Sonderkündigung des Mieters, wenn Immobilie verkauft wurde

  • Hallo, hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht, wenn die bewohnte Immobilie verkauft wird? Der § 566 soll doch eigentlich dem Mieter schützen, aber wenn der Mieter mit dem neuen Vertragspartner nicht einverstanden ist?

    Vielen Dank und VG

  • Hallo,

    hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht, wenn die bewohnte Immobilie verkauft wird?

    Nein, dies sieht das Gesetz nicht vor. Du kannst wie üblich mit der Frist von 3 Monaten kündigen, sofern nicht ein Kündigungsverzicht vereinbart wurde oder ein Zeitmietvertrag besteht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!