Die Miete kann um 20% erhöht werden, bei Orten mit einer Mietpreisbindung um 15%. Und damit wäre die neue Miete auf jeden Fall innerhalb der Mietspiegels.
Beiträge von Köbes
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Habe ich eine Chance die Renovierung durchzusetzen?
Aber sicher! Schönheitsreparaturen, die vom Mieter zu leisten sind, betreffen nur Wände & Co. innerhalb der Wohnung. für den Balkon ist der Eigentümer zuständig. oder die Kosten müssen von der WEG bezahlt werden, falls dieser Teil des Hauses als Gemeinschftseigentum bewertet wird.
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Was denkt Ihr?
Ich denke, dass für den Holzboden der Vermieter zuständig ist. Und da der schlechte Zustand ja in einem Protokoll festgehalten wurde, würde ich meine Forderung per Einwurfeinschreiben mit 14tägiger Fertigstellungsfrist an den Vermieter senden.
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wenn man glaubt, dass die Stadt hier falsche Werte annimmt?
Dann versucht man in einem freundlichen Gespräch mit dem Vermieter die Angelegenheit zu klären, bevor man mit der Nichtzahlung droht.
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Reicht es dass sie Hartz4 haben mit 4 Kindern um die Kündigung zu erschweren wegen Härtefall etc.?
Das ist mit Sicherheit kein Härtefall, wen es vergleichbaren Wohnraum zu ähnlichen Konditionen gibt. Die Aussage nicht so schön, wird sicherlich keinen Richter beeindrucken. Raus wird man die Mieter wohl nur mit einer Räumungsklage bekommen.
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Der Wortlaut ist so juristisch das ich da nicht ganz durchblicke.
Und ganau zu diesem Zweck gibt es Anwälte.
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Ich weiss echt nicht mehr was ich machen soll. Bin für Ideen oder Gedanken zum Thema offen und Dankbar.
Ein Forum weiß aber auch nicht, was in diesem Durcheinander zu machen ist. Außer den Weg zu einem Anwalt zu gehen, denn das Ganze hat mit Mietrecht nichts mehr zu tun.
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Der der Wohnungsgesellschaft in Rechnung gestellte Betrag ist mir also 1:1 weiterberechnet worden. Das meinte ich mit "in derselben Höhe".
Das ist für mich aber nicht plausibel. Ein Handwerker stellt doch keine Einzelrechnungen (9) aus, sondern eine Gesamtrechnung an den Auftraggeber. Und dieser legt dann die Rechnung im Zuge der Betriebskostenabrechnung auf die einzelnen Mieter um.
Ich wohne seit über 50 Jahren in Mietwohnungen. Ich habe noch nie eine Rechnung auf diese Weise zur Zahlung erhalten.
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Der Gerichtsvollzieher kann nur das ausführen, was in dem Vergleich vereinbart wurde. Wenn da nicht die Räumung genannt wurde, dann kann der Gerichtsvollzieher auch nichts unternehmen.
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Das ist tatsächlich etwas ungewöhnlich. Fakt ist, dass die Kosten der Rauchmelderwartung umgelegt werden können, wenn es entsprechende Vereinbarungen im Mietvertrag gibt. Hier eine Erklärung des Mietervereins München. Da es aber Betriebskosten sind, gehören die in die jährlich zu erstellende Betriebskostenabrechnung und nicht in eine separate Rechnung.
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um neue Kosten umzulegen.
Zur weiteren Information: Wenn im Mietvertrag auf die Zahlung von Betriebskosten verwiesen wird, egal ob einzeln aufgeführt oder Hinweis auf § 2 Betriebskostenverordnung BetrKV, dann ist das rechtens.
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Wie es scheint, war das den Mietern bei der Unterschrift unter dem Mietvertrag bekannt und wurde somit von den Mietern akzeptiert. Also "Pech gehabt inne Verlosung".
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Auch wenn es moralisch zu begrüßen ist, dass du deinen Vater pflegen willst, ist das kein Grund für eine Sonderkündigung. Hier kann nur dein jetziger Vermieter Kulanz zeigen und dich aus dem Mietvertrag entlassen.
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In einem Haus mit 2 Wohnungen, von denen eine vom Vermieter bewohnt wird, gilt die Heizkostenverordnung nicht.
Ja klar, aber wenn das Souterrain aussbaut ist und der Sohn dort öfters übernachtet, dann ist das kein 2 Familienhaus mehr!
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Hier kann meiner Meinung nach ein Forum nur eine Starthile leisten und den Weg zu einem Anwalt für Mietrecht empfehlen, weil:
Nach deiner Schilderung die "kleine Wohnung" im Souterrain mitgezählt werden muss......und schon kann der Vermieter nicht mehr von seinem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Für die Wartung (Gas, oder Öl?) der Heizung sind Fachhandwerker gefragt und nicht ein Vermieter, der meint, einer zu sein. Sind die 200.- Euro der Gesamtpreis, oder euer Anteil?
Ein Verteilerschlüssel kann nicht so einfach von Wohnfläche zu Personen geändert werden, das hast du richtig erkannt. Darum noch einmal meinen Rat, auf zum Experten für Mietrecht, denn bei solch einem Schlitzohr kannst du ohne Hilfe nichts ausrichten.
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wie willst du Holzofenruß und Gasheizungsruß kostenmässig wirklich trennen?
Ganz einfach, weil 2 unterschiedliche Kamine sind. Der Kaminkehrer ist zu faul, seine getrennten Tätigkeiten auch getrennt aufzuführen. Mit anderen Worten, dich gehen diese Kosten nichts an. Der kaminkehrer soll für den Holzkamin eine getrennte Rechnung schreiben und gut ist.
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Ich befürchte, dass Sie einem Irrtum unterliegen.
Ich glaube einfach nicht, dass Sie exakt 600.- Euro für den Allgemeinstrom in 2018 voraus bezahlt haben. Sie haben eine wesentlich höhere Gesamtsumme vorausbezahlt, denn damit werden auch andere Kosten (Wasser, Müllabfuhr, Versicherungen, Grundsteuer) abgerechnet. Und wenn ihr Stromlieferant pleite ist, dann wird von dem auch keine Endabrechnung mehr kommen.
Rechnungen wird wohl eher der Insolvenzverwalter oder der Grundversorger jetzt und in Zukunft schreiben. Aber das ist wirklich nicht ihr Problem, damit muss sich ihr Vermieter beschäftigen.
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Oder gibts es spezielle Regeln für das Umlegen von Kosten eines insolventen DIenstleister?
Mir sind keine bekannt. Da der Vermieter für die Abrechnung der Betriebskosten 2018 noch alle Zeit der Welt hat, würde ich mir jetzt noch keine grauen Haare wachsen lassen und abwarten wie der Vermieter das Problem angeht. Da ja Zahlen vom Vorjahr vorliegen, sieht es doch ganz gut aus.
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1. Das solltest du unter Lehrgeld abhaken und niemals mehr bei Verträgen, bei denen es um dein Geld geht, nur mündlich verhandeln.
2. Auch wenn du den neuen Preis von 60.- Euro nicht bezahlst ist das kein Kündigungsgrund. Eine Mieterhöhung, die ja gesetzlich geregelt ist, ist das aber auch nicht.
3. Welcher Internetzugang kostet 60.- Euro im Monat?
4. Eigenbedarf wird der VM auch nicht anmelden können, oder hat er noch Familienmitglieder, die eine Wohnung benötigen?
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