Stark abgenutzter Dielenboden nach Einzug

  • Hallo,

    ich bin in eine unsanierte Wohnung eingezogen. Nach Unterschreiben des MV wurde mir eine Woche später die Wohnung übergeben. Hier kam, nachdem der Vormieter sein Laminat herausnehmen musste, stark abgenutzer und mit Farbklecksen übersähter Dielenboden zum Vorschein. So auch im Übergabeprotokoll vermerkt.

    Ich fragte, ob das Abschleifen möglich wäre. Dies sollte ich bitte formlos schriftl. beantragen, was ich tat, mit dem Vermerk, dass ich beim selbstständigen Abschleifen sämtliche Kosten übernehmen werde.

    Nun wurde mir gesagt, dass das nur durch eine Fachfirma erledigt werden darf und ich die Kosten selber tragen muss. Ein ANgebot hierzu liegt mir vor. Der Knaller: Ich muss die vom Vermieter vorgeschlagene Firma nehmen und darf mir keine eigene suchen. Dies sei nicht gewünscht. (freie Marktwirtschaft?)

    Der Boden ist seit mindestens 30 Jahren nicht renoviert worden.

    Lange Rede: Ich überlege, es einfach zu machen.

    Was denkt Ihr?

    Danke - J.

  • Was denkt Ihr?

    Ich denke, dass für den Holzboden der Vermieter zuständig ist. Und da der schlechte Zustand ja in einem Protokoll festgehalten wurde, würde ich meine Forderung per Einwurfeinschreiben mit 14tägiger Fertigstellungsfrist an den Vermieter senden.

  • Lange Rede: Ich überlege, es einfach zu machen.

    Schlechte Idee, du hast dazu kein Recht. Unabhängig von der Frage, was für ein Boden du verlangen darfst, darfst du nicht den Boden gegen den Willen abschleifen. Der Boden steht nicht in deinem Eigentum und das Abschleifen gilt nicht als vertragsgemäßer Gebrauch, insofern solltest du das lassen.

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