Ich habe mal eine Frage, wir wohnen zur Miete, wir hatten eine Therme die ständig irgendwelche Macken hatte dann im Januar 2018 ein totalausfall und die Info vom Installateur die Therme muss getauscht werden da es keine Ersatzteile mehr gibt, unser Vermieter handelte schnell und beauftragte eine Firma zum Tausch der defekten Therme.
Heute kam nun sein Schreiben, ist der Ablauf so richtig?? Das ist das Original schreiben. Ich sehe es als eine einmalige Angelegenheit in der Nebenkostenabrechnung und es stellt keine Mieterhöhung dar.“lese ich das so richtig ??“
Sehr geehrte Familie *****
wir haben durch die Firma ***********die Gasetagenheizung ausgetauscht und durch eine moderne Junkers Gas-Heizwert-Kombitherme ZWR 18-7 Erdgas im Januar 2018 ersetzt. Wegen der energetischen Qualität der neuen Heizungsanlage verweisen wir auf die „Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 30.07.2009" (nähere Ausführungen inwiefern die neue Heizungsanlage verbesserte Energiewerte aufweist).
Die Arbeiten sind abgeschlossen. Unser Kostenaufwand beträgt insgesamt EUR 5.482,20.
Da sich durch die Maßnahme lhre Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, Sie einen Gebrauchsvorteil genießen, Heizenergie einsparen und von der erhöhten Anlagensicherheit profitieren, sind wir gemäß § 5591l BGB berechtigt, 11 % unseres Kostenaufwandes auf Ihre Jahreskaltmiete als Nebenkosten direkt zugerechnet umzulegen.
Darüber hinaus sind für die Abnahme der Gasheizung Kosten in Höhe von EUR 92,73 zusätzlich von dem Schornsteinfeger angefallen.
Die Kosten in Höhe von 11 % von EUR 5482,20 = EUR 603,04 und die Abnahmekosten in Höhe von EUR 92,73 haben wir in der Nebenkostenabrechnung zusätzlich berücksichtigt
Mit freundlichen Grüßen