Hallo allerseits,
ich stehe vor folgender Situation:
Ich habe meine Wohnung fristgerecht auf 31.08. gekündigt und dem Vermieter angeboten, den Mietvertrag schon früher aufzulösen, da ich am 1. Juli schon ausziehe.
Das hat der Vermieter abgelehnt. Er besteht auf die Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Nach Rücksprache haben wir vereinbart, dass er im Juli ca. 4 Besichtigungstermine mit meiner Anwesenheit durchführen kann, ich im August allerdings 4-Wochen im Urlaub bin.
Daraufhin verlangt er nun von mir, dass ich ihm auch im August während meines Urlaubes Zutritt in die Wohnung gewähre, ggf. indem ich eine dritte Person beauftrage oder ihm die Erlaubnis gebe, selbst in die Wohnung zu gehen. Er will ggf. weitere Besichtigungen ohne mich durchführen, um evt. Modernisierungsarbeiten durchführen zu wollen.
Ich habe ihm erneut angeboten, das Mietverhältnis früher zu beenden, so dass er nicht mehr auf mich angewiesen ist und die Wohnung zu seiner Verfügung hat. Das will er aber nicht. Er will nach wie vor Miete einer leerstehenden Wohnung kassieren und gleichzeitig in die Wohnung während meines Urlaubes.
Ich habe im Internet unterschiedliche Aussagen über den Sachverhalt gefunden und wollte mal nachfragen, wie hier die Sache eingeschätzt wird.
Muss er meinen Urlaub dulden oder bin ich verpflichtet ihm auch während meines Urlaubes Zutritt zu gewähren, obwohl er ablehnt, das Mietverhältnis früher aufzulösen?
Danke!