Putz bröckelt von der Balkondecke

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich habe eine Eigentumswohnung gemietet. Es gab Schäden an den Abflußrohren am Balkon. Die Schäden wurden von der Hausverwaltung beseitigt. Die Decke und eine Wand des Balkons waren durch die defekten Abflußrohre nass geworden. Die Hausverwaltung hat die Wand und die Decke des Balkons sofort gestrichen. Jetzt bröckelt an der Decke des Balkons die Farbe ab.

    Mein Vermieter wurde von mir informiert und er hat sich auch die Schäden angesehen. Dazu meinte er, er müsse sich mit der Hausverwaltung auseinandersetzen und dann käme dabei heraus, daß er die Schäden selber bezahlen müsse. In der Zwischenzeit gab es noch ein Telefonat zwischen Vermieter und mir und die Sprache kam auf den Balkon, es stellte sich dabei heraus, daß der Vermieter wenig Interesse daran hat, sich mit der Hausverwaltung auseinanderzusetzen und er den Schaden auch nicht selber bezahlen möchte. Ich habe Mails mit Fristsetzung an den Vermieter geschickt, die nicht beantwortet werden.

    Ich überlege jetzt zum Mieterverein zu gehen, um mit deren Hilfe die Renovierung des Balkons zu veranlassen. Meine Frage: Ist der Vermieter verpflichtet, den Schaden zu beseitigen oder zählt es zu Schönheitsreparaturen. In meinem Mietvertrag steht eine Klausel, daß der Vermieter keine Schönheitsreparaturen durchführt. Habe ich eine Chance die Renovierung durchzusetzen?

    Viele Grüße und vielen Dank

  • es stellte sich dabei heraus, daß der Vermieter wenig Interesse daran hat, sich mit der Hausverwaltung auseinanderzusetzen

    Ich als Vermieter habe auch für so manches keine Lust. Aber es gehört gemäß §535 BGB zur Pflicht eines Vermieters, die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Er muss sich darum kümmern.

    und dann käme dabei heraus, daß er die Schäden selber bezahlen müsse

    Das glaube ich nicht. Vom Balkon gehört nur die obere Schicht, also wo man drauf steht, zum Sondereigentum, alles andere am Balkon ist Gemeinschaftseigntum. Das bedeutet, es muss aus der Instandhaltumsrücklage der Eigentümergemeinschaft bezahlt werden. Oder eventuell ist es auch ein Versicherungsfall. Kommt drauf an, wodurch der Schaden entstanden ist.

    Meine Frage: Ist der Vermieter verpflichtet, den Schaden zu beseitigen oder zählt es zu Schönheitsreparaturen.

    Zu den Schönheitsreparaturen zählt das keinesfalls. Erstens betreffen Schönheitsreparaturen niemals Teile außerhalb der Wohnung. Und zweitens besteht das Problem als Ursache eines Defekts der Abwasserrohre. Das fällt also nicht in deine Zuständigkeit.

    Ich würde zunächst erneut eine Frist setzen, an die Pflicht nach 535 erinnern, und dabei aber dann darauf hinweisen, dass du anschließend von deinem Recht der Ersatzvornahme Gebrauch machst, indem du die Arbeit an eine Firma beauftragst und die Kosten dann mit der Miete verrechnest. Das sollte normal genug Nachdruck verleihen.

  • Jetzt bröckelt an der Decke des Balkons die Farbe ab.

    Auch wenn hier ja nicht viel über Art und Umfang dieses Schadens zu lesen ist, will ich mal zu bedenken geben, das es sich wahrscheinlich nur um eine optische Beeinträchtigung handelt. Der Schaden als solcher ist ja beseitigt, wie du schreibst. Insofern würde ich die Erwartungen vieleicht grundsätzlich nicht zu hoch hängen.

  • AJ: aber es kann nicht im Sinne des Eigentümers sein, wenn alles vergammelt.

    Wenn ich Wäsche auf den Balkon stelle, kann ich damit rechnen, daß der Putz von der Decke fällt. Ist schon passiert.

    Einmal editiert, zuletzt von Klecksfisch (9. März 2019 um 12:07)

  • Schäden an den Abflußrohren am Balkon. Die Schäden wurden von der Hausverwaltung beseitigt. Die Decke und eine Wand des Balkons waren durch die defekten Abflußrohre nass geworden. Die Hausverwaltung hat die Wand und die Decke des Balkons sofort gestrichen. Jetzt bröckelt an der Decke des Balkons die Farbe ab.

    Möglicherweise wurde die Decke des Balkons noch in feuchtem Zustand gestrichen was dazu führt, dass die Farbe nicht richtig haftet und nun abbröckelt.

    Wie schon zuvor, es geht um eine optische Beeinträchtigung, was für eine Minderung der Miete wohl nicht ausreicht.

  • AJ: aber es kann nicht im Sinne des Eigentümers sein, wenn alles vergammelt.

    1. Mag ja sein, aber Das ist letztendlich nicht deine Entscheidung.

    2. Wenn sich im Aussenbereich Farbe ablöst, hat das meiner Ansicht nach noch nichts mit "vergammeln" zu tun.

    Letztendlich geht es im Mietrecht und wenn es um Mängel oder Beschädigungen geht vor allem auch um tatsächlich Nutzungseinschränkung. Eine optischer beeinträchtigung kann zwar auch Mangel sein, das aber nur sehr stark eingeschränkt.

    Wenn ich Wäsche auf den Balkon stelle, kann ich damit rechnen, daß der Putz von der Decke fällt. Ist schon passiert.

    Geht es jetzt tatsächlich um Putz oder um Farbe?

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (9. März 2019 um 12:11)

  • Die Hausverwaltung hat die Wand und die Decke des Balkons sofort gestrichen. Jetzt bröckelt an der Decke des Balkons die Farbe ab.

    In Eingangsthread heißt es: Putz bröckelt von der Balkondecke. Was nun, Putz oder Farbe, ist ja ein großer Unterschied.

  • Die Decke ist, seitdem ich hier wohne, einmal überstrichen worden. Jetzt bröckelt die Farbe ab und es kommt graue Farbe zum Vorschein.

    Was die graue Farbe ist, kann ich nicht sagen. Es sind jetzt 2 Schichten Farbe, die herunterkommen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!