Mieterhöhungsverlangen rückwirkend anpassen

  • Ich habe 2011 mein erstes Mieterhöhungsverlangen erhalten und damals auch schriftlich zugestimmt.

    Damals wurde ich in die Gruppe mittlere Wohnlage eingruppiert.

    Nun habe ich ein erneutes Mieterhöhungsverlangen erhalten.

    Bei einer Überprüfung wurde jetzt festgestellt, dass ich in die Gruppe einfache Wohnlage gehöre.

    Kann rückwirkend eine Anpassung des m² Preis erfolgen aufgrund falscher Eingruppierung?

    Gruß Golum

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Bei einer Überprüfung wurde jetzt festgestellt, dass ichin die Gruppe einfache Wohnlage gehöre.

    Es kann ja auch sein, dass sich die Einschätzung der Wohnlage über die Jahre geändert hat. Gibt es zwischenzeitlich einen neuen Mietspiegel, werden hier auch die entsprechenden Berechnungsgrundlagen geprüft.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • nächsten Mal von Anfang an besser aufpassen.

    Damals war die Eingruppierung nicht nachvollziehbar.

    Es kann ja auch sein, dass sich die Einschätzung der Wohnlage über die Jahre geändert hat. Gibt es zwischenzeitlich einen neuen Mietspiegel, werden hier auch die entsprechenden Berechnungsgrundlagen geprüft.

    Die Eingruppierung aufgrund der Wohnlage hat sich seit 2011 nicht geändert.

    Es gibt einen neuen Mitspiegel und dort ist nun auch deklariert wie die Eingruppierung ist.

    Welcher m² Preis ist denn nun als Berechnungsgrundlage für das neue Mieterhöhungsverlangen heranzuziehen?

    Der m² Preis vor oder nach Mieterhöhungsverlangen 2011?

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  • Welcher m² Preis ist denn nun als Berechnungsgrundlage fürdas neue Mieterhöhungsverlangen heranzuziehen?

    Das dürfte doch im Mieterhöhungsverlangen nachzulesen sein, da ist ein Forum überfragt.

    Übrigens, für Mieterhöhungen ist nur der aktuellste Mietspiegel gültig.

  • Welcher m² Preis ist denn nun als Berechnungsgrundlage fürdas neue Mieterhöhungsverlangen heranzuziehen?

    Der m²-Preis nach der letzten Mieterhöhung. Diese ist ja durch deine damalige Zustimmung wirksam gewesen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Gruß Golum

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

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