Hallo,
Der Stromanbieter für den Allgemeinstrom ist nun insolvent und wir haben 12*50€ als Abschläge gezahlt - D.h. 600 € für das Jahr 2018. Der Kundenservice des insolventen Stromanbieters ist nicht mehr zu erreichen (wahrscheinlich abgeschaltet). Der Allgemeinstrom im Jahr zuvor lag bei ca. 750€.
Wie würden diese Kosten nun für Mieter umgelegt werden? Darf der Vermieter die 600€ glatt umlegen, ohne eine konkrete Abschlussrechnung erhalten zu haben (es wird höchstwahrscheinlich auch keine mehr kommen)? Die Mieter würden somit im Vergleich zum Jahr davor einen Vorteil (von ca. 150€) erhalten.
Müssen auf den Nebenkostenabrechnungen Sätze erwähnt werden, wie bspw. "Der Stromanbieter hat Insolvenzangemeldet. Wir legen die Abschläge um. Es kann zu einer Gutschrift/NAchzahlung in Zukunft kommen, wenn vom Insolvenzverwalter eine konkrete Rechnung geben wird."
Oder gibts es spezielle Regeln für das Umlegen von Kosten eines insolventen DIenstleister?
Danke