Möbel im Dachgeschoss abstellen. Vermieter will kostenpflichtig räumen.

  • Hallo liebes Forumgemeinde,

    ich habe das folgende Problem.

    Ich wohne in einem 6 Familienhaus. Das Haus hat ein sehr geräumiges Dachgeschoss, die von keinem Vermieter als Trockenraum oder sonstiges benutzt wird. Dort habe ich einige Möbel abgestellt. Darunter eine zerlegte Einbauküche und eine Esszimmereinrichtung. Ich habe die Sachen so abgestellt, dass sie niemanden einschränken. Der Vermieter hat mir eine Frist gegeben, um meine Möbel vom Dachgeschoss zu entfernen. Nach Ablauf der Frist, will er meine Möbel, mein Eigentum, kostenpflichtig entfernen. Ich habe dem Vermieter erklärt, dass ich die Möbel nach und nach in meine Wohnung platzieren werde.

    Die Möbel schränken weder ihm, noch andere Mieter ein. Das Dachgeschoss wird von keinem Mieter genutzt. D.h. ob das Dachgeschoss leer ist oder dort einige meiner Möbel abgestellt sind, schränkt niemandem ein. Darf der Vermieter mich dafür abmahnen? Darf der Vermieter meine Möbel, mein Eigentum, entsorgen? Wie gesagt, es handelt sich nicht um Müll, sondern Möbel, die ich nach Renovierung meiner alten Küche in meiner Wohnung verwenden werde. Da ich alleine lebe und keine Helfer habe, komme ich im Schneckentempo voran. Zur Erinnerung, meine im Dachgeschoss abgestellten Möbel hindern weder andere Mieter, noch den Vermieter.

    Ich würde mich über eure Kenntnisse und Erfahrungswerte freuen.

    mfg

    Mike

  • Du darfst deine Möbel nur dort abstellen was du auch gemietet hast. Das sollte eigentlich klar sein. Der Vermieter handelt meiner Meinung nach korrekt.

  • Wenn der Dachboden für die Allgemeinheit des Hauses nicht nutzbar ist dann hat er sicherlich das Recht dir das zu verbieten Mobiliar dort abzustellen!

    Auch der Dachboden zählt wohl als Räumlichkeit. Ich hätte dem Vermieter darüber Informiert bzw. bei ihm angefragt ob es in ordnung wäre dort für eine Zeit die Sachen abzustellen! Was er natürlich nicht einfach so darf, die Möbel ohne vorheriger schriftlicher Abmahnung zu entsorgen.

    Ich denke mal ein vernüpftiges Gespräch mit dem Vermieter tut beiden gut und man kann im vorhinein Mißverstände ausschließen!!!

  • Hallo

    Der Vermieter hat mir eine Frist gegeben, um meine Möbel vom Dachgeschoss zu entfernen. Nach Ablauf der Frist, will er meine Möbel, mein Eigentum, kostenpflichtig entfernen. Ich habe dem Vermieter erklärt, dass ich die Möbel nach und nach in meine Wohnung platzieren werde.

    Berechtigt, wir haben in Deutschland eine Brandschutzverordnung.

    Auf dem Dachboden haben Möbel nichts verloren und der

    Vermieter mahnt völlig zu recht ab.

    Was er natürlich nicht einfach so darf, die Möbel ohne vorheriger schriftlicher Abmahnung zu entsorgen.


    Ich denke mal ein vernüpftiges Gespräch mit dem Vermieter tut beiden gut ..

    Der Vermieter hat eine Frist gesetzt und danach werden die

    Möbel kostenpflichtig entsorgt, korrekt. Da gibt es nichts

    zu reden mehr, siehe Oben Brandschutzverordnung und der

    Vermieter ist zum Handeln verpflichtet.

    Gruß



  • Auch ich verweise auf Brandschutzbestimmungen. Solche Brandlasten haben im gemeinschaftlichen Raum gar nicht verloren.

    Selbst wenn es keine Brandschutzprobleme gäbe: Du hast diesen Raum nicht angemietet, so dass der Vermieter auch grundlos eine Beseitigung fordern kann.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Darf der Vermieter meine Möbel, mein Eigentum, entsorgen?

    Nö, er darf die nicht einfach entsorgen, wäre sogar eine strafbare Sachbeschädigung. Er darf sie aber einlagern lassen und dir sämtliche Kosten dafür in Rechnung stellen. Was anderes würde gelten, wenn die Sachen nicht zur Einlagern geeignet sind, wie Abfall ect. Ich glaube die Einlagerung kann bis zu 3 Monate laufen, danach kann das Zeug entsorgt werden.

    Das er das Dachgeschoss aber räumen darf, steht ja hier außer Frage.

  • Das Ganze hat nur einen kleinen Schönheitsfehler:

    Der Vermieter hat mir eine Frist gegeben, um meine Möbel vom Dachgeschoss zu entfernen. Nach Ablauf der Frist, will er meine Möbel, mein Eigentum, kostenpflichtig entfernen.

    Der Vermieter hat eine Frist gesetzt, um die Möbel zu entfernen.

    Bei Großvermietern ist danach Ende und die Entrümpelung kommt.

    Da ist nichts mit Einlagern, denn dazu gab es ja vorher mit einer

    vierwöchigen Frist die Aufforderung zur Entfernung.



  • Der Vermieter hat eine Frist gesetzt, um die Möbel zu entfernen.

    Ändert grundsätzlich nichts daran, das er nicht einfach fremdes Eigentum entsorgen darf. Wie gesagt, die Aufbewahrungsfrist gilt mehrere Monate.

    Da ist nichts mit Einlagern, denn dazu gab es ja vorher mit einer

    vierwöchigen Frist die Aufforderung zur Entfernung.

    4 Wochen sind zu kurz und dazu wurde auch nichts vom TS geschrieben, so das man vermutet werden könnte, das eine 4 Wochenfrist gegeben worden ist. Wer nach 4 Wochen fremde Sachen entsorgt, der darf sich über eine Schadensersatzklage freuen und ggfs. über eine Anzeige, weil er ja fremdes Eigentum zerstört hat.

    Wenn ein fremdes Auto auf meinen Parkplatz steht, darf ich das ja auch nicht nach 4 Wochen einfach in die Schrottpresse geben. Abschleppen lassen ja, aber wer trägt wohl da auch erstmal die Kosten? PS: Richtig, nicht der Eigentümer des Wagens.

  • @darkshadow , du hast Post! :)

    Dem TE sei gesagt, dass es in jedem Fall teuer wird. Abschließend

    zusammengefasst, Gemeinschaftsräume sind keine Abstellfläche

    für Möbel.

    Du darfst deine Möbel nur dort abstellen was du auch gemietet hast. Das sollte eigentlich klar sein. Der Vermieter handelt meiner Meinung nach korrekt.

    Du hast diesen Raum nicht angemietet, so dass der Vermieter auch grundlos eine Beseitigung fordern kann.

    Sie sind bei Aufforderung des Vermieters alleine schon wegen

    der Brandschutzverordnung zeitnah zu entfernen.

    Letztendlich läuft das in jedem Fall auf den teuren Klageweg

    hinaus. Dessen Ausgang wegen der Brandschutzverordnung

    ungewiss ist. Dem TE sei zu raten die Möbel umgehend vom

    Dachboden innerhalb der gesetzten Frist zu entfernen.



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