Vermieter erhebt Reinigungsgebühr pro qm

  • Hallo,

    ich habe zur Zwischenmiete in einem 15qm Zimmer in einer 4 Zimmer Wohnung gelebt, für 6 Monate. Im Mietvertrag steht:

    "Der Mieter verpflichtet sich zur Zahlung von 90,00 € (6,00€/qm) bei Beendigung des Mietverhältnisses für die gründliche Endreinigung durch den Vermieter. Das Mietobjekt ist vom Mieter an den Vermieter besenrein (ohne groben Schmutz) zu übergeben. Die Kosten der Endreinigung werden von der Kaution einbehalten."

    Diese Gebühr erhebt der Vermieter für alle 4 vermieteten Zimmer. Also insgesamt 360€ pro Halbjahr. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass die vom Vermieter selbst durchgeführte Reinigung keine 90€ bzw. 360€ Wert ist und die Wohnung in einem schlechten hygienischen Zustand übergeben wurde. Deshalb meine Frage, darf er überhaupt so eine Reinigungsgebühr erheben?

    Vielen Dank für die Hilfe.

  • Wie es scheint, war das den Mietern bei der Unterschrift unter dem Mietvertrag bekannt und wurde somit von den Mietern akzeptiert. Also "Pech gehabt inne Verlosung".

  • Ja, ein Vermieter darf eine Klausel zur Endreinigung in einem formularmäßigen Vertrag aufnehmen. Das ist nicht unzulässig. Er muss jedoch darauf achten, dass die Formulierung nicht zum Nachteil des Mieter wird.

    In der zitierten Klausel ist es eine Benachteiligung. Diese Klausel ist dahr unwirksam. Es fehlt die Möglichkeit für den Mieter, die Arbeit wahlweise selbst durchzuführen, oder aber eine preisgünstigere Alternative zu benennen.

    Als Beleg für meine Antwort beziehe ich mich auf das Urteil des LG Frankfurt/Main v. 16.11.2007, AZ 2/11 S 75/06.

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