Hallo, ich habe eine Frage zu Nebenkostenverteilung:
Ein Vermieter hat ein Nebengebäude auf seinem Grundstück. Neben Abstellräumen für Mieter hat der Vermieter dort eine kleine Werkstatt, die er für Reparaturen am Mietshaus nutzt. Ist es rechtens, die Nebenkosten dieser Werkstatt (Strom, Oberflächenentwässerung usw.) auf die Mieter zu verteilen?
Nebenkosten für Werkstatt des Vermieters
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Percival -
7. Februar 2020 um 11:41 -
Erledigt
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auf die Mieter zu verteilen?
Wenn der VM dort einen Raum für sich nutzt, muss er auch die anfallenden Betriebskosten dafür bezahlen.
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Hier muss man differenzieren.
Der Vermieter darf die entstehenden Nebenkosten nicht vollständig auf euch umlegen, er muss sich daran beteiligen. Erfolgt etwa die Umlegung per Wohnfläche, muss er den Anteil der Wohnfläche von diesem Raum ebenfalls mittragen. Er muss die Kosten jedoch nicht vollständig herausrechnen, so dass ihr gar nicht daran beteiligt werdet.
Zudem ist der Haushaltsstrom nicht umlagefähig.
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Er muss die Kosten jedoch nicht vollständig herausrechnen, so dass ihr gar nicht daran beteiligt werdet.
Wie soll das denn funktionieren, nicht vollständig herausrechnen, aber dann müssen doch die Mieter einen Teil mittragen, oder?
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Ja, die Mieter müssen grundsätzlich auch die Nebenkosten von einem Gewerbe mittragen, auch wenn das Gewerbe vom Vermieter betrieben wird.
Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Umlage nicht zumutbar wäre, etwa bei einer Autowaschstraße, da müsste dann das verbrauchte Wasser der Waschanlage herausgerechnet werden und erst dann erfolgt die Umlage auf die Mieter.
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