1. In deinem Fall dürfte sich Rückstand und Streitwert decken. Es reicht also, dass du die Summe einmal begleichst. Die Nennung des Streitwertes sollen dich nur daran erinnern, welche zusätzlichen Kosten auf dich zukommen.
2. Da die erste Kündigung deines Vermieters ja nichts gebracht hat, wird jetzt der Anwalt aktiv. das ändert aber nichts am Streitwert, außer dass die Anwaltskosten von dir zu zahlen sein werden.
3. Durch diese Zahlungsfrist ist und bleibt die Kündigung wirksam.