Guten Tag,
ich bin Eigentümer eines Einfamilienhauses, in welchem ich derzeit gemeinsam mit einem Familienangehörigen wohne. Der Familienangehörige nutzt überwiegend die Untergeschosse und ich die Obergeschosse, wobei wir uns einige Räume wie beispielsweise die Küche und das Bad gemeinsam teilen. Da wir noch recht viel Platz haben möchte nun auch meine Freundin mit einziehen. Hierfür möchten wir für beidseitige Sicherheit einen Mietvertrag erstellen.
Um Kosten für die Vermietung an meine Freundin als Werbungskosten geltend machen zu können, darf die Miete maximal 34% unter der ortsüblichen Miete liegen. Damit das Finanzamt dies nachprüfen kann, nehme ich an, dass die Wohnfläche mit in den Mietvertrag aufgenommen werden muss?
Dabei stellt sich für mich die Frage wie hierbei die Wohnfläche berechnet wird, konkrete Beispiele:
- Das Dachgeschoss dient zur Hälfte als gemeinsames Wohnzimmer für meine Freundin und mich sowie zur anderen Hälfte als Arbeitszimmer für sie. Hier würde ich also einfach 0,75 * Anzahl m² berechnen.
- Das Schlafzimmer wird gemeinsam durch meine Freundin und mich genutzt. => 0,5 * Anzahl m²
- Die Küche und das Bad wird von allen 3, also dem Familienangehörigen, meiner Freundin und mir genutzt. => 0,3333 * Anzahl m²
Ist dieser intuitive Ansatz so korrekt? Muss ich diese detaillierten Berechnungen in irgendeiner Art und Weise festhalten zur späteren Nachprüfung?
Danke und viele Grüße
Markus