Schönheitsreparaturklausel

  • Hi zusammen,

    gibt es hier jemanden, der mir sagen kann ob die Klausel in dem Vertrag wirksam ist? Es verwirrt mich etwas:

    xxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Vielen Dank vorab

    Link gelöscht! Dateien bitte grundsätzlich über Dateianhänge

    des Forums als PDF hochladen.

    Grace

  • Hmm ok, nun ist es so, das wir vor der Schlüsselübergabe renoviert haben. Also Wände weiß gestrichen, Türrahmen lackiert, Boden ordentlich geschruppt usw.

    Dann hatten wir den Schlüsselübergabetermin. Da wurden einige Sache bemängelt, angeblich nicht ordentlich gestrichen usw. Jetzt sollen wir das ausbessern und renovieren jetzt zum 2ten Mal... Meine Frage ist, der nächste Übergabetermin steht fest, sollten wir nun alles stehen und liegen lassen, bzw Besenrein übergeben?

    Ich habe auch gelesen, das wenn sich heraustellt, das eine Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist, man Schadensersatz fordern kann?

    Der Spruch von der Vermieterin am Ende auch: " Wir sind in der Rente und wollen nichts mehr investieren". Das kann mir egal sein...

    Bin Leihe deshalb diese Fragen:)

  • das eine Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist, man Schadensersatz fordern kann?

    Richtig! Das solltest du aber nur mithilfe eines Anwaltes oder dem örtlichen Mieterverein machen.

    Und noch etwas, es heißt Laie und nicht Leihe!

  • Hallo!

    Ja und? Was willst du mit dieser Seite aus deinem Mietvertrag sagen?

    Ich habe auch gelesen, das wenn sich heraustellt, das eine Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist, man Schadensersatz fordern kann?

    Der Themenersteller ist der Meinung, dass ihm aufgrund der ungültigen

    Klausel Schadensersatz zustehen würde:

    Führt der Mieter Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses aus, obwohl die Klausel im Mietvertrag unwirksam ist, hat er einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter, wenn der Vermieter schuldhaft eine unwirksame Klausel über die Durchführung von Schönheitsreparaturen verwendet hat. Dies dürfte bei älteren Verträgen aufgrund der späteren Verschärfung der Rechtsprechung i. d. R. nicht der Fall sein. Allerdings hat der Mieter in solchen Fällen einen Anspruch auf Wertersatz aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung des Vermieters.

    Gruß



  • Noch was: Wurdet Ihr denn vor der erstmaligen Durchführung der Malerarbeiten/Schönheitsreparaturen überhaupt vom Vermieter hierzu aufgefordert, oder habt Ihr das erst einmal freiwillig getan?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Da wurden einige Sache bemängelt, angeblich nicht ordentlich gestrichen usw. Jetzt sollen wir das ausbessern

    Das ist keine Frage (wirksamer) Schönheitsreparatur, sondern Mängelbeseitigung. Selbst wenn der Anstrich garnicht geschuldet oder fällig war, musste er "sachgerecht in mittlerer Art und Güte", mithin gleichmäßig deckend, mit sauber abgeklebten Übergängen und ohne Farbläufer ausgeführt werden.

    Zitat

    sollten wir nun alles stehen und liegen lassen, bzw Besenrein übergeben

    Besser nicht, wenn euch eure Kaution lieb ist oder ihr eine hohe Handwerkerrechnung über die Schadensbehebung vermeiden wollt.

    G Toschi

  • Noch was: Wurdet Ihr denn vor der erstmaligen Durchführung der Malerarbeiten/Schönheitsreparaturen überhaupt vom Vermieter hierzu aufgefordert, oder habt Ihr das erst einmal freiwillig getan?

    Hi, wir haben es freiwillig getan ohne einer Aufforderung.

  • In dem Fall wäre dann die Forderung nach einem Schadenersatz sowieso hinfällig.

    ich kann ja auch keinen Mietwagen freiwillig neu lackieren und dem Autovermieter diese Kosten in Rechnung stellen ;)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das ist keine Frage (wirksamer) Schönheitsreparatur, sondern Mängelbeseitigung.

    Soweit richtig. Wobei man die Frage stellen muss, ob die bemängelten Mängel berechtigt sind. Schwer zu beurteilen ohne Bilder und nur der Behauptung vom Vermieter.

    Besser nicht, wenn euch eure Kaution lieb ist oder ihr eine hohe Handwerkerrechnung über die Schadensbehebung vermeiden wollt.

    Das wäre nur der Fall, wenn zusätzlicher Aufwand erforderlich gewesen wäre. Hätte der Vermieter sowieso alles Streichen müssen und muss jetzt nur noch ausbessern, ist kein Schaden entstanden der hier geltend gemacht werden kann. Zum nachlesen

    Insofern nicht falsch, aber mit Einschränkungen zu genießen. Im Zweifel stellt sich natürlich die Frage, was ist die Beste Alternative. Nochmal einen Tag ausbessern oder einen Rechtsstreit riskieren. Also bevor man nichts mehr macht, am besten fachkundig beraten lassen.

  • Wir haben uns entschieden, alles bemängelte auszubessern. Wir wollen einfach keinen Stress mehr, denn es hat uns viel Zeit, viel Nerven usw gekostet...

    Falls beim zweiten Mal wieder etwas sein sollte, ist das Sprichwörtlich "Ein Loch im großen Fenster suchen". Dann gehen wir den Weg mit einem Anwalt. Das geht so nicht.

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