müsste die Kündigung doch auch ohne ihre Unterschrift rechtens sein oder nicht?
Nö! Da deine Partnerin mittlerweile volljährig ist, hat sie die Kündigung auch zu unterschreiben.
müsste die Kündigung doch auch ohne ihre Unterschrift rechtens sein oder nicht?
Nö! Da deine Partnerin mittlerweile volljährig ist, hat sie die Kündigung auch zu unterschreiben.
Muss der Vermieter mir Auskunft geben, welche Geräte über diesen Zähler laufen ?
Das sollte er machen, denn sonst könnten Sie den Hahn absperren und dann abwarten, wer sich über fehlendes Wasser aufregt. Und wenn im ganzen Haus Kaltwasserzähler installiert sind, dann ist eine korrekte Abrechnung nach den Zählern anzuwenden.
Klartext: Nur der Verbrauch deiner Wohnung darf über diesen Zähler laufen.
- Ist der Vermieter dazu verpflichtet einen Elektriker für dieses Problem zu beauftragen?
Nö, ist er nicht. Das ist allein euer Problem, wenn bis zum Übergabepunkt (meist im Keller) das Signal gut ankommt.
Tja, so ist das, wenn der Provider nicht die xxxxxx ist.
Keine Reklame für einen Telefonanbieter bitte
Grace
Jetzt ist die Frage, ob der VERmieter dem dritten von drei Mietern kündigen kann, ohne Grund
Jein, er kann zwar nicht kündigen, aber er muss von allen Mietern eine Kündigung vorliegen haben, um dann mit dem übrig gebliebenem Mieter einen neuen Vertrag abzuschließen. Ein Recht auf Verbleib hat dieser Mieter aber nicht, dann dieses Recht liegt beim Vermieter, der letztendlich entscheidet, mit wem er den neuen Vertrag abschließt.
Also ist wohl eine Mischung der Faktoren grundsätzlich in Ordnung?
Noch einmal und ich werde ganz laaaangsam schreiben. Der Gesetzgeber kennt bei den Betriebskosten 2 Abrechnungsmodi, und zwar nach Wohnungsgröße oder bei bestimmten Verbräuchen nach Anzal der Mieter. Einen Schlüssel nach Faktoren hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen
Unsere Frage ist nur, ob es tatsächlich rechtens ist den Verteilerschlüssel RÜCKWIRKEND für 1,5 Jahre (2017 und 01/18-06/18) zu ändern und dies auf uns Mieter umzulegen
Rückwirkend läuft garnichts, wie Leipziger82 schon geschrieben hat. Aber ein neuer Verteilerschlüssel ist auch bei einer vermieteten Eigentumswohnung nur möglich, wenn es so im Mietvertrag vereinbart ist. Das dürfte aber für die meisten dieser Verträge nicht zufreffend sein.
Was die Eigentümer in ihrer Versammlung beschließen, ob demnächst das Gewicht oder die Haarfarbe als Maßstab gilt, ist einzig für Eigentümer, die darüber abgestimmt haben, von Belang.
Hier kann man zur Besonderheit von Verteilerschlüsseln bei WEG nachlesen: miteigentumsanteile-als-verteilerschluessel
Wir haben nun eine Innendämmung an der Fassadeanbringen lassen.
Und damit dann unter dieser Dämmung Schimmel im Großformat zu züchten?
Was ihr mit den Handwerkern und den Datenblättern veranstaltet hat den Mieter nicht zu interessieren, es sei denn dass ihr die benötigten Materialien zur Verfügung stellt.
Noch einmal, wer hatte die unsinnige Idee mit der Innendämmung? Damit holt ihr die Kälte von außen bis an die Dämmung. Eine Dämmung wirkt nur außen, wenn sie den Eintritt von Kälte ins Mauerwerk verhindert.
Ist das nicht eine Zusage wie es ablaufen kann?
Keine Ahnung, aber eine Zusage sähe anders aus. Ich bin selbst Mieter einer Genossenschaftswohnung und weiß, dass wichtige Dinge und Bestätigungen nur schriftlich und nicht per Mail ablaufen.
Wie ist die rechtliche Lage?
Ganz schnell erklärt. Egal ob Genossenschaft oder anderer Vermieter, einzig der Vermieter bestimmt das Procedere bei einem Mietvertrag.
Es müssen erst einmal beide Mieter die Kündigung unterschreiben, dann bestimmt die Genossenschaft, ob sie mit der verbleibenden Mieterin einen neuen Vertrag abschließt. Und da besimmt der Vermieter unter welchen Voraussetzungen das passiert.
Und all das ist im gesetzlichen Rahmen.
Nun frage ich mich, wie bindend seine Aussage vom Januar ist.
So wie sie genannt wurde. Der Nachmieter muss seinem Wunsch entsprechen......und sein Wunsch ist nun mal exklusic. Aber was haltet ihr davon, die Miete wegen des Schimmels zu mindern? Das solltet ihr aber nur mithilfe eines Anwaltes oder dem örtlichen Mieterverein machen.
Selten so gelacht! Aber aufpassen, beim nächsten mal wird die WEG den Ausflug in die Drosselgasse nach Rüdesheim abrechnen. Rechtsstreitigkeiten und Anwaltkosten der WEG (Wohneigentümergemeinschaft) sind keine umlegbaren Betriebskosten.
Wenn es Sinn machen würde, würde ich diese Hausverwaltung wegen Betrugs verklagen. Aber das bringt nichts, weil die Staatsanwaltschaft deswegen nicht tätig wird.
Was kann man im Bezug auf die Nebenkosten unternehmen? (für die Mieterseite)?
Was haben die Nebenkosten mit dem Einzugsdatum zu tun? Dieses Datum hätte evtl. bei der Kündigung durch den Vermieter eine Bedeutung, weil es auf der Vermieterseite unterschiedliche Kündigungsfristen gibt.
Welcher m² Preis ist denn nun als Berechnungsgrundlage fürdas neue Mieterhöhungsverlangen heranzuziehen?
Das dürfte doch im Mieterhöhungsverlangen nachzulesen sein, da ist ein Forum überfragt.
Übrigens, für Mieterhöhungen ist nur der aktuellste Mietspiegel gültig.
Kann rückwirkend eine Anpassung des m² Preis erfolgenaufgrund falscher Eingruppierung?
Nö, rückwirkend auf keinen Fall. Beim nächsten Mal von Anfang an besser aufpassen.
was meint ihr
Du hast doch einen Freund, der sogar Anwalt gelernt hat. Warum lässt du den nicht machen?
In Beitrag #5 hat doch Leipziger82 schon eine korrekte Antwort gegeben. Und die Verordnungen & Co. wurden in der Zwischenzeit nicht gändert.
Und diese Frage ist im Beitrag #4 beantwortet worden.
Ja und? Was willst du mit dieser Seite aus deinem Mietvertrag sagen?
das eine Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist, man Schadensersatz fordern kann?
Richtig! Das solltest du aber nur mithilfe eines Anwaltes oder dem örtlichen Mieterverein machen.
Und noch etwas, es heißt Laie und nicht Leihe!
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