Beiträge von Fruggel

    In dem ist festgehalten, dass die Untervermietung nicht gestattet ist ohne Genehmigung. Hat das Einfluss auf meinen Vertrag?

    Nein. Wie oben schon erklärt ist dein Vertrag trotzdem wirksam, auch wenn die Hauptmieterin keine Erlaubnis dafür hat.

    Bin kurz davor mir einen Anwalt zu holen, aber frage mich ob der dann teurer wird als die 3 Monatsmieten.

    Das steht dir natürlich frei, denn wir können nur allgemein über die Gesetzeslage zur gestellten Frage informieren, aber nicht dein individuelles Vertragsverhältnis prüfen. Doch ich habe die Befürchtnis, dass du beim Anwalt nur Geld los wirst aber keine neuen Erkenntnisse bekommst.

    und die Türen vergilbt sind und das noch Badschränke hängen usw. kann ja nun wohl nicht die reale Argumentation sein?

    Da sind wir und ja auch einig. Und hättest du meinen Beitrag oben nochmal gelesen, wäre dir aufgefallen, dass ich diese optischen Beeinträchtigungen wie Schmutz oder vergilbte Türen ausgenommen habe, sondern mich nur auf Dinge bezogen habe, die die Funktionalität einschränken und auch vorher nicht bekannt waren. Inwieweit hier 536b BGB (bekannter Mangel) von Relevanz ist, können wir hier gar nicht beurteilen, denn das ist Sache des Einzelfalls.

    Von daher frage ich ich ja immer nach dem Vertrag und nach den Versprechen die gegeben wurden

    Das musst du gar nicht fragen. Denn mit Fragen zu Detais des Sachverhalt gehst du auf die individuelle Situation des Fragestellers ein. Und genau an dieser Stelle fängt Rechtsberatung an, was wir im Forum nicht dürfen. Wir dürfen nur allgemeingültige Informationen zu den Rechtsnormen des Themas geben. Siehe hierzu weitergehende Informationen im Beitrag Was ist Rechtsberatung? Was ist erlaubt?

    Hallo,

    wir können dir nichts empfehlen, das wäre Rechtsberatung. Wir können nur über die gesetzlichen Möglichkeiten sprechen.

    Fakt ist, ein Streitwert ist kein Betrag, den man zu zahlen hat, sonder nur eine Messgröße, nach dem sich Anwalts- und Gerichtskosten richten. Und wenn es um Mietschulden geht, dann ist ein Streitwert von 12 Nettomonatsmieten normal. Das setzt auch ein Gericht so an und daraus berechnet sich die Gerichtsgebühr.

    Es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen ist niemals eine gute Idee, wenn man damit rechnen muss zu verlieren. Denn dann hat man noch höhere Kosten. Besser außergerichtlich eine Lösung finden. Dass du zumindest die Mietschulden zu zahlen hast, dürfte dir klar sein, dazu brauchst du keinen Anwalt um das zu wissen.

    Man kann durchaus kündigen, obwohl schon eine Kündigung läuft, das ist kein Hindernis. Vielleicht kannst du die Kündigung verhindern, wenn du jetzt alle Schulden zahlen würdest. Eventuell ist der Vermieter dann kulant und bereit, das Mietverhältnis fortzusetzen. Aber offen gesagt erscheint mir das nicht sehr wahrscheinlich, da die Zahlungsprobleme über Jahre schon gehen.

    Du hättest schon viel früher erkennen müssen, dass die Zahlungsprobleme deines Arbeitgebers nicht zulasten des Vermieters gehen können und dürfen. Du hättest bei deinem Arbeitgeber Druck machen sollen, dass du zumindest genug Geld für die Miete hast, oder du hättest dir eine andere Arbeitsstelle suchen können.

    Ihr lieben,

    ich habe echt kein Problem mit Kritik an meiner Antwort. Doch beachtet ihr auch meine Signatur, in der nicht grundlos steht, dass meine Antworten sich auf die gegebenen Informationen beziehen. Und in der gegebenen Information steht, dass der Fragestellerin sehr viele Mängel nicht kannte, erst nach dem Einzug sah, das steht schon im ersten Satz. Und diese nachträglich entdeckten Mängel, die die Nutzbarkeit der Wohnung einschränken, können sehr wohl noch beanstandet werden.

    Hallo,

    wären nur Schönheitsfehler. "Gemietet wie gesehen"

    Das stimmt schon, aber nur bezogen auf optische Beeinträchtigungen oder dass eben manche Sachen einfach alt sind, oder dass man noch Putzen muss. Bei funktionalen Dingen ist es aber etwas anderes. Man muss alles benutzen können wie es vorgesehen ist, eben dass ein Waschbecken vorhanden ist, das nicht gleich zerbricht durch einen Sprung. Diese Mängel, die einen in der Benutzung der Wohnung einschränken, kann man durchaus beanstanden.

    Auch kann man verlangen, dass verbliebene Einrichtungsgegenstände entfernt werden. "Vertragsgemäß" bedeutet auch leer, denn so wird es der Vermieter ja auch von dir beim Auszug verlangen.

