Uneinigkeiten bei Besichtigungsterminen nach Kündigung

  • Hallo allerseits,

    ich stehe vor folgender Situation:


    Ich habe meine Wohnung fristgerecht auf 31.08. gekündigt und dem Vermieter angeboten, den Mietvertrag schon früher aufzulösen, da ich am 1. Juli schon ausziehe.

    Das hat der Vermieter abgelehnt. Er besteht auf die Kündigungsfrist von 3 Monaten.

    Nach Rücksprache haben wir vereinbart, dass er im Juli ca. 4 Besichtigungstermine mit meiner Anwesenheit durchführen kann, ich im August allerdings 4-Wochen im Urlaub bin.

    Daraufhin verlangt er nun von mir, dass ich ihm auch im August während meines Urlaubes Zutritt in die Wohnung gewähre, ggf. indem ich eine dritte Person beauftrage oder ihm die Erlaubnis gebe, selbst in die Wohnung zu gehen. Er will ggf. weitere Besichtigungen ohne mich durchführen, um evt. Modernisierungsarbeiten durchführen zu wollen.

    Ich habe ihm erneut angeboten, das Mietverhältnis früher zu beenden, so dass er nicht mehr auf mich angewiesen ist und die Wohnung zu seiner Verfügung hat. Das will er aber nicht. Er will nach wie vor Miete einer leerstehenden Wohnung kassieren und gleichzeitig in die Wohnung während meines Urlaubes.

    Ich habe im Internet unterschiedliche Aussagen über den Sachverhalt gefunden und wollte mal nachfragen, wie hier die Sache eingeschätzt wird.

    Muss er meinen Urlaub dulden oder bin ich verpflichtet ihm auch während meines Urlaubes Zutritt zu gewähren, obwohl er ablehnt, das Mietverhältnis früher aufzulösen?

    Danke!

  • Muss er meinen Urlaub dulden oder bin ich verpflichtet ihm auch während meines Urlaubes Zutritt zu gewähren, obwohl er ablehnt, das Mietverhältnis früher aufzulösen?

    Den Urlab kann der Vermieter nicht verwehren, aber gleichzeitig muss die Wohnung im Zuge der Neuvermietung für Interessenten zugänglich sein. Es liegt also an dir das zu organisieren. Wenn der Vermieter den Schlüssel erhalten sollte, darf er ihn nur für Besichtigungen benutzen. Sollte er aber Modernisierungen durchführen, entfällt die Pflicht zur Mietzahlung. Mache ihm das klar.

  • Ich habe ihm erneut angeboten, das Mietverhältnis früher zu beenden, so dass er nicht mehr auf mich angewiesen ist und die Wohnung zu seiner Verfügung hat

    Der Zweck deines Angebotes war richtig und sinnvoll. Das Angebot selber war aber unüberlegt. Denn wenn das Mietverhältnis früher beendet wird, dann musst du sofort ab dann keine Miete mehr zahlen. Das will der Vermieter natürlich nicht.

    Stattdessen ist es besser, wenn deine Wohnung einfach schon vorzeitig zurück gibst, während die Mietzeit weiter läuft. Die Miete muss man aber dann trotzdem weiter zahlen. Aber die Rückgabe kann jederzeit gemacht werden.

    Dein Vorteil, wenn der Vermieter das ausnutzt und in der Zeit umfangreich saniert oder einem neuen Mieter die Wohnung überlässt, brauchst du ab dann keine Miete mehr zahlen.

  • Vielen Dank Köbes und Fruggel für die Antworten.

    Ich dachte, es reicht aus, wenn ich meinem Vermieter ab jetzt bis Ende Juli Zeit für Besichtigungstermine einräume und ihm gleichzeitig anbiete, das Mietverhältnis aufzulösen. Ich bin davon ausgegangen, dass er meinen Urlaub akzeptieren muss und berufe mich da auf folgende Diskussion:

    [Nicht erlaubte Verlinkung entfernt]

    Insbesondere Antwort #9 und #11.

    Größere Modernisierungsarbeiten wird er vermutlich nicht durchführen sondern eher planen und vorbereiten.

    Aussage des Vermieters:

    Der Vermieter ist außerdem nach Kündigung durch den Mieter berechtigt, Besichtigungstermine für mögliche Modernisierungsmaßnahmen in der Wohnung durchzuführen, d.h. Termine mit Handwerken oder Architekten, die zur Planung und Angebotserstellung ein Aufmaß nehmen müssen. Ich werde voraussichtlich im August solch einen Vororttermin wahrnehmen müssen, da ich Modernisierungsmaßnahmen plane und der Schreiner erst im August Zeit hat, das Aufmaß zu nehmen.

  • Hallo Columbo123,

    ich wiederhole gern nochmal. Du hast keinen Anspruch darauf, dass das Mietverhältnis vorzeitig beendet wird. Der Vermieter kann auf die Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen. Du kannst lediglich die Wohnung vorzeitig zurück geben, aber das Mietverhältnis läuft deswegen trotzdem bis zum Ende der Laufzeit und so lang musst du somit noch zahlen.

    Wenn du irgend wo ein Urteil liest, dann mach bitte nicht den Fehler, den viele machen. Man darf nicht nur den Tenor anschauen, sondern man muss immer auch den Sachverhalt anschauen. Und es macht sehr wohl einen Unterschied, wie dringend eine Sache ist. In deinem Fall hat der Vermieter ein Interesse daran, die Wohnung lückenlos weiter zu vermieten, und dieses Interesse ist berechtigt. Daher kann er trotz Urlaub auf die Vereinbarung von Terminen bestehen. Daher für dich das einfachste, du übergibst ihm die Wohnung, und dann kann er Termine durchführen.

    Ein andereer Fall wäre es beispielsweise, wenn du weiterhin in der Wohnung wohnst, und der Vermieter will aufschiebbare, also nicht dringende Instandhaltungsmaßnahmen durchführen. Hierbei könnte man ihn durchaus auf nach dem Urlaub vertrösten. Ich hoffe, du verstehst die feinen Unterschiede.

    Du musst aber einen Forum nicht glauben. Es steht dir frei, die Beratung bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen. Doch ich bin sicher, dieser wird es in etwa genauso erklären.

  • Danke Fruggel
    Klingt einleuchtend was Du schreibst. Dann muss ich mich wohl damit abfinden.

    Ich werde dennoch einem Mieterverein beitreten und mich beraten lassen. Ich habe die Vermutung, dass es auch anderen Stellen noch zu Streitigkeiten kommen könnte.

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