Untermiete ohne Genehmigung des Hauptvermieters

  • Moin,

    ich wohne jetzt seit circa einem Jahr zur Untermiete. Da sich meine Vermieterin (Hauptmieterin) und ich überhaupt nicht mehr verstehen und ich mich nicht mehr wohl fühle in der Wohnung, habe ich den Entschluss gezogen auszuziehen. Dies teilte ich meine Vermieterin mit und habe die Aussage bekommen, dass ich einen Nachmieter für mich suchen soll der dann die Wohnung übernimmt wenn sie in 3 Monaten auszieht. Ich habe mich also auf die Suche gemacht und auch Leute eingeladen. Meine Vermieterin hat alle abgelehnt. Also habe ich mich an den Hauptvermieter gewendet und es stellte sich heraus, dass sie gar keine Erlaubnis hat für eine Untervermietung.

    In der Zwischenzeit habe ich eine Wohnung gefunden in die ich am 25.02. einziehen werde. Muss ich dann überhaupt noch kündigen? Oder kann ich einfach die Tür verlassen und ihr mitteilen was mir der Hauptvermieter gesagt hat? Die andere Frage ist, da mein Untermietvertrag nun nicht rechtens ist, ob ich eine Chance habe die Kaution wiederzubekommen?

    Liebe Grüße

  • Hallo,

    die fehlende Erlaubnis von deinem Untervermieter berührt die Wirksamkeit deines Untermietvertrages nicht. Das bedeutet du musst ihn kündigen und kannst auch die Kaution zurückverlangen. Beachte bitte das eine Kündigung schriftlich erfolgen muss. Solltest du bisher nur mündlich gekündigt haben, so beginnt die Kündigungsfrist noch nicht zu laufen!

    Beachte außerdem dass du bis zum Ende der Mietzeit die Miete zu zahlen hast, unabhängig davon ob du die Wohnung nutzt. Hier wird es dann ein bisschen Tricky wegen der fehlenden Erlaubnis. Aber solange dich keiner daran hindert in der Wohnung zu wohnen - dich also auffordert die Wohnung zu verlassen - musst du die Miete zahlen. Außer du stellst einen Nachmieter, wobei die Vermieterin ohne vertragliche Regelung dann frei ist in der Entscheidungen einen Nachmieter anzunehmen.

  • Hallo,

    danke für die schnelle und ausführliche Antwort!

    Heißt ich kann also darauf hoffen, dass der Vermieter ihr schnell eine Abmahnung schickt und die Untermiete untersagt? So käme ich am schnellsten aus dem Thema raus, richtig?

  • Hallo,

    so einfach ist das nicht. Wenn die Wohnung nur zum Teil überlassen worden ist, so ist die Genehmigung in der Regel zu genehmigen und führt zumindest nach einigen Gerichten dazu, dass die Untermiete nicht untersagt werden kann und aus diesem Grund auch nicht gekündigt werden kann.

    Auch hindert eine Abmahnung dich auch nicht daran in der Wohnung zu wohnen. Aber hier wird es rechtlich gesehen eben sehr kompliziert und ist dann auch vom Einzelfall abhängig und kann nicht mehr pauschal beantwortet werden.

  • Hallo,

    genau in der Regel kann die Untermiete nicht untersagt werden, allerdings braucht man trotzdem die Genehmigung. Es einfach zu machen ohne die Erlaubnis ist nicht gestattet meines Erachtens nach.

    Ich bin im Kontakt mit dem Vermieter und dieser hat mir bestätigt, dass meine Vermieterin nicht hätte den Untermietvertrag mit mir abschließen dürfen. Da die besagte Erlaubnis gefehlt hat.

    Wenn wir nun davon ausgehen, dass eine Abmahnung für meine Vermieterin kommen wird, wäre ich dann nicht fein raus?

    Der Hauptvermieter könnte in dem Fall ja eine Unterlassung aussprechen gegen die Untermiete. Oder irre ich mich?

  • Es einfach zu machen ohne die Erlaubnis ist nicht gestattet meines Erachtens nach.

    Ja, vollkommen richtig. Aber wie darkshadow bereits gesagt hat ändert das nichts dran, dass dein Untermietvertrag voll wirksam ist. Die fehlenede Erlaubnis macht den Untermietvertrag nicht unwirksam oder nichtig.

    dass eine Abmahnung für meine Vermieterin kommen wird, wäre ich dann nicht fein raus?

    Nein, dann bist du nicht fein raus. Denn dann müsste dir die Hauptmieterin ordentlich kündigen, also auch mit den 3 Monaten. Fein raus bist du nur, wenn der Eigentümer der Hauptmieterin fristlos kündigen würde, denn nur dann kann von dir verlangt werden, dass du kurzfristig ausziehst. Andernfalls bleibt es bei den 3 Monaten Kündigungsfrist. So einfach ist das nicht wie du es dir denkst.

  • Stellt sich heraus dass der Vermieter gar nichts unternehmen möchte.

    Habe mir aber meinen Vertrag nochmal genauer angeschaut, in dem gibt es eine Klausel, dass der Vertrag meiner Vermieterin Teil des Untermietvertrags ist. In dem ist festgehalten, dass die Untervermietung nicht gestattet ist ohne Genehmigung. Hat das Einfluss auf meinen Vertrag?

    Bin kurz davor mir einen Anwalt zu holen, aber frage mich ob der dann teurer wird als die 3 Monatsmieten.

  • In dem ist festgehalten, dass die Untervermietung nicht gestattet ist ohne Genehmigung. Hat das Einfluss auf meinen Vertrag?

    Nein. Wie oben schon erklärt ist dein Vertrag trotzdem wirksam, auch wenn die Hauptmieterin keine Erlaubnis dafür hat.

    Bin kurz davor mir einen Anwalt zu holen, aber frage mich ob der dann teurer wird als die 3 Monatsmieten.

    Das steht dir natürlich frei, denn wir können nur allgemein über die Gesetzeslage zur gestellten Frage informieren, aber nicht dein individuelles Vertragsverhältnis prüfen. Doch ich habe die Befürchtnis, dass du beim Anwalt nur Geld los wirst aber keine neuen Erkenntnisse bekommst.

  • Bin kurz davor mir einen Anwalt zu holen, aber frage mich ob der dann teurer wird als die 3 Monatsmieten.

    Eine Erstberatung kostet maximal 180€ zzgl MwSt. Also wird nicht unbedingt billig.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!