Zählermiete in Garage

  • hallo,


    bin neu hier,
    find euer Forum toll,
    hab jetzt mal ne Frage,
    vermiete seit Monaten eine Garage,
    in der auch ein Stromzähler vorhanden ist,
    Natürlich muß der Mieter den verbrauchte Strom zahlen,
    wie ist es mit der Zählermiete?
    muß ich diese zahlen, oder ist das Sache des Mieters?
    Da haben wir im vornherein nicht gesprochen,
    auch im mietvertrag steht da nichts.


    Danke
    Gruß
    bahner

  • Der Mieter schließt doch dann wohl einen eignen Vertrag mit dem Stromanbieter ab?

    Offensichtlich nicht.

    auch im mietvertrag steht da nichts.

    Grundsätzlich zahlt der Vermieter die Betriebskosten, da er diese ja in die Miete einkalkulieren kann. Soweit im Mietvertrag nichts dazu geregelt ist, können diese Betriebskosten nicht umgelegt werden, auch wenn diese grundsätzlich umlagefähig wären.

    Gruß

  • wie ist es mit der Zählermiete? muß ich diese zahlen, oder ist das Sache des Mieters?

    Der Strom für einen gemieteten Raum gehört nicht zu den Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung. Das bedeutet, