Hallo!
Womit das Thema dann vollumfänglich beantwortet wurde.
Gruß
Hallo!
Womit das Thema dann vollumfänglich beantwortet wurde.
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Hallo!
Ja und? Was willst du mit dieser Seite aus deinem Mietvertrag sagen?
Ich habe auch gelesen, das wenn sich heraustellt, das eine Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist, man Schadensersatz fordern kann?
Der Themenersteller ist der Meinung, dass ihm aufgrund der ungültigen
Klausel Schadensersatz zustehen würde:
Führt der Mieter Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses aus, obwohl die Klausel im Mietvertrag unwirksam ist, hat er einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter, wenn der Vermieter schuldhaft eine unwirksame Klausel über die Durchführung von Schönheitsreparaturen verwendet hat. Dies dürfte bei älteren Verträgen aufgrund der späteren Verschärfung der Rechtsprechung i. d. R. nicht der Fall sein. Allerdings hat der Mieter in solchen Fällen einen Anspruch auf Wertersatz aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung des Vermieters.
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
Hallo!
Bitte nicht noch ein neues Thema zum Vorhandenen eröffnet.
Es kann das Thema weitergeführt werden, weil gleicher Inhalt.
Themen zusammengefügt! Link war fehlerhaft und Seite ging
nicht auf.
Gruß
Hallo!
nachdem er ohne mein Wissen während Ausführung eines Handwerkerauftrags meine Wohnung betreten
Wie das? Hast du ihm einen Schlüssel von der Wohnung gegeben? Falls nicht,
wäre auch das zu klären. Darf der Vermieter einen Wohnungsschlüssel für den Notfall behalten?
Er unterstellt mir durch mangelndes Lüften für eventuelle Schäden an der Bausubstanz verantwortlich zu sein. Allerdings sind die Holzfenster aus den 70er Jahren und gammeln von außen weg und ich wohne seit unter einem halben Jahr in der Wohnung. Ich habe nun Sorge, dass er zukünftig Forderungen gegen mich stellen will.
Wenn Fenster von außen Schäden aufweisen, kann schlecht das Lüften diese
verursacht haben. Dazu noch bei Holzfenstern aus den 70er Jahren und nicht
innerhalb von 6 Monaten, unmöglich.
Wurde der Zustand der Fenster im Zuge der Wohnungsübergabe denn nicht protokolliert?
Die Frage hätte ich jetzt auch
und nochmal den allgemeinen Hinweis,
dass ein Wohnungsübergabe-Protokoll sehr wichtig ist. Man sollte
es nie vergessen! Es schützt später vor unberechtigten Forderungen.
Was die unerlaubten Bilder angeht, da hätte ich auch ein Problem mit.
Hinweis am Rande: Artikel 13 GG - Die Wohnung ist unverletzlich
Gruß
Hallo! ![]()
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Hallo! ![]()
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Hallo!
das ist falsch, ich moechte in den Mietvertrag aufgenommen werden, nicht rausnehmen !!
Entschuldige bitte den Fehler, habe es geändert. ![]()
Hallo, hat vielleicht noch jemand eine Antwort ?
Kleiner Hinweis, hier ist ein ehrenamtlich geführtes Forum und
Niemand sitzt ständig vor dem Computer. Ich schrieb es hier
auch anfänglich:
Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Es wäre also sehr nett, wenn Themenersteller diese Geduld
mitbringen würden. Danke für das Verständnis! ![]()
Gruß
Hallo!
Willkommen im Forum! Titel zu lang, optimiert.
Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
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Hallo!
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Hallo!
Willkommen im Forum! Drei gleiche Themen nicht notwendig.
Zwei Themen gelöscht und bitte etwas Geduld, es kommen
Antworten.
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Hallo!
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Hallo!
Man findet alle umlegbaren und nicht umlegbaren Kosten in der Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Hier auch die Erklärung (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten)
Zu den Betriebskosten gehören nicht:
...................................
2. die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).
Zu den umlegbaren Betriebskosten gibt es 17 Punkte, unter Anderem
die Reinigung und Wartung:
Alles anzeigenBetriebskosten im Sinne von § 1 sind:
1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks,
hierzu gehört namentlich die Grundsteuer;
2. die Kosten der Wasserversorgung,
hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die
Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer
Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie
die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der
Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung,
die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten
des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und
einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe;
3. die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die
Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer
entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe; .........................
Du findest im weiteren Verlauf unter § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV)
auch Alles was dein Vermieter umlegen darf.
Gruß
Hallo!
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Hallo!
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Hallo!
Es wird ja nicht nach den Zähelrn in den Wohnungen abgerechnet, sondern Gesamtverbrauch
Bei Funk- Ablesesystemen bekommst Du in der Regel nicht mit,
dass sie abgelesen werden. Diese Funkzähler gibt es inzwischen auch bei
Wasserzählern verschiedentlich. Wäre also zu klären, welcher Art deine
Zähler sind und wie das auf der Heizkostenabrechnung präzise ausgewiesen
wird.
Gruß
Hallo!
Jedenfalls haftet TE, wenn er eine Leitung erwischt und nicht der Vermieter.
Du hast die Frage nach der Haftung gestellt und ich sie dir beantwortet.
Gruß
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