@darkshadow , du hast Post! ![]()
Dem TE sei gesagt, dass es in jedem Fall teuer wird. Abschließend
zusammengefasst, Gemeinschaftsräume sind keine Abstellfläche
für Möbel.
Du darfst deine Möbel nur dort abstellen was du auch gemietet hast. Das sollte eigentlich klar sein. Der Vermieter handelt meiner Meinung nach korrekt.
Du hast diesen Raum nicht angemietet, so dass der Vermieter auch grundlos eine Beseitigung fordern kann.
Sie sind bei Aufforderung des Vermieters alleine schon wegen
der Brandschutzverordnung zeitnah zu entfernen.
Letztendlich läuft das in jedem Fall auf den teuren Klageweg
hinaus. Dessen Ausgang wegen der Brandschutzverordnung
ungewiss ist. Dem TE sei zu raten die Möbel umgehend vom
Dachboden innerhalb der gesetzten Frist zu entfernen.
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