Beiträge von Fruggel

    Danke für deine weiteren Erläuterungen. Es geht also um eine Fortführung über den 31.8. hinaus. Das hatte ich zunächst tatsächlich etwas anders verstanden.

    Wie schon erwähnt ist es für einen Zeitmietvertrag erforderlich, dass die genaueren Umstände erläutert werden, die mit dem Eigenbedarf zu tun haben. Nur allein die Anmerkung, dass die Wohnung dann für eigene Zwecke benötigt wird, reicht nicht aus. Grund hierfür ist, dass du als Mieter bereits zu Vertragsbeginn die Möglichkeit haben musst zu beurteilen, ob der Grund so berechtigt ist im Sinne des Gesetzgebers. Und das geht nicht ohne weitere Umstände zu wissen.

    Die Folge der fehlenden Erläuterung wäre, dass man keinen Zeitmietvertrag hat, sondern von Anfang an einen unbefristeten, welcher also nicht zum 31.8. endet. Selbstverständlich kann diesen der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen, allerdings nur unter Einhaltung der Kündigungsfirst. Das verschafft euch zumindest mehr Zeit.

    Ob diese Kündigung dann rechtswirksam wäre oder gar rechtsmißbräuchlich, können wir hier nicht feststellen, denn das geht zu sehr in die Betrachtung des Einzelfalls, was einem Anwalt vorbehalten ist. Jedoch muss dazu erst mal eine Kündigung vorliegen.

    Ich verstehe die Frage so, dass sich der Vermieter einbildet, die Wohnung kurzfristig zu brauchen, da er jetzt schon im Hotel einquartiert ist, um aktuell vor Ort zu sein. Wenn das so nicht stimmt, möge der Fragesteller bitte nochmal erklären.

    Natürlch ginge es "sofort" so oder so nicht, denn der Vermieter hätte bei einer Eigenbedarfskündigung erst mal die Kündigungsfrist einzuhalten. Und so kurz nach Vertragsschluss wäre die Kündigung vermutlich rechtsmißbräuchlich, weil der Eigenbedarf abzusehen gewesen sein muss. Deshalb habe ich geschrieben, dass er einfach erst mal nichts machen braucht. Offenbar liegt ja auch noch keine schriftliche Kündigung vor.

    Hallo Chrisbrowny,

    der geplante Eigenbedarf ist für einen Zeitmietvertrag ein legitimer Grund laut Gesetz. Jedoch genügt es im Sinne des Gesetzgebers nicht, nur den Grund zu nennen, dass der Vermieter den Wohnraum für eigene Zwecke benötigt. Der Vermieter muss genauso wie auch bei einer Eigenbedarfskündigung die genaueren Umstände erläutern. Die Antwort von Köbes ist in dem Punkt also nicht ganz richtig. Wenn im Vertrag keine genauere Erläuterung vorhanden sein sollte, dann ist es kein Zeitmitvertrag sondern ein unbefristeter Vertrag.

    Allerdings musst du dieses Wissen dem Vermieter nicht mitteilen. Es ist nicht deine Aufgabe, den Vermieterr zu beraten. Was du stattdessen einfach machen kannst ist, den Vermieter im Glauben lassen, dass es ein Zeitmietvertrag sei, und dieser ist nun mal nach dem Gesetz nicht ordentlich kündbar. Sag einfach, ihr hättet einen Zeitvertrag mit der festen Laufzeit und ihr werdet nicht ausziehen.

    Ich überlege dem Vermieter entgegen zu kommen, möchte jedoch eine Verrechnung des Schadens mit meinem Minderverbrauch bewirken

    Ja. das kannst du versuchen. Denn wenn wir jetzt mal hypothetisch davon ausgehen, dass du für die höheren Kosten verantwortlich gemacht werden kann, dann ist die Ermittlung der Höhe der Kosten ja nicht mehr als eine Schätzung. Der Verbrauch kann nicht genau ermittelt werden. Und so kannst du natürlich argumentieren, dass du wenig verbrauchst und allgemein Wasser sparst, auch wenn du da bist, und du kannst argumentieren, dass nicht festgesetllt werden kann, ob der Vermieter in der Zeit selber mehr Wasser verbraucht hat. Das wäre ja auch theoretisch denkbar.

    Wenn du generell bereit bist, etwas zum Ausgleich zu bezahlen, und wenn nur des Friedens willen, dann versuche, über die Höhe zu verhandeln, denn dann braucht es weder einen Anwalt noch einen Richter, was ja zusätzliche Kosten bedeuten würde, von denen weder du noch dein Vermieter etwas hat.

