Hallo,
ich habe im Mietvertrag zu meiner Wohnung auch einen Stellplatz stehen.
Es wird nicht wirklich näher darauf eingegangen, sondern eben nur, dass er im Mietpreis inkludiert ist.
Nun habe ich seit längerer Zeit mein Auto auf dem Stellplatz stehen. Das Auto wird momentan nicht genutzt und ist auch nicht Fahrtüchtig.
Das lange stehen hat natürlich Spuren hinterlassen.
Die Vermieterin möchte nun von mir, dass ich dieses "Schrottauto" umgehend entferne.
Ist das so rechtens, dass ich mein Auto entfernen muss, wenn die Vermieterin das möchte?
Welchen Zustand das Auto auf meinem Stellplatz hat ist doch meine Sache oder?
Die Vermieterin kann ja, zum Beispiel, auch nicht fordern, dass ich meinen kaputten Fernseher aus meiner Wohnung entferne, wenn Sie das möchte.
Oder liege ich hier falsch?
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, weil ich Zeitnah mit der Vermieterin ein Gespräch führen möchte.
Vielen Dank !
Liebe Grüße
Daniel Lackner