Schönheitsreperatur Tapete - Schaden bereits vor Einzug vorhanden

  • Hallo zusammen,

    ich ziehe demnächst in eine neue Wohnung um. Bei der Übergabe tippte die Hausverwalterin leicht mit dem Finger gegen die Ecken des Dachfensters und machte große Augen, als da brockenweise die Farbe runter kam. Der anwesende Vormieter meinte "ja, das war bereits bei Einzug schon so, das wurde wohl mal feucht". Nach Übergabe habe ich dann nochmal alles genauer in Augenschein genommen, weil ich noch Dinge ausmessen wollte und dabei festgestellt, dass hier leider nicht nur die Farbe, sondern die komplett dort verklebte Tapete runterkommt, darunter ist dann einfach nur blanke Spanplatte um das Dachfenster. Auf meinen Hinweis, dass hier aber nochmal was passieren müsste, kam lapidar zurück "wenn Sie das stört, könnten Sie die Tapete gerne abmachen". So, nun ist mir klar, dass grundsätzlich das Tapezieren Mieteraufgabe ist, sofern nötig, aber zum einen geht es hier ja nicht um ein rein optisches Problem - hier muss eine dauerhaft bessere Lösung gefunden werden, da gerade an solchen Stellen Feuchtigkeit und Schimmel ja geradezu angezogen werden und zum anderen kann es doch nicht sein, dass ich als noch nicht mal Eingezogene dafür verantwortlich bin. Oder habe ich jetzt leider xxxxxxx, da ich mich weigern hätte müssen, die Wohnung so zu übernehmen? (was utopisch gewesen wäre bei dem Wohnungsangebot vor Ort)

    Ich bin jemand, der gerne mal auch in einer Mietwohnung Hand anlegt und auch dort etwas verbessert, aber das ist jetzt schon etwas heftig, wie ich finde.

    Bitte auf die Wortwahl achten

    Grace

  • Diese Frage hier im Forum zu beantworten ist nicht so einfach, weil wir hier nicht sehen können, ob es nur ein optisches Problem ist oder ein Mangel. Das erscheint etwas grenzwertig und man kann kaum etwas dazu sagen, ohne die Situation bildlich vor Augen zu haben.

    Was mir aber vordergründig wichtig erscheit ist auszuschließen, ob das Dachfenster vielleicht tatsächlich undicht ist und Feuchtigkeit oder bei Regen vielleicht sogar Nässe eindringen könnte. Denn in diesem Fall wäre es definitiv keine optische Sache mehr sondern eindeutig ein Mangel, den der Vermieter zu beseitigen hat. Ich würde vorschlagen, Sie nehmen das Fenster dahingehend nochmal in Augenschein oder bitten den Vermieter, einen Fachmann kommen zu lassen. Das muss abgeklärt werden. Über das optische Bild kann man sich dann nachrangig Gedanken machen.

  • Danke für die Rückmeldung!

    Fruggel Es sieht für mich jetzt allem Anschein nach so aus, als wäre da mal etwas Regen bei offenem Fenster reingekommen. Dementsprechend kommt da aber eben die Tapete runter, die nur noch labbrig (nicht nass) ohne Kleber dranhängt. Es besteht zumindest bis jetzt noch keinerlei Schimmel, weshalb ich nicht von einem dauerhaften Eindringen von Nässe ausgehe. Aber danke für den Hinweis - ich werde es auf jeden Fall im Auge behalten und ggf. reagieren.

    Im Moment kann man wohl von einem optischen Mangel sprechen, der aber definitiv schon vor meinem Einzug vorhanden war. Für mich würde das heißen, der Vormieter bessert das aus oder es wird von der Kaution abgezogen und vom Mieter instand gesetzt. Aber vielleicht stelle ich mir das mal wieder zu einfach vor...

  • Es sieht für mich jetzt allem Anschein nach so aus, als wäre da mal etwas Regen bei offenem Fenster reingekommen

    Dann ist das ja schon ein deutliches Indiz, dass es mehr als eine optische Angelegenheit ist. Wenn sich bestätigt, dass das Fenster undicht ist und Feuchtigkeit oder Regen eindringt, ist das ganz klar ein Mangel. Ich würde hier darauf bestehen, dass der Vermieter das beheben muss.

    der Vormieter bessert das aus oder es wird von der Kaution abgezogen

    Nein, nicht der Vormieter. Das ist Sache des Vermieters. Und ob dem Vormieter das von der Kaution abgezogen bekommen muss, kann man so gar nicht sagen. Aber das muss nicht Ihre Sorge sein. Sie haben das Recht, eine Wohnung ohne Mängel zu bekommen, egal, welche Maßnahmen der Vermieter hierfür einleitet.

    Es besteht zumindest bis jetzt noch keinerlei Schimmel

    Man sollte nicht warten, bis Schimmel sichtbar ist. Denn dies bedeutet, dass der Schaden schon recht groß ist und tief sitzt. Sobald man bemerkt, dass Feuchtigkeit eindringt, wo sie es nicht soll, sollte man schnell handeln. Man ist sogar auch verpflichtet, dem Vermieter Probleme mitzuteilen, sodass dieser die Möglichkeit hat, größeren Schaden abzuwenden. Andernfalls kann man sogar selber schadenersatzpflichtig werden.

  • Danke, jetzt habe ich mich nicht korrekt genug ausgedrückt. Es sieht eher so aus, als wäre das Fenster mal bei Regen offen gestanden und somit an diese Stellen Feuchtigkeit gelangt. Deshalb auch meine Vermutung, dass das der Vormieter hätte erneuern müssen. Aber wie gesagt, ich werde es trotzdem jetzt nach meinem Einzug weiter beobachten.

    Danke für die erneute ausführliche Rückmeldung!

  • Um es kurz zu machen, wenn dir die optischen Mängel nicht zusagen, hättest du die Wohnung nicht nehmen dürfen, oder eben vor Vertragsabschluss auf beseitigung bestehen müssen.

    Aber du solltest das schleunigst noch schrifltich beim Vermieter anzeigen, sonst könnte es nämlich heißen das du das gewesen bist, wenn es bei der nächsten Wohnungsrückgabe auffällt.

    Natürlich vorausgesetzt, es handelt sich nur um einen optischen Mangel.

    Dann ist das ja schon ein deutliches Indiz, dass es mehr als eine optische Angelegenheit ist.

    Welches Indiz? Das es bei geöffnetem Fenster reinregnet?

  • Welches Indiz? Das es bei geöffnetem Fenster reinregnet?

    Ich hatte falsch gelesen und gemeint, es wäre was undicht bei geschlossenem Fenster. Das wäre aber weiterhin zu beobachten, ob etwas undicht ist, wie ich schon schrieb.

  • AJ 1900, die Information, dass ich davon ausgehe, dass es reingeregnet hat, hat Fruggel erst nach seiner Anmerkung bekommen, die Du zitierst.

    Bei der Übergabe bin ich davon ausgegangen, dass es nur abblätternde Farbe ist, dass die Tapete gleich mitkommt, habe ich leider erst im NAchhinein bei gutem Tageslicht und in Ruhe festgestellt. Aber gut, das ist dann wohl zu spät.

  • Man kann Mängel immer melden und das muss man auch.

    Wenn die Wohnung in Kenntnis des Mangels gemietet geworden ist, hat man diesbezüglich keine Rechte gegen den Vermieter.

    Man müsste also prüfen, wann der Mietvertrag genau geschlossen worden ist.

    Es ist nur offen, ob es ein Mangel ist oder nur eine optische Sache.

    Wenn sich die Tapete löst oder auch die Farbe abblättert ist das ein Mangel. Bereits optische Beeinträchtigungen können ein Mangel darstellen. Wenn ich eine renovierte Wohnung anmiete, dann hat weder die Farbe noch die Tapete von der Wand zu blättern. Aber da stellt sich die Frage, was angemietet worden ist.

  • Wenn die Wohnung in Kenntnis des Mangels gemietet geworden ist, hat man diesbezüglich keine Rechte gegen den Vermieter.

    Diese Aussage widerspricht sich mit §536 a BGB und ist daher so nicht zutreffend.

    §536 b BGB hat für diese Frage keine Bedeutung, denn für diesen Paragraphen hätte der Mangel bereits bei Vertragsschluss bekannt gewesen sein müssen. Das ist in dieser Frage nicht der Fall, das Problem fiel erst bei der Wohnungsübergabe auf. Die Hausverwalterin hat das Problem ja selber erst bei der Übergabe bemerkt. Somit geht das zulasten des Vermieters.

  • Hallo!

    Das ist in dieser Frage nicht der Fall, das Problem fiel erst bei der Wohnungsübergabe auf. Die Hausverwalterin hat das Problem ja selber erst bei der Übergabe bemerkt.

    Kann das bewiesen werden? Ist das schriftlich vorhanden? Im Zweifel steht hier

    Aussage gegen Aussage.

    §536 b BGB hat für diese Frage keine Bedeutung, denn für diesen Paragraphen hätte der Mangel bereits bei Vertragsschluss bekannt gewesen sein müssen.

    Schauen wir uns diesen § doch mal genau an:

    Das sieht nicht gut aus und deshalb @darkshadow 

    Wenn die Wohnung in Kenntnis des Mangels gemietet geworden ist, hat man diesbezüglich keine Rechte gegen den Vermieter.


    Man müsste also prüfen, wann der Mietvertrag genau geschlossen worden ist.

    @darkshadow schreibt das nicht umsonst. Die Wohnung hätte in dem

    Zustand nicht übernommen werden dürfen. Ist irgendwo vor Vertragsunterzeichnung

    dieser Mangel schriftlich festgehalten? Gibt es ein Übergabeprotokoll, wo das festgehalten

    wurde?

    Nebenbei angemerkt von mir, eine neue Wohnung sieht man sich gründlich an und

    schaut überall nach Mängeln. Sind welche vorhanden, schriftlich festhalten und vor

    Einzug vom Vermieter beseitigen lassen. Ohne die schriftliche Zusicherung der

    Mängelbeseitigung keine Unterschrift unter den Mietvertrag. Guter Rat von mir OT!

    Gruß



  • Kann das bewiesen werden? Ist das schriftlich vorhanden? Im Zweifel steht hier Aussage gegen Aussage.

    Wir können hier nur aufgrund der Auskunft des Fragestellers antworten. Wenn sich andere Sachverhalte ergeben, die nicht genannt sind, dann können wir darauf nicht eingehen. Und der Fragesteller sagte, dass es bei Vertragsschluss noch nicht bekannt war. Das ist die Ausgangssituation.

    Ist irgendwo vor Vertragsunterzeichnung dieser Mangel schriftlich festgehalten?

    Der Mangel kann bei Vertragsunterzeichnung überhaupt nicht festgehalten worden sein. Das entbehrt jeglicher Logik, da doch die Hausverwalterin diesen Mangel selber erst bei der Wohnungsübergabe bemerkt hat. Und einen Vertrag unterschreibt man ja schon vor der Übergabe.

  • Wir können hier nur aufgrund der Auskunft des Fragestellers antworten. Wenn sich andere Sachverhalte ergeben, die nicht genannt sind, dann können wir darauf nicht eingehen. Und der Fragesteller sagte, dass es bei Vertragsschluss noch nicht bekannt war. Das ist die Ausgangssituation.

    Ich würde mal dazu raten, deine Anworten eher vom möglichen Ergebniss her zu denken. Willst du den Fragesteller hier wirklich ein einen ziemlich aussichtslose Streit verwickeln? Muß doch nicht sein.

  • Für mich würde das heißen, der Vormieter bessert das aus oder es wird von der Kaution abgezogen und vom Mieter instand gesetzt. Aber vielleicht stelle ich mir das mal wieder zu einfach vor...

    Wenn es ein Schaden/Mangel ist welcher die Schönheitsreparaturen nicht betrifft, wäre zur Behebung der VM zuständig. Für den Mieter ist es immer eine gewagte Angelegenheit Schäden selbst zu beheben. Dafür besteht keine Verpflichtung.

    Um es kurz zu machen, wenn dir die optischen Mängel nicht zusagen, hättest du die Wohnung nicht nehmen dürfen, oder eben vor Vertragsabschluss auf beseitigung bestehen müssen.

    Auch hier sollte man bedenken, dass ein Interessent für die Wohnung bei Besichtigung nicht alle möglichen Fehler/Mängel sieht und der Hinweis, er hätte nicht einziehen müssen/sollen/dürfen, ist irrelevant. Ein Mietvertrag wird i.d.R. einige Zeit vor Einzug abgeschlossen, die innehabende Wohnung bereits gekündigt, und somit ist der M praktisch verpflichtet bzw. genötigt in diese Wohnung einzuziehen. Er hätte nicht einziehen müssen ist ein schlechter Rat.

  • Ich habe überhaupt nichts schlimmes geschrieben oder irgend etwas, was den Fragesteller in eine ungünstige Situation bringen. Meine Antworten zielten darauf ab, sicher zu stellen, dass nicht vielleicht doch Feuchtigkeit eindringt weil irgend etwas am Fenster undicht ist. Und das ist ja wohl absolut sinnvoll. Mit keinem einzigen Wort habe ich empfohlen, dass der Fragesteller bei der Hausverwaltung darauf bestehen soll, dass man den Bereich neu tapezieren soll. Das ist nämlich dem Fragesteller überlassen, wie er in dem Punkt damit umgehen möchte.

    Aber wenn von jemandem der Eindruck erweckt wird, dass man keinerlei Rechte mehr als Mieter hat, sofern man nicht einen Mangel schon vor Vertragschluss bemerkt und moniert hat, dann stimmt das so absolut nicht und das muss korrigiert werden.

  • Auch hier sollte man bedenken, dass ein Interessent für die Wohnung bei Besichtigung nicht alle möglichen Fehler/Mängel sieht und der Hinweis, er hätte nicht einziehen müssen/sollen/dürfen, ist irrelevant.

    Überspitzt gesagt, man darf also nicht mehr an blinde vermieten, oder wie ist das zu verstehen?

    Ein Mietvertrag wird i.d.R. einige Zeit vor Einzug abgeschlossen, die innehabende Wohnung bereits gekündigt, und somit ist der M praktisch verpflichtet bzw. genötigt in diese Wohnung einzuziehen.

    Klar und zwar normalerweise auf Grundlage der Besichtigung und/oder anderer vorher Festgelegter Detail im MV. wie zbsp. eine vorherigen Renovierung o.ä.

    Wenn nichts davon vereinbarrt wurde gilt halt normalerweise wie gesehen, jedenfalls mindestens für optische Mängel.

    Davon abgesehen gibt es für den Ist- Zustand bei Übergabe ja das Übergabeprotokoll.

    und somit ist der M praktisch verpflichtet bzw. genötigt in diese Wohnung einzuziehen.

    Wiso das? Wenn es Mängel gibt mit denen man nicht leben kann, kann einen keiner zwingen in die Wohung einzuziehen. Davon zu trennen natürlich ist die Frage der anschließenden kosten.

    Er hätte nicht einziehen müssen ist ein schlechter Rat.

    Hast du einen besseren?

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (4. Januar 2019 um 15:24)

  • Hallo!

    Damit der Themenersteller hier nicht verzweifelt zitiere ich jetzt

    erneut @darkshadow , bitte zur Kenntnis nehmen und gründlich

    lesen:

    Wenn die Wohnung in Kenntnis des Mangels gemietet geworden ist, hat man diesbezüglich keine Rechte gegen den Vermieter.

    Man müsste also prüfen, wann der Mietvertrag genau geschlossen worden ist.

    Wenn sich die Tapete löst oder auch die Farbe abblättert ist das ein Mangel. Bereits optische Beeinträchtigungen können ein Mangel darstellen. Wenn ich eine renovierte Wohnung anmiete, dann hat weder die Farbe noch die Tapete von der Wand zu blättern. Aber da stellt sich die Frage, was angemietet worden ist.

    Dann erneut mich selbst und das bitte auch zur Kenntnis nehmen:

    Dann AJ1900 :

    Ich würde mal dazu raten, deine Anworten eher vom möglichen Ergebniss her zu denken. Willst du den Fragesteller hier wirklich ein einen ziemlich aussichtslose Streit verwickeln? Muß doch nicht sein.

    Diesen Rat hätte ich für Fruggel auch. Hier erweckt Niemand den Eindruck

    das Mieter keine Rechte mehr haben. Sondern erfahrene Benutzer schätzen

    anhand der geltenden Rechtslage die Chancen des Themenerstellers ab und

    das machen sie schon ziemlich lange erfolgreich.

    Bitte Alles zu unterlassen, was Themenersteller aufgrund einer aussichtslosen

    Lage in einen noch aussichtsloseren Rechtsstreit treibt.

    Den Themenersteller bitte ich jetzt vor Ort einen ansässigen Mieterverein aufzusuchen.

    Sollte eine Rechtsschutzversicherung für Mietrecht da sein, bitte eine Rechtsberatung bei

    einen Anwalt in Anspruch nehmen.

    Gruß



  • Ich ziterie nur mal diesen Satz:

    Um es kurz zu machen, wenn dir die optischen Mängel nicht zusagen, hättest du die Wohnung nicht nehmen dürfen, oder eben vor Vertragsabschluss auf beseitigung bestehen müssen.

    Wenn man bedenkt, dass der Vertrag vermutlich vor der Übergabe geschlossen wurde, und wenn man bedenkt, dass der hier angesprochene Mangel vermutlich ein versteckter Mangel ist, den nicht mal der Verwalter kannte, dann bringt es den Fragesteller durchaus einen falschen Eindruck. Leute, bitte seid realistisch, niemand klopft bei einer Besichtigung jede Wand ab ob etwas locker ist, das ist unrealistisch.

    Denkt darüber nacht, denn werdet ihr sehen, dann mein Einwand nicht ganz daneben ist.

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    Grace

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