Beiträge von Grace

    Hallo!

    Bitte auf eine sachliche Basis zurückkehren!

    Meiner Meinung nach ist damit der Weg frei für eine Heizkostenpauschale, auch in einem Mehrfamilienhaus.

    :?: Heizkosten-Vorauszahlung, meinst du das? Schaue dir doch bitte diese

    Links noch einmal genau an und formuliere danach deine Fragen:

    Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenV)

    Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten

    Gruß


    Hallo!

    Bei längere Abwesenheit (z.B. Urlaub) sollte dem Vermieter mitgeteilt werden, wo er einen Schlüssel zur Wohnung finden kann, z.B. bei einer Vertrauensperson, um sie im Notfall die Wohnung betreten zu können.

    Dazu grundsätzliche Informationen:

    Auch wenn der Mietvertrag bereits unterschrieben ist und der Mieter die Wohnung

    bereits bezogen hat, darf der Vermieter keinen Schlüssel vom Mieter fordern.

    Vermieter hat also kein Recht auf Zweitschlüssel. Aber er hat ein Recht

    zu erfahren, wo sich der Zweitschlüssel befindet.

    Er darf aber durchaus wissen, wo sich ein Zweitschlüssel befindet.

    Du solltest dir den Ratgeber weiter anschauen, denn es werden Lösungsvorschläge

    angeboten.

    Obwohl der Vermieter kein Recht auf einen Schlüssel hat, kann es sinnvoll sein,

    wenn er sich mit dem Mieter auf einen Notfallplan einigt – beispielsweise wenn

    dieser für längere Zeit im Urlaub ist. Hierzu können Vermieter verschiedene

    Lösungsvorschläge anregen, falls ihre Mieter ihnen den Schlüssel nicht einfach

    so überlassen möchten: ....................


    Gruß

    Hallo!

    Die Hausverwaltung schaut es sich mal an,

    Dann warten wir mal ab zu welcher Entscheidung die Hausverwaltung kommt.

    Virtuell kann leider nicht beurteilt werden welchen Störfaktor das jetzt noch hat.

    Falls du die Entscheidung der Hausverwaltung nicht abwarten möchtest, oder

    nicht akzeptierst, hast du die Möglichkeit den Mieterverein vor Ort aufzusuchen,

    oder bei einer Rechtsschutzversicherung eine Rechtsberatung bei einen

    Anwalt für Mietrecht in Anspruch zunehmen.

    Ich denke auch, dass hier das Thema ausreichend beantwortet wurde.

    Gruß

    Hallo!

    Damit der Themenersteller hier nicht verzweifelt zitiere ich jetzt

    erneut @darkshadow , bitte zur Kenntnis nehmen und gründlich

    lesen:

    Wenn die Wohnung in Kenntnis des Mangels gemietet geworden ist, hat man diesbezüglich keine Rechte gegen den Vermieter.

    Man müsste also prüfen, wann der Mietvertrag genau geschlossen worden ist.

    Wenn sich die Tapete löst oder auch die Farbe abblättert ist das ein Mangel. Bereits optische Beeinträchtigungen können ein Mangel darstellen. Wenn ich eine renovierte Wohnung anmiete, dann hat weder die Farbe noch die Tapete von der Wand zu blättern. Aber da stellt sich die Frage, was angemietet worden ist.

    Dann erneut mich selbst und das bitte auch zur Kenntnis nehmen:

    Dann AJ1900 :

    Ich würde mal dazu raten, deine Anworten eher vom möglichen Ergebniss her zu denken. Willst du den Fragesteller hier wirklich ein einen ziemlich aussichtslose Streit verwickeln? Muß doch nicht sein.

    Diesen Rat hätte ich für Fruggel auch. Hier erweckt Niemand den Eindruck

    das Mieter keine Rechte mehr haben. Sondern erfahrene Benutzer schätzen

    anhand der geltenden Rechtslage die Chancen des Themenerstellers ab und

    das machen sie schon ziemlich lange erfolgreich.

    Bitte Alles zu unterlassen, was Themenersteller aufgrund einer aussichtslosen

    Lage in einen noch aussichtsloseren Rechtsstreit treibt.

    Den Themenersteller bitte ich jetzt vor Ort einen ansässigen Mieterverein aufzusuchen.

    Sollte eine Rechtsschutzversicherung für Mietrecht da sein, bitte eine Rechtsberatung bei

    einen Anwalt in Anspruch nehmen.

    Gruß

    Hallo!

    Das ist in dieser Frage nicht der Fall, das Problem fiel erst bei der Wohnungsübergabe auf. Die Hausverwalterin hat das Problem ja selber erst bei der Übergabe bemerkt.

    Kann das bewiesen werden? Ist das schriftlich vorhanden? Im Zweifel steht hier

    Aussage gegen Aussage.

    §536 b BGB hat für diese Frage keine Bedeutung, denn für diesen Paragraphen hätte der Mangel bereits bei Vertragsschluss bekannt gewesen sein müssen.

    Schauen wir uns diesen § doch mal genau an:

    Das sieht nicht gut aus und deshalb @darkshadow 

    Wenn die Wohnung in Kenntnis des Mangels gemietet geworden ist, hat man diesbezüglich keine Rechte gegen den Vermieter.


    Man müsste also prüfen, wann der Mietvertrag genau geschlossen worden ist.

    @darkshadow schreibt das nicht umsonst. Die Wohnung hätte in dem

    Zustand nicht übernommen werden dürfen. Ist irgendwo vor Vertragsunterzeichnung

    dieser Mangel schriftlich festgehalten? Gibt es ein Übergabeprotokoll, wo das festgehalten

    wurde?

    Nebenbei angemerkt von mir, eine neue Wohnung sieht man sich gründlich an und

    schaut überall nach Mängeln. Sind welche vorhanden, schriftlich festhalten und vor

    Einzug vom Vermieter beseitigen lassen. Ohne die schriftliche Zusicherung der

    Mängelbeseitigung keine Unterschrift unter den Mietvertrag. Guter Rat von mir OT!

    Gruß

    Hallo!

    Zu den baulichen Veränderungen Informationen allgemein:

    Von mir rot hervorgehoben, deshalb hierzu:

    Nein, das ist keine bauliche Veränderung. Auch eine Einbauküche lässt sich problemlos abbauen und beim Auszug wieder aufbauen. Einbauküche bedeutet ja nur, dass sie maßgenau angepasst ist. Aber dennoch sind es Einzelteile, die aufgestellt sind. Aber beim Abbau und der Lagerung kann einiges kaputt gehen.

    Siehe Eingangsinformation!


    Gruß

    Hallo!


    bei nicht Beachtung der Frist die Mietminderung ankündigen

    Wer hier im Forum zu einer Mietminderung rät, möge bitte

    in Zukunft diesen Hinweis nicht vergessen:

    :!:Eine Mietminderung nicht ohne rechtlichen Beistand/Rechtsberatung

    durchführen. Bitte den Mieterverein vor Ort aufsuchen, oder bei einer

    Rechtsschutzversicherung einen Anwalt für Mietrecht.:!:

    Danke!

    Gruß

    Hallo!

    Willkommen im Forum! Welche Betriebskosten auf Mieter umlegbar sind

    und welche nicht, findet man in der Betriebskostenverordnung (BetrKV)

    Was wurde im Mietvertrag vereinbart?

    Ich würde gerne Einsicht fordern

    Mieter haben das Recht dazu, siehe auch:

    Gruß

    Hallo!

    Habe heute dem Hausverwalter ein Schreiben zukommen lassen, wo ich ihm eine Frist bis zum 15.01.2019 setze, das die Lichterkette die besonders grell ist, bis dann entsorgt ist oder von 22-6 Uhr ausgeschaltet ist, eine Minderung von 10% angesetzt sollte ab 16.01.19 die Störung noch da sein.

    Hier der ausdrückliche Hinweis eine Mietminderung nicht ohne

    rechtlichen Beistand/Rechtsberatung durchführen. 10 % Mietminderung

    erscheinen mir zu hoch. Bitte umgehend den Mieterverein vor Ort aufsuchen,

    oder bei einer Rechtsschutzversicherung einen Anwalt für Mietrecht.

    Gruß

    Hallo!

    Dieses Jahr haben sie somit noch dreimal soviel Weihnachtsbeleuchtung, und auch noch den Gartenzaun sowie meine Seite vom anteiligen Gartenzaun mit beleuchtet mit einem sehr grellen Licht, so das meine Terrasse / Fenster und die Wohnung im dunkeln mit beleuchtet werden. Auch durch einen zusätzlich angebrachten Vorhang und durch die Jalousien

    kommt das grelle Licht durch.

    Weihnachtsbeleuchtung ist laut § 906 BGB - Zuführung unwägbarer Stoffe eine

    sogenannte "unwägbare Immission" und darf nicht wesentlich heller sein als

    die sonstige Beleuchtung vor Ort.

    Das Landgericht Berlin hatte in einem Urteil festgestellt, dass es eine

    weitverbreitete Sitte ist, Fenster und Balkone in der Weihnachtszeit mit elektrischer

    Beleuchtung zu schmücken Az.: 65 S 390/09. Eine elektrische Beleuchtung soll nicht

    ständig und dauerhaft in andere Wohnungen scheinen.

    Morgens beginnt die Beleuchtung mal um 4 Uhr oder ab 5 Uhr bis es hell ist, abends läuft sie von 16-22 oder oft auch bis 23 Uhr.

    Liest sich fast wie eingehaltene Ruhezeiten, schwierig. Erkundige dich

    bei deiner Kommune nach der Satzung. Einige Kommunen haben in

    Satzungen Obergrenzen für die Dauer der Beleuchtung,Helligkeit und

    Lautstärke festgelegt. Die Lichter sollten zu den üblichen Ruhezeiten

    zwischen 22 und 6 Uhr ausgeschaltet sein, um Ärger zu vermeiden.

    Ab wann muss die Beleuchtung entfernt sein?

    Siehe Az.: 65 S 390/09!

    Muss der Vermieter nicht tätig werden?

    Es rechtfertigt weder eine fristlose, noch eine fristgemäße Kündigung.

    Allenfalls eine Abmahnung durch den Vermieter. Weihnachtsbeleuchtung

    eine kurzweilige Sache und der Spuk dürfte spätestens nächste Woche

    ein Ende haben.

    Dazu vielleicht auch noch als Information:


    Regelungen zur weihnachtlichen Dekoration von Miethäusern - Mietrecht.de

    Gruß

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