Abmahnung Zwecks Verwahrlosung der Wohnung nach Hausfriedensbruch

  • Hallo Community,

    Mein Vermieter hat mir eine Abmahnung zwecks Verwahrlosung der Wohnung geschickt, nachdem er ohne mein Wissen während Ausführung eines Handwerkerauftrags meine Wohnung betreten und Bilder angefertigt hat. Er unterstellt mir durch mangelndes Lüften für eventuelle Schäden an der Bausubstanz verantwortlich zu sein. Allerdings sind die Holzfenster aus den 70er Jahren und gammeln von außen weg und ich wohne seit unter einem halben Jahr in der Wohnung. Ich habe nun Sorge, dass er zukünftig Forderungen gegen mich stellen will. Muss ich den Vermieter jetzt anzeigen, damit die Bilder für ihn wertlos werden? Oder haben sie vor Gericht sowieso keinen Bestand? Eine Anzeige würde ich insofern gern vermeiden, da ich ja in der Wohnung bleiben möchte.

  • Oder haben sie vor Gericht sowieso keinen Bestand?

    Die Frage wird man dir hier nicht beantworten können. Das sind alles Einzelfallentscheidungen.

    Die ZPO selbst kennt keine Beweisverbotsnorm, daher ist das alles durch Gerichte geregelt worden. Diese nehmen immer eine Abwägung vor und diese können wir hier nicht ersetzen, das wäre alles bloße Vermutungen.

    Für ein Beweisverbot spricht allgemein:

    - Die Wohnung ist ein besonders geschützter Raum

    - Der Vermieter hatte keine Genehmigung für den Zutritt noch für die Bilder

    Gegen ein Beweisverbot spricht allgemein:

    - Es waren nur Bilder, keine Videoüberwachung

    - Es wurde nicht "eingebrochen" in die Wohnung

    - Es wurden keine Personen heimlich fotografiert

    Gruß

  • Die Fotos dürften wertlos sein, da diese im Rahmen einer Straftat des Vermieters (Hausfriedensbruch) entstanden sind.

    Selbst wenn nicht: Du wirst es in einem halben Jahr sicher nicht schaffen, die Fenster total vergammeln zu lassen.

    Wurde der Zustand der Fenster im Zuge der Wohnungsübergabe denn nicht protokolliert?

    Bevor man sich hier allerdings Abmahnungen und Anzeigen um die Ohren haut, würde ich mal das persönliche Gespräch suchen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Fotos dürften wertlos sein, da diese im Rahmen einer Straftat des Vermieters (Hausfriedensbruch) entstanden sind.

    Das beeinflusst die Verwertungsmöglichkeit, aber verhindert diese nicht. Das ist immer eine Sache der Abwägung. So auch die Dashcams, die Aufnahmen sind rechtswidrig, können aber verwendet werden. Auch wenn Unterlagen gestohlen worden sind (also durch Straftaten erlangt) können die durchaus verwertet werden. Im Zivilprozess ist das alles lascher als im Strafprozess wo viele Beweisverwertungsverbote direkt normiert sind.

    Daher sollte man vorsichtig umgehen mit solchen festen Aussagen.

  • Daher sollte man vorsichtig umgehen mit solchen festen Aussagen.

    Ich habe hier ja keine feste Aussagen getroffen ("...dürften wertlos sein").

    Den Vergleich mit den Dashcams halte ich für unpassend. Hier geht es um die Unverletzlichkeit einer Wohnung, d.h. um einen Aspekt des Grundgesetzes. Der Vermieter kann dieses Grundrecht nicht verletzen und zusätzlich noch fröhlich Fotos schießen.

    Was will der Vermieter mit ein paar Fotos von angegammelten Fenstern denn auch beweisen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo!

    nachdem er ohne mein Wissen während Ausführung eines Handwerkerauftrags meine Wohnung betreten

    :?: Wie das? Hast du ihm einen Schlüssel von der Wohnung gegeben? Falls nicht,

    wäre auch das zu klären. Darf der Vermieter einen Wohnungsschlüssel für den Notfall behalten?

    Er unterstellt mir durch mangelndes Lüften für eventuelle Schäden an der Bausubstanz verantwortlich zu sein. Allerdings sind die Holzfenster aus den 70er Jahren und gammeln von außen weg und ich wohne seit unter einem halben Jahr in der Wohnung. Ich habe nun Sorge, dass er zukünftig Forderungen gegen mich stellen will.

    Wenn Fenster von außen Schäden aufweisen, kann schlecht das Lüften diese

    verursacht haben. Dazu noch bei Holzfenstern aus den 70er Jahren und nicht

    innerhalb von 6 Monaten, unmöglich.

    Wurde der Zustand der Fenster im Zuge der Wohnungsübergabe denn nicht protokolliert?

    Die Frage hätte ich jetzt auch :) und nochmal den allgemeinen Hinweis,

    dass ein Wohnungsübergabe-Protokoll sehr wichtig ist. Man sollte

    es nie vergessen! Es schützt später vor unberechtigten Forderungen.

    Was die unerlaubten Bilder angeht, da hätte ich auch ein Problem mit.

    Hinweis am Rande: Artikel 13 GG - Die Wohnung ist unverletzlich

    Gruß



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