Hallo Stefan,
Da der Verbrauch nicht zu jeder Stunde so hoch ist
Woher stammt denn diese Erkenntnis? Schaust du regelmäßig auf den Gesamtwasserzähler?
Wenn ja, dann könntest du ja vermutlich ein Verbrauchsprofil über mehrere Tage erstellen. Eventuell lässt das dann weitere Rückschlüsse zu.
Es wäre wirklich sehr hilfreich, wenn du genauere Informationen über die zwei Herren bekommen kannst. Ich meine damit, dass es ja gar nicht möglich ist, dass sie für sich allein waschen, so viel Wäsche können zwei Leute gar nicht haben. Also für wen ist die ganze Wäsche? Bringt die Verwandtschaft ihre ganze Wäsche vorbei oder was passiert? Hat es eventuell einen gewerblichen Zweck, wofür das Wasser benutzt wird.
Weitergehende Sachverhalte können sehr helfen. Denn der Vermieter hat ein gesetzliches Gebot der Wirtschaftlichkeit zu erfüllen, welches den Zweck hat, die Mieter des Hauses nicht übermäßig mit Kosten zu belasten. Und wenn der Vermieter diese Kosten einfach so hinnimmt nach dem Motto, die Mieter müssen es ja zahlen, dann kann man sich über das Wirtschaftlichkeitsgebot durchaus Gedanken machen.
Sicherlich ist immer irgend ein Bewohner benachteiligt, der Wasser sparen will, und aufgrund der Abrechnung nach Wohnfläche für die anderen Bewohner mitzahlen muss. Das kommt in Wohnhäusern sehr oft vor, da kann man bis zu einer gewissen Grenze nichts machen. Aber wenn diese immensen Kosten tatsächlich von einem einzigen Haushalt verursacht werden sollten, dann hat der Vermieter durchaus Möglichkeiten, das in der Abrechnung zu berücksichtigen. Es kommt zwar typischerweise eher bei Gewerbeeinheiten in einem Gebäude vor, diese Einheit mit höheren Kosten zu belasten, aber generell ist das auch für Privathaushalte möglich, wenn in so einem ungewöhnlichen Ausmaß Kosten verursacht werden. Das kennt man "Vorwegabzug". Dazu ist aber schon wichtig, dass man den Haushalt als den Kostenverursacher identifizieren kann.
Um Mißverständnisse zu vermeiden stelle ich nochmal heraus, dass die Überlegung wirklich nur aufgrund dieser extrem hohen Kosten anzustellen sind. Nur weil ein Nachbar beispielsweise jedes Wochenende sein Auto wäscht oder den Pool füllt, rechtfertigt das nicht gleich einen Vorwegabzug. Denn dabei kommen ja auch nicht so riesig hohe Kosten zusammen, hingegen hier ist das schon etwas anderes vom Verhältnis her.
Man könnte höchstens auf den Einbau individueller Zähler pochen
Nein. Das ist nicht möglich, musst du nicht versuchen. Das könntest du selbst gerichtlich nicht durchsetzen, da es zulässig ist, nach dem Verhältnis der Wohnfläche abzurechnen und es kein Gesetz gibt, das den Vermieter zwingen könnte, Kaltwasserzähler einbauen zu lassen. Man muss andere Wege verfolgen wie oben ausgeführt.