Ich frage mich gerade wie dies rechnerisch aufzudröseln sein soll, da Heizung und Warmwasser ja bislang im wolkigen Pauschbetrag enthalten sind.

    Das ist die Sorge und das Problem des Vermieters. Das Haus hat 3 Wohnungen, somit gilt die Ausnahmeregelung nicht und die Heizkostenverordnung muss zwingend angewendet werden. Und das Gesetz gibt dem Mieter die Möglichkeit, die Vorauszahlung für die Heizkosten fortan zurück zu halten, bis eine Abrechnung geliefert wird.

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