    Hallo Steve,

    Das Mietverhältnis endet genau genommen am 31.3. nachts um 24 Uhr. Da macht natürlich keiner eine Übergabe zu der Zeit. Also kann man für den darauf folgenden Tag einen Termin vereinbaren.

    und dann im Laufe des 01.04.2020 die Wohnungsübergabe stattfinden muss

    Nein. Nicht im Laufe des Tages, sondern der Vermieter kann verlangen, dass es gleich in der früh zu erfolgen hat. Denn erstens hat das Mietverhältnis wie gesagt schon in der Nacht geendet, und zweitens hat der Vermieter vielleicht einen neuen Mieter, der einen Anspruch darauf hat, ab 1.4. die Wohnung zu bekommen.

    Hallo Markus,

    Deine Überlegungen zur Wohnfläche kannst du dir sparen. Denn das Finanzamt wird es nicht als Mietverhältnis anerkennen und somit die Werbungskosten nicht akzeptieren, wenn man mit der Freundin in einem Haushalt lebt. Denn durch das enge Verhältnis mit dem Lebenspartner hat man keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern vielmehr will man sich lediglich die Kosten der Wohnung teilen. Es wäre ein Mißbrauch der Steuernormen, wenn man in der Konstellation Werbungskosten geltend machen könnte.

    Siehe hierzu das Urteil des FG Baden-Württemberg v. 6.6.2019, 1 K 699/19

    Hier für dich ein Gedanke aus Sicht eines Vermieters:

    Bei einem Mieter, der vom Jobcenter abhängig ist, sollte man darüber nachdenken, dem Mieter einen Betrag X anzubieten als Umzugsbeihilfe, wenn er bis zu einem vereinbarten Tag die Wohnung ordentlich zurück gegeben hat.

    Dies bringt 2 Vorteile. Erstens ist der Mieter motiviert, das Geld zu bekommen und man hat als Vermieter das Ziel schneller erreicht. Und zweitens, auch wenn man den Rechtstreit gewinnt, muss der Mieter zwar die Kosten tragen, aber wenn der Mieter mittellos ist, hat man davon nichts. Man bleibt auf den Kosten sitzen. Der Titel zur Zahlung ist vielleicht nicht das Papier wert auf dem er gedruckt ist. Für Gerichtskosten, Nebenkosten, Anwalt, und dann den Gerichtsvollzieher zur Räumung können sehr leicht 2000-3000€ zusammen kommen. Da sind 500€ Umzugsbeihilfe nichts dagegen.

    Was könnten denn für Hürden auf uns zukommen?

    Allein schon die Tatsache, dass es 6 Kinder sind, kann eine Hürde sein. Denn bei einer so großen Familie wird es vielleicht schwer sein, ein neues Zuhause zu finden. Und so wird es entsprechend wahrscheinlicher, dass ein Widerspruch wegen sozialer Härte gemäß §574 BGB berechtigt sein könnte. Das hängt natürlich stark von der Region ab, wie dort die Wohnungssituation ist, aber denkbar wäre es.

    Eventuell hast du aber die Möglichkeit, der Familie bei der Suche zu helfen und auch einen Zuschuss zu den Umzugskosten zu leisten. Das könnte eurem Plan durchaus entgegen kommen, je nachdem wie wichtig es euch ist, genau dieses Haus zu kaufen.

    Hallo,

    Wo ist der Strick, der sich mir gefühlt um den Hals legt?

    Es muss nicht unbedingt einen Strick geben. Es kann theoretisch wirklich nur der Plan dahinter stecken, die bisherigen Wohnungen an Touristen zu vermieten. Und da der Profit dabei immens ist, könnte das Motivation genug sein.

    Was sollte ich in einem Mietvertrag für das Haus besonders berücksichtigen, um das Gefühl des o.g. Strickes wieder loszuwerden?

    Vereinbare einen möglichst sehr langen Zeitraum, in der die Vermieterin vertraglich auf Mieterhöhungen verzichtet. Denn es könnte der Trick sein, euch zum Auszug zu verlocken, und dann erhöht sie stetig die Miete wann immer es gesetzlich möglich ist.

    Was sollte ich für eine Annahme des Angebotes noch alles überlegen?

    Dass du dieser Vermieterin nie niemals wirklich vertrauen wirst. Es wird nicht aufhören, dass du ein ungutes Gefühl hast, ob sie mit irgend welchen Überraschungen aufwartet. Ob du damit klar kommen wirst, musst du für dich selber überlegen.

    wie wertvoll gerade dieses Haus mit einem grossen Hanggrundstück für den vorhandenen Hund doch sei

    Ist das Haus wirklich so wertvoll wie sie es beschreibt... Glaub der Vermieterin nichts und hinterfrage dies für dich. Schau dir das Haus objektiv an, nimm eine neutrale Person mit. Möglicherweise hat das Haus mehrere ungünstige Eigenschaften, weshalb viele Leute daran nicht interessiert ist. Das hätte zur Folge, dass das Haus günstig zu kaufen ist, während die Vermietern durch die Herausstellung der Vorteile für den Hund schon einen Mieter hat und somit unter em Strich mehr Profit.

