Neue Kleinhebeanlage voll mit Fett, Vermieter will Geld

  • Hallo zusammen,
    verzeiht mir schon mal im voraus wenn ich mich nicht ganz an eure Gepflogenheiten halte. Habe mir extra für diese Frage ein Account erstellt und habe nur kurz eure Regeln überflogen.

    Mal kurz erst mal was allgemein passiert ist:
    Im Januar diesen Jahres haben wir beim Vermieter bemängelt dass der Abfluss für die Badewanne nicht mehr richtig abläuft. Darauf haben Handwerker eine Rohrreinigung durchgeführt und dabei das Rohr beschädigt. Dies haben wir einen Tag später mitgeteilt bekommen, nachdem der ganze Haushalt natürlich mal kräftig Duschen und Baden war. Daraufhin hat man die Wanne abgerissen und innerhalb von gut 2 oder 3 Wochen alles neu gemacht. Die Handwerker (andere als vorher) haben ein neues Rohr verlegt (das alte blieb und ist stillgelegt) und eine Kleinhebeanlage installiert. Was da gemacht wurde, haben wir genau erst heute erfahren. Laut schreiben vom Handwerker wurde das Abwasserrohr von Küche und Bad neu ausgerichtet (liegen Wand an Wand).
    Im Juni haben wir wieder langsam abfließendes Wasser bemängelt. Nun haben die Handwerker die Kleinhebeanlage ausgetauscht. Laut Schreiben von heute war die Anlage voll mit Fetten und Ölen. Im Juli haben wir vom Vermieter ein Rechnung von knapp 850€ erhalten. Nach einem Schreiben an diesem kam keine Antwort und im September kam dann ein Mahnbescheid vom Gericht. Darauf hin habe ich den Vermieter wieder angeschrieben und jetzt im November eine Antwort erhalten.

    Bis heute waren mir viele Details gar nicht bewusst. Wir wohnen hier zu 3. und ich war immer arbeiten. Meist war meine Schwester anwesend, aber wenn die etwas erzählt, kommt nicht viel bei rum. Trotzdem habe ich zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Rechnung. Klar ich kann meinen Vermieter jetzt nachvollziehen, nach dieser Schilderung. Wenn man der Beschreibung vom Handwerker glauben schenken darf, war die Anlage vollgempumt mit Ölen und Fetten. Der Vermieter hat sogar Fotos davon, die mir nicht vorliegen. Ich frage mich aber ernsthaft wie so eine Anlage kaputt gehen kann, bei üblicher Benutzung. Ich bin kein Klempner und kenne mich nicht aus. Über die Badewanne duschen und baden wir nur. Ich habe zwar leicht fettendes Haar, aber ich bezweifle dass es so viel ist. Über die Spüle in der Küche kommt natürlich schon etwas mehr Fett und Öl in den Ausguss. Wir entsorgen da aber nicht unser Frittenfett, sondern machen dies über den Hausmüll. Natürlich gelangt etwas Öl und Fett durch Essensreste in den Abfluss. Irgendwo muss man ja sein Geschirr spülen.

    Meiner Meinung nach kann da etwas nicht stimmen. Eine Anlage die gerade mal 6 Monate alt ist, kann durch Haushaltsüblichen Dreck nicht so kaputt gehen bzw. darf es nicht, wenn da die Küche mit angeschlossen ist. Entweder war die Anlage nicht für Abwasser typisch in einer Küche ausgelegt oder hat von Anfang an nicht richtig funktioniert und das Abwasser lief alleine durch den Höhenunterschied ab und Stand immer im Rohr.
    Ich würde nur gerne wissen ob ich mit meiner Vermutung da richtig liegen kann und beim Vermieter nicht locker lassen soll. Klar die Rechnung könnte ich einfach begleichen und hätte Ruhe, aber mir geht es ums Prinzip. Von den 850€ kann ich auch etwas anderes machen. Aufs Gericht habe ich allerdings kein Bock. Beim Mahnbescheid habe ich Widerspruch eingelegt und Bestätigung vom Gericht erhalten.

  • Hallo,

    hier geht es um die Frage des Verschuldens. Diese kann hier aber nicht geklärt werden.

    Was normal ist für eine Küchennutzung ist auch stark unterschiedlich vom Haushalt zu Haushalt. So kann etwa bereits das abspülen des Geschirrs mit kalten Wasser zu Problemen führen, weil sich gerade die Fette nicht richtig lösen dann im Wasser. Beim Vorspülen kein Spülmittel zu verwenden kann zu Problemen führen. Die Liste der Fehlerquellen ist lang.

    Am Ende ist die Frage, wer kann das Gericht überzeugen. Wenn dann die Aussage ist, es ist alles voll mit Fetten und Ölen gewesen mit entsprechenden Fotos kann es eng werden. Aber die Glaubwürdigkeit der Handwerker stehen auch in Frage, soweit diese eventuelle wegen defekten oder Mängel der Anlage in Regress genommen werden können.

    Ohne Rechtsschutzversicherung kann das schnell sehr teuer werden mit Anwälten auf beiden Seiten + Gutachten.

  • Natürlich kann ein Verschulden unserer Seite nicht ausgeschlossen sein. Natürlich wird mit Spülmittel und heißem Wasser gespült. Ich kann nicht beweisen wie wir gespült haben.

    Ich habe aber begründete Vermutungen warum ein anderweitiger defekt vorgelegen hat. Nachdem die Anlage installiert worden ist, lieft das Wasser nie richtig ab. Es war kein übliches Verstopft sein. Das Wasser lief etwas ab, dann stand es ne Zeitlang und dann lief es normal ab. Ich dachte mir aber nichts dabei. Jetzt mit der neuen Anlage läuft das Wasser zügig ab und es gluckert auch in den Abflüssen.

    Die Sache hat sich allerdings etwas geändert. Wir haben heute Post vom Gericht bekommen mit Fotos. Die Fotos sind aber relativ interessant. Es sind 8 Fotos die allesamt eine niedrige Auflösung besitzen (mag dem Drucker geschuldet sein) und einen leichten Gelbstich haben. Das sind allerdings nicht 8 Fotos von der Kleinhebelanlage, sondern 4 von der Anlage und 4 von unserer Küche. Diesen Fotos haben wir nicht zugestimmt. Es wurde die Spüle fotografiert, wie da Spül steht (Ablage voll, Spüle selber leer), unser Herd (ein alter mit Gusseisenern Platten) der schon versifft ist und von der Ecke wo der Kühlschrank steht, wo ein Teller mit Reis steht (war für den Hund) und natürlich alles voll gestellt mit Leckerlies. Dass Bilder vom Abfluss der Spüle gemacht wurden, kann man noch entfernt nachvollziehen. Meiner Meinung nach haben diese Bilder eher den Zweck um zu zeigen, wie dreckig jemand ist. Man muss dazu sagen dass wir beim Einzug Sozialhilfe bezogen haben und da hat man nicht die tollen neuen Möbel.

    Die Bilder der Kleinhebeanlage sind auch interessant. Alle zeigen nur das äußere. Einmal wo die noch zu war und schon am Rohr waren so eine bräunliche Suppe zu sehen, als ob das nicht dicht war. Es sieht auch so aus, als ob das Rohr mit Panzertape abgedichtet oder befestigt wurde. Bei den anderen Fotos ist ein kleiner Deckel geöffnet (vom inneren sieht man nichts) und überall ist nun Fett zu sehen und sogar Spritzer an der Wand.

    Alleine schon wegen den Bildern von der Küche erwäge ich rechtliche Schritte einzuleiten. Natürlich ist das mit den Anwaltskosten so ne Sache. Ich habe weder eine Rechtschutzversicherung, noch bin ich in einem Mieterverein. Eine Erstberatung sollte relativ wenig kosten. Solange die Anwaltskosten nicht den Streitwert überschreiten würden und es gute Aussichten gibt, würde ich dies in kauf nehmen. Ich habe immerhin 2 Wochen Zeit um die Entscheidung zu fällen und dem Gericht mit zu teilen.

  • Ich habe immerhin 2 Wochen Zeit um die Entscheidung zu fällen und dem Gericht mit zu teilen.

    Ich empfehle dir sehr sehr dringend, dich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Es gibt jede Menge, was man falsch machen kann, wenn man nicht mit den Dingen vertraut ist. Das sind einmal formelle Dinge, auf die es ankommt. Aber auch für die Klageabwehr gibt es sehr viel, was gegen dich laufen kann. Es kann irgend ein kleiner Satz sein, den du von dir gibst, der für dich unscheinbar erscheint, den aber der Anwalt der Gegenseite sofort zu deinem Nachteil ausnutzen könnte. Setz die Sache nicht aufs Spiel durch Experimente! Wenn du wenig verdienst, kann der Anwalt für dich Prozesskostenhilfe beantragen.

  • Selbst Verteidigen wäre mir in dem Fall zu riskant. Man muss ja alles nur anhand der vorliegenden Fakten betrachten und die sprechen aktuell gegen uns. Mir fehlt da auch die Erfahrung um mich angemessen Verteidigen zu können.

    Mir ging es ja erst mal um eine Einschätzung. Wenn es klar wäre ich hätte keine Chance, dann kann man sich die Kosten für das Erstgespräch schenken und direkt bezahlen.

    Was ich der gegnerischen Seite sage, da passe ich schon auf. Jetzt gibt es ja nicht mehr viel zu sagen, da ja die Klage auf dem Tisch liegt.
    Ich werde hier auch über den Verlauf erzählen, wenn es okay ist. Allerdings nur wenn es schon offiziell ist, damit wenn die gegnerische Seite hier mit ließt und es dem Fall zuordnen kann, nicht gegen uns verwendet werden kann.
    Ich spreche erst mal mit nem Anwalt und lasse ihn alles bewerten.

  • Ich werde hier auch über den Verlauf erzählen, wenn es okay ist

    Ja natürlich interessiert es schon und es ist ausdrücklich gewünscht!

    Mir ging es ja erst mal um eine Einschätzung. Wenn es klar wäre ich hätte keine Chance, dann kann man sich die Kosten für das Erstgespräch schenken und direkt bezahlen.

    Solche Fälle haben immer ein großes Prozessrisiko und es lässt sich sehr selten abschätzen wie es ausgehen wird. In den meisten Fällen endet sowas in einem Vergleich, damit man die Beweisfragen umgehen kann, denn Gutachter sind teuer.

  • Ich habe ein Update:

    Ich habe mich entschlossen gehabt zu einem Anwalt zu gehen. Er hat ans Gericht geschrieben, dass die vorgelegten Beweise nicht ausreichen sind und der Kläger (Vermieter) genau Vortragen soll.
    Jetzt habe ich von meinem Anwalt die Mitteilung bekommen, dass der Kläger die Klage zurückgezogen hat.
    Der Anwalt hat jetzt ans Gericht geschrieben und versucht dass die Kosten des Verfahrens dem Kläger auferlegt werden.

    Ich habe bis Dato knapp 200€ dem Anwalt bezahlt. Ob es mehr werden würde, weiß ich nicht, da der Anwalt beim Gespräch was von knapp 300€ erzählt hatte. Selbst wenn wir das Geld nicht zurück bekommen und die Kosten auf 300€ ansteigen würden, ist es weitaus besser als 900€ zu zahlen. Ich muss dazu erwähnen das ich komplett Selbstzahler bin. Ich denke eine Rechtsschutzversicherung wäre keine dumme Investition, wobei ich mich da noch genauer Informieren werde.

    Der Anwalt hat im Gespräch gesagt dass der Vermieter uns hätte darauf hinweisen müssen, dass die Kleinhebeanlage so empfindlich ist und komplett kein Fett über den Abfluss entsorgt werden darf. Dies an sich wäre aber auch eine Zumutung, da ja die Spüle daran angeschlossen ist. Er hat uns auch gesagt dass unser Vermieter in der ersten Instanz meist ohne Anwalt kommt und sich selbst vertritt. Er hat uns auch gewarnt dass es teuer werden kann, wenn das Gericht Zeugen anhören wird usw.

    Ob da noch Kommunikation stattfand, weiß ich nicht. Das Büro des Anwalts hat uns nur 2 mal benachrichtigt.
    Ich hoffe auch dass der Vermieter da nicht von hinten mir noch etwas rein drücken will. Da es ein großer Vermieter ist, bezweifle ich das aber, da ja andere Abteilungen daran beteiligt sind.
    Zugegeben ich habe mit einem komplizierteren Verlauf gerechnet, da ich aus der Sicht des Vermieters genau so reagiert hätte, ohne genaue Kenntnisse zu haben.
    Wir haben bisher keine Schritte gegen die Fotos eingeleitet und ich werde auch davon absehen, solange der Anwalt mir nichts anderes rät.

    Ich werde, wenn ich es nicht vergesse, ein Update zu den Kosten geben. Ist ja auch nicht gerade uninteressant mit was für Kosten man rechnen kann, wobei natürlich das von Fall zu Fall anders sein wird.

  • Vielen Dank für dein Update. Freut mich ein wenig, dass ich nicht ganz unrecht hatte mit dem was ich oben schrieb.

    Jetzt habe ich von meinem Anwalt die Mitteilung bekommen, dass der Kläger die Klage zurückgezogen hat.

    Wenn der Vermieter tatsächlich die Klage zurück gezogen hat, dann können euch keine Kosten auferlegt werden. Der Vermieter hätte auch die Angelegenheit in der Hauptsache als erledigt erklären können. Das ist laut ZPO etwas anderes als die Klage zurück zu ziehen. Und hierbei wäre dann eine Kostenabwälzung möglich.

  • Wenn der Vermieter tatsächlich die Klage zurück gezogen hat, dann können euch keine Kosten auferlegt werden.

    Das stimmt nicht. Das Gericht kann bei bestimmten Umständen die Kosten auch vollständig dem Beklagten auferlegen.

    Der Anwalt hat jetzt ans Gericht geschrieben und versucht dass die Kosten des Verfahrens dem Kläger auferlegt werden.

    Wahrscheinlich wirst du dann aus der Sache rauskommen ohne jegliche Kosten.

    Grundsätzlich ist es nämlich so, dass das Gericht nicht über die Kosten entscheidet und jede Partei ihre eigenen Kosten trägt. Du also deinen Anwalt, der Kläger ggfs seinen Anwalt und die Prozesskosten die angefallen sind bisher, welche aber reduziert werden können durch die Klagerücknahme.

    Auf Antrag (bzw. von Amtswegen bei Prozesskostenhilfe) entscheidet das Gericht über sämtliche Prozesskosten und erlegt diese einer Partei auf. Grundsätzlich dem Kläger, wobei aber das Gericht ein Ermessen hat und die Kosten auch vollständig dem Beklagen auferlegen kann. Dann müssen sämtliche Kosten (Prozesskosten, eigene und fremde Anwaltskosten) von der Partei getragen werden, die das Gericht halt bestimmt.

    Das alles ergibt sich aus § 269 III, IV ZPO.

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