Moin liebe Leute,
hätte da eine kurze Frage. Wenn eine Person, welche nicht volljährig war (keine 18) bei der Unterzeichnung eines Mietvertrages, kann also auch nicht für diesen Mietvertrag belangt werden.
Es geht um meine Lebenspartnerin, welche 2016 17 Jahre alt war und mit mir eine Wohnung angemietet hat (ich war schon 18+). An dem Tag als wir den Mietvertrag unterschrieben haben, war sie noch nicht volljährig, sprich ihre Unterschrift ist in dem Falle ungültig. Wir sollten sobald sie 18 wäre, noch einmal ins Büro kommen und etwas unterschreiben damit dies rechtens wäre, Haben wir aber nie gemacht. Jetzt haben wir das Mietverhältnis kündigen wollen, jedoch wurde diese abgelehnt, weil sie das Kündigungsschreiben nicht unterschrieben hat. Da sie aber nicht zu belangen ist, müsste die Kündigung doch auch ohne ihre Unterschrift rechtens sein oder nicht?