    Du merkst schon, ich traue der Vermieterin schon allein aufgrund deiner Beiträge hier nicht über den Weg.

    mich würde wirklich interessieren, ob es jemanden gibt, der auch schon mal so etwas erlebt hat

    Kann ich mir kaum vorstellen, dass sich da jemand finden lässt, denn wie schon gesagt wurde, ist das was spezielles. Um es mal etwas direkter zu sagen, ein normaler Mensch würde nicht auf die Idee kommen, so etwas zu tun. Der Weg durch die Wohnungstür dürfte ja auch nicht wirklich weit sein.

    Und ich habe große Zweifel, dass du juristich was ausrichten kannst. Suizid zu begehen ist nicht strafbar. Wahrscheinlich erreichst du mehr, wenn du verbal auf die Frau einwirkst und ihr ins Gewissen redest. Dabei kann man durchaus auch Aussagen verwenden, etwa so, dass du als Vermieter die Verantwortung für die Sicherheit hast und wenn sie nicht aufhört, müsstest du ein Sicherungsgitter ran machen, oder so ähnlich. Oder ob sie weiß, wieviel tausend Euro ein Notarzt Einsatz kostet, den sie bei solchem groben Unfug selber zahlen muss wenn sie runter fällt etc.

    D.h., wir würden auf Unterlassen klagen,

    Du solltest den gesamten Satz von darkshadow lesen, nicht nur den Teil, der dir gefällt. Da steht was vom vertragwidrigen Gebrauch. Das bedeutet, es müsste irgend was im Vertrag stehen, dass das Überklettern des Geländers nicht erlaubt ist.

    So allgemein ist diese Sache tatsächlich nichts, was mietrechtlich von Bedeutung ist. Das hat die Richterin ja schon zum Ausdruck gebracht. Es ist das eigene Risiko der Mieterin, wenn sie sich der Gefahr eines Absturzes aussetzen möchte. Du kannst allenfalls einen Brief schreiben und auf die Gefahr hinweisen. So kann anschließend niemand sagen, du hättest die Mieterin in ihr Unglück rennen lassen. Aber du kannst sie nicht festbinden in der Wohnung.

    Es einfach zu machen ohne die Erlaubnis ist nicht gestattet meines Erachtens nach.

    Ja, vollkommen richtig. Aber wie darkshadow bereits gesagt hat ändert das nichts dran, dass dein Untermietvertrag voll wirksam ist. Die fehlenede Erlaubnis macht den Untermietvertrag nicht unwirksam oder nichtig.

    dass eine Abmahnung für meine Vermieterin kommen wird, wäre ich dann nicht fein raus?

    Nein, dann bist du nicht fein raus. Denn dann müsste dir die Hauptmieterin ordentlich kündigen, also auch mit den 3 Monaten. Fein raus bist du nur, wenn der Eigentümer der Hauptmieterin fristlos kündigen würde, denn nur dann kann von dir verlangt werden, dass du kurzfristig ausziehst. Andernfalls bleibt es bei den 3 Monaten Kündigungsfrist. So einfach ist das nicht wie du es dir denkst.

    Es wäre tatsächlich das Einfachste, wenn man sich untereinander durch eine Schätzung des tatsächlichen Verbrauchs ausgleicht, oder über den Vermieter. Wenn sich der Nachbar weigert, eine Lösung zu finden, kann das der Vermieter zumindest vermitteln.

    der Strom in meiner Garage über den Zähler des Nachbarn läuft, und sein Garagenstrom umgekehrt auf meinen Stromzähler

    Mit anderen Worten, der Garagenstrom läuft über den Zähler der Wohnung. Das hat zur Folge, dass es überhaupt nicht erforderlich ist, die Garage im Mietvertrag zu definieren, welche man hat. Denn durch die technische Verknüpfung der Stromleitung bilden Wohnung und Garage eine wirtschaftliche Einheit. Aus diesem Grund kann tatsächlich ein Tausch der Garage verlangt werden, wenn es keine andere einvernehmliche Lösung gibt. Und ein Richter würde durch diese Feststellung auch so entscheiden.

    einmal im Jahr die Zählerstände untereinander ausgetauscht werden

    Das funktioniert nicht, denn laut Information in der Fragestellung gibt es keinen Zähler in der Garage, sondern der Garagenstrom ist am Wohnungszähler mit angeschlossen.

    Aber generell stellt sich auch mir die Frage, ob bei solch einer geringen Mieterhöhung die Auseinandersetzung mit dem VM überhaupt sinnvoll ist.

    Die Frage muss jeder für sich selber beantworten, da kann man nichts empfehlen, denn jeder Fall ist anders.

    Aber allgemein kann man sagen, dass man durchaus ein Teileinverständnis geben sollte, wenn man der Ansicht ist, dass eine Mieterhöhung zwar berechtigt ist, man aber auf einen geringeren Betrag kommt. Der Vermieter wird dann sicherlich nochmal nachdenken, ob er einen Fehler bei der Berechnung gemacht hat, und sein Risiko, bei einer Klage auf den Differenzbetrag zu verlieren, könnte sehr hoch sein.

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