Schönen Guten Tag,
ich würde mich über eure Einschätzung zu der Umlegung einer "Verwaltungspauschale" auf den Mieter in Höhe von 500 Euro interessieren, Begründung Kosten durch Wohnungsübergabe und Anmeldung bei den Stadtwerken. Wir ziehen gerade erst ein und haben diese Rechnung bekommen, allerdings schon vor Unterzeichnung des Mietvertrages. Ist es deshalb rechtens, wenn schon vor Unterzeichnung dies offen festgehalten wird?
Wir wollen keinen Streit mit der Verwaltung bzw. Eigentümern und sind unsicher wie wir uns verhalten sollen.
Viele Grüße