    Hallo Fabanna,

    ich verstehe nicht, warum du es beschleunigen möchtest oder gar mit Rechtsschutz drohen. Letztendlich ist es ja der Vermieter, der von dir Geld möchte. Also wäre es in seinem Interesse, dass er sich darum zu kümmert.

    Die Hausverwaltung ist natürlich der Dienstleister des Vermieters und es wäre deren Aufgabe, sich darum zu kümmern, dass deine Fragen beantwortet werden. Aber genau genommen ist der Vermieter dein Vertragspartner, und so kannst du dich im Zweifel an ihn halten. Kontaktiere ihn also am besten ernaut und schildere ihm, dass du bezahlen möchtest, was du bezahlen musst. Aber vorher möchtest du geklärt wissen, was es mit diesem nicht vorhandenen Zähler auf sich hat. Bis das nicht geklärt ist, kannst du die Nachzahlung zurück halten.

    Schau dir bitte nochmal die Abrechnung genau an. Oftmals schreiben die Messdienste Hinweise auf irgend eine extra Seite der Abrechnung. Vielleicht steht dort doch etwas, was dir die Frage beantwortet.

    Und was genau hat die Firma, also der Messdienstleister gesagt? Ich verstehe nicht ganz, was du damit meinst, sie können angeblich nichts machen. Denn sie müssen ja nichts machen. Es geht nur um eine Erklärung, was es mit dem nicht vorhandenen Zähler auf sich hat. Das muss die Firma doch wissen, die haben den Wert doch immerhin ermittelt. Vielleicht möchtest du nochmal anrufen und genau diese Frage stellen, wie sich dieser Wert ermittelt, obwohl es keinen solchen Zähler gibt.

    darkshadow, schau dir die Frage nochmal an. Die Ruhestörung ist nur ein Teil der ganzen Thematik. Indem man um Ruhe bittet kann das Problem noch nicht gelöst sein. Die Nachbarn scheinen durch Aufstellen von Gartenmöbeln und anderen Dingen so übermäßig für sich allein zu beanspruchen, dass andere Bewohner in der Nutzung eingeschränkt sind oder sogar nicht mehr durch gehen können. Und das ist sicherlich nicht in Ordnung.

    Ich denke, die Ruhestörung ist nur eine Folge der Grundeinstellung der Nachbarn, die den Garten zumindest zum Teil für sich allein beansprucht haben und sie so das Gefühl haben, darauf alles machen zu dürfen. Denkst du nicht auch, dass der Vermieter hier in der Pflicht wäre, regulierend einzugreifen?

    Das hilft nur bedingt weiter, wenn in der jeweiligen Landesbauaordnung solche Vorschriften zum Nachrüsten stehen. Denn trotzdem sind Kaltwasserzähler nichts, was man als Mieter einfordern kann. Denn die Pflicht entsteht nicht aus dem Mietverhältnis, sondern aus der Landesbauordnung. Man kann also lediglich ans zuständige Bauamt eine Mitteilung senden, wenn die Vorschrift noch nicht umgesetzt ist. Und es obliegt dann dem Bauamt, ob und was man von dort aus tun wird. Man kann als Mieter aber nicht den Einbau gerichtlich einklagen oder ähnliches.

    Genausowenig kann man mit der Begründung der Vorschrift aus der Landesbauordnung die Nebenkostenabrechnung beanstanden und Kosten verweigern. Denn für die Nebenkostenabrechnung ist das Mietrecht die grundlegende Rechtsnorm, in diesem Fall eben der §556 BGB. Und dieses Gesetz erlaubt es nun mal, das Kaltwasser nach dem Verhältnis der Wohnfläche abzurechnen. Das sollte nicht durcheinander gebracht werden.

    Hallo Columbo123,

    ich wiederhole gern nochmal. Du hast keinen Anspruch darauf, dass das Mietverhältnis vorzeitig beendet wird. Der Vermieter kann auf die Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen. Du kannst lediglich die Wohnung vorzeitig zurück geben, aber das Mietverhältnis läuft deswegen trotzdem bis zum Ende der Laufzeit und so lang musst du somit noch zahlen.

    Wenn du irgend wo ein Urteil liest, dann mach bitte nicht den Fehler, den viele machen. Man darf nicht nur den Tenor anschauen, sondern man muss immer auch den Sachverhalt anschauen. Und es macht sehr wohl einen Unterschied, wie dringend eine Sache ist. In deinem Fall hat der Vermieter ein Interesse daran, die Wohnung lückenlos weiter zu vermieten, und dieses Interesse ist berechtigt. Daher kann er trotz Urlaub auf die Vereinbarung von Terminen bestehen. Daher für dich das einfachste, du übergibst ihm die Wohnung, und dann kann er Termine durchführen.

    Ein andereer Fall wäre es beispielsweise, wenn du weiterhin in der Wohnung wohnst, und der Vermieter will aufschiebbare, also nicht dringende Instandhaltungsmaßnahmen durchführen. Hierbei könnte man ihn durchaus auf nach dem Urlaub vertrösten. Ich hoffe, du verstehst die feinen Unterschiede.

    Du musst aber einen Forum nicht glauben. Es steht dir frei, die Beratung bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen. Doch ich bin sicher, dieser wird es in etwa genauso erklären.

    Ich habe ihm erneut angeboten, das Mietverhältnis früher zu beenden, so dass er nicht mehr auf mich angewiesen ist und die Wohnung zu seiner Verfügung hat

    Der Zweck deines Angebotes war richtig und sinnvoll. Das Angebot selber war aber unüberlegt. Denn wenn das Mietverhältnis früher beendet wird, dann musst du sofort ab dann keine Miete mehr zahlen. Das will der Vermieter natürlich nicht.

    Stattdessen ist es besser, wenn deine Wohnung einfach schon vorzeitig zurück gibst, während die Mietzeit weiter läuft. Die Miete muss man aber dann trotzdem weiter zahlen. Aber die Rückgabe kann jederzeit gemacht werden.

    Dein Vorteil, wenn der Vermieter das ausnutzt und in der Zeit umfangreich saniert oder einem neuen Mieter die Wohnung überlässt, brauchst du ab dann keine Miete mehr zahlen.

    Hallo Marian,

    wie ich lese hast du bereits versucht, den Vermieter zu kontaktieren, was bisher noch nicht geklappt hat.

    Es wäre wirklich wichtig, dass du es weiter versucht, ein Gespräch mit dem Vermieter zu führen.

    Denn der Vermieter ist dein Vertragspartner. Er hat dir die Wohnung zu dem Zweck gegeben, dass du dort in angemessener Weise wohnen kannst. Wenn du in deinen Möglichkeiten des Wohnens eingeschränkt wirst, dann ist es zwangsweise dein Vertragspartner, der vorrangig in der Pflicht ist.

    Ich empfehle dir daher, alles zu versuchen, dass es zu einem Gespräch kommt. Nerve den Vermieter mit Anrufen. Aber ich empfehle, dass du nicht am Telefon mit ihm sprichst. Lade ihn ein, dass er die Sache aus deiner Sicht sehen kann.

    Es macht nicht so viel Sinn, irgend welche Pläne zu schmieden, ohne den Standpunkt des Vermieters zu kennen. Daher berichte wieder, was er zu der Situation sagt, dann können wir weitere Tipps geben.

    Zu einem Anwalt kannst du dann durchaus auch gehen. Jedoch ist hierfür dann nicht die ÖRA zuständig, sondern das Amtsgericht. Dort kannst du einen Beratungsschein bekommen, mit dem der Anwalt die Kosten mit dem Staat abrechnen kann. In Deutschland soll jeder eine Rechtsberatung bekommen, auch wenn man es sich nicht leisten kann.

    Hallo Stefan,

    Da der Verbrauch nicht zu jeder Stunde so hoch ist

    Woher stammt denn diese Erkenntnis? Schaust du regelmäßig auf den Gesamtwasserzähler?

    Wenn ja, dann könntest du ja vermutlich ein Verbrauchsprofil über mehrere Tage erstellen. Eventuell lässt das dann weitere Rückschlüsse zu.

    Es wäre wirklich sehr hilfreich, wenn du genauere Informationen über die zwei Herren bekommen kannst. Ich meine damit, dass es ja gar nicht möglich ist, dass sie für sich allein waschen, so viel Wäsche können zwei Leute gar nicht haben. Also für wen ist die ganze Wäsche? Bringt die Verwandtschaft ihre ganze Wäsche vorbei oder was passiert? Hat es eventuell einen gewerblichen Zweck, wofür das Wasser benutzt wird.

    Weitergehende Sachverhalte können sehr helfen. Denn der Vermieter hat ein gesetzliches Gebot der Wirtschaftlichkeit zu erfüllen, welches den Zweck hat, die Mieter des Hauses nicht übermäßig mit Kosten zu belasten. Und wenn der Vermieter diese Kosten einfach so hinnimmt nach dem Motto, die Mieter müssen es ja zahlen, dann kann man sich über das Wirtschaftlichkeitsgebot durchaus Gedanken machen.

    Sicherlich ist immer irgend ein Bewohner benachteiligt, der Wasser sparen will, und aufgrund der Abrechnung nach Wohnfläche für die anderen Bewohner mitzahlen muss. Das kommt in Wohnhäusern sehr oft vor, da kann man bis zu einer gewissen Grenze nichts machen. Aber wenn diese immensen Kosten tatsächlich von einem einzigen Haushalt verursacht werden sollten, dann hat der Vermieter durchaus Möglichkeiten, das in der Abrechnung zu berücksichtigen. Es kommt zwar typischerweise eher bei Gewerbeeinheiten in einem Gebäude vor, diese Einheit mit höheren Kosten zu belasten, aber generell ist das auch für Privathaushalte möglich, wenn in so einem ungewöhnlichen Ausmaß Kosten verursacht werden. Das kennt man "Vorwegabzug". Dazu ist aber schon wichtig, dass man den Haushalt als den Kostenverursacher identifizieren kann.

    Um Mißverständnisse zu vermeiden stelle ich nochmal heraus, dass die Überlegung wirklich nur aufgrund dieser extrem hohen Kosten anzustellen sind. Nur weil ein Nachbar beispielsweise jedes Wochenende sein Auto wäscht oder den Pool füllt, rechtfertigt das nicht gleich einen Vorwegabzug. Denn dabei kommen ja auch nicht so riesig hohe Kosten zusammen, hingegen hier ist das schon etwas anderes vom Verhältnis her.

    Man könnte höchstens auf den Einbau individueller Zähler pochen

    Nein. Das ist nicht möglich, musst du nicht versuchen. Das könntest du selbst gerichtlich nicht durchsetzen, da es zulässig ist, nach dem Verhältnis der Wohnfläche abzurechnen und es kein Gesetz gibt, das den Vermieter zwingen könnte, Kaltwasserzähler einbauen zu lassen. Man muss andere Wege verfolgen wie oben ausgeführt.

    Hallo,

    es ist erforderlich, die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. So hat es auch der BGH bestätigt. Du solltest daher weiter versuchen, den Vermieter zu erreichen. Vielleicht bemerkst du auch mal, wenn der Vermieter im Haus ist und kannst dann direkt auf ihn zugehen. Oder du schreibst ihm nochmal und sagst dazu, dass wenn er nicht antwortet, du die Erlaubnis per Gericht einfordern müsstest und er dann die Kosten zu tragen hätte. Das wird ihn bestimmt überzeugen, doch zu antworten.

    Das Schweigen kannst du weder als Ja noch als Nein auslegen. Der Vermieter müsste schon aktiv die Erlaubnis geben.

    Hallo Tami,

    die Lärmbelästingung durch eine Baustelle ist definitiv ein Mietmangel, wodurch die Miete gemindert ist. Dazu gibt es auch zahlreiche Gerichtsurteile. Das Problem dabei ist nur, die Höhe der Minderung korrekt zu bestimmen, denn das kann man nicht allgemein beantworten sondern richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Minderst du zu viel, kommst du mit der Zahlung in Verzug und kannst Schwierigkeiten bekommen. Deshalb solltet du zu einem Anwalt oder zum Mieterverein gehen, um die Höhe bestimmen zu lassen.

    Andererseits sollte dir aber auch bewußt sein, dass du durch die Minderung lediglich etwas Geld sparst. Das Wohnen bleibt weiterhin schwierig und der Lärm eine Belastung. Es wird also sicherlich keine Entspannung für dich sein.

    Hallo,

    normalerweise ist es so, dass der Mieter, der den Termin schuldhaft, also unentschuldigt nicht wahrgenommen hat, die Mehrkosten für die zusätzliche Anfahrt als Schadenersatz zu tragen hat, den der Vermieter von diesem einen Mieter fordern kann.

    Etwas merkwürdig dabei finde ich aber, dass der Betrag der Prüfung einfach nur doppelt drauf steht. Das macht kinen Sinn, denn der Mitarbeiter musst dann ja nur zu den betreffenden Mieter beim 2. Termin. Ich empfehle dir daher, zunächst den Rechnungsbeleg beim Vermieter einzusehen, um zu erfahren, wie sich der Betrag genau zusammen setzt.

    Hallo,

    das ist jetzt eine ziemlich verzwickte Situation. Denn einerseits ist es natürlich sehr lobenswert, dass du dich darum kümmern willst, obwohl es "nur" ein Gemeinschaftsgarten ist. Der Vermieter sollte dir eigentlich dankbar sein. Auf der anderen Seite hat man rechtlich gesehen nicht die Befugnis, bauliche Maßnahmen im Gemeinschaftsbereich durchzuführen. Das hättest du durchaus erneut mit dem Vermieter vorab absprechen müssen. Insofern war es tatsächlich nicht ganz korrekt von dir.

    Ich empfehle dir daher, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, ganz sachlich und in einer ruhigen Stimmung, lade ihn ein, dass man sich zusammen setzt. Erkläre offen die Situation aus deiner Sicht. Und fordere nicht, sondern bitte ihn um Hilfe und eine Lösung. So sollte sich noch alles hinbiegen lassen. Berichte uns gern wieder, wie das Gespräch verlief.

    Hallo Sabine,

    Meint ihr es gäbe die Möglichkeit hier schon eher raus zu kommen ?

    Nein, da kann ich dir nur wenig Hoffnungen machen. Dass man das Recht zur früheren Kündigung hat bei einer vom Arbeitgeber erzwungenen Versetzung wäre nur bei einem längeren Kündigungsverzicht relevant. Aber bei den gesetzlichen 3 Monaten Kündigungsfrist bleibt es immer. Diese lassen sich nicht verkürzen. Die einzige Hoffnung bleibt also, dass der Vermieter einen neuen Mieter findet, der kurzfristig einziehen möchte.

    Dass dir der Schlüssel des Vermieters ein ungutes Gefühl macht, kann ich verstehen. Aber da er von dem Schlüssel nie Gebrauch gemacht hat um in deine Wohnung zu gehen, hat das jetzt keine Bedeutung.

    Hallo Tim,

    da es sich um eine Sache handelt, die umgehend erledigt werden müsste, solltest du zunächst versuchen, den Vermieter telefonisch zu erreichen. Selber eine Firma zu beauftragen solltest du nicht, bevor du nicht alles versucht hast, den Vermieter zu erreichen. Du könntest auf den Kosten sitzen bleiben. Im Moment kannst du ja nicht sicher sein, ob der Vermieter deine E-Mail gelesen hat. Daher zunächst andere Kontaktwege versuchen.

    Hallo Vaido,

    laut aktueller Rechtsprechung machen starre Fristen die gesamte Vereinbarung zu Schönheitsrenovierungen unwirksam. Die Quotenklausel hingegen wäre allein für sich genommen unwirksam und wirkt sich nicht auf die Vereinbarung insgesamt aus. Es ist aber ein Irrtum, dass eine Quotenklausel immer per se unwirksam ist. Es gibt solche Klauseln, die wirksam sind, sofern sie so formuliert sind, dass sie keine Benachteiligung für den Mieter darstellen. Das erfüllen allerdings die meisten Verträge nicht.

    Alles nachvollziehbar was du sagst. Und wahrscheinlich kann man den Beweis erbringen, dass der Makler den Vertrag bekommen hat. Doch das ist gar nicht der entscheidene Punkt, um den es geht. Sondern das Problem ist, dass es an einer Willenserklärung von Seiten des Maklers oder Vermieter fehlt, dass dieser den Vertrag gegenzeichnen wollen wird. Mit anderen Worten, dass ein Vertrag oder Vorvertrag zustande kam. Bis zu dem Zeitpunkt, wo du den Vertrag zurück geschickt hast, war das noch nicht eindeutig.

    Natürlich war das vom Makler alles andere als nett, dich im Glauben zu lassen, dass du den Vertrag bekommen würdest und das ist allzu ärgerlich. Doch juristisch gesehen war der Vertragsabschluss noch nicht vollständig.

    Hallo,

    der wesentliche Punkt zur Antwort auf deine Frage ist nicht die Klausel in deinem Vertrag. Sondern das Wesentliche ist, dass der Stellplatz weder im Mietvertrag noch in irgend einem anderen Schriftstück erwähnt ist. Somit gehört dieser nicht zur Mietsache dazu. Der Stellplatz ist wie eine Leihgabe zu betrachten, ihr habt also nicht wirklich einen Anspruch auf den Stellplatz.

    Doch was ist nun dein Anliegen bzw. Problem im Zusammenhang mt dem Stellplatz? Ich kann keine Frage in deinem Beitrag erkennen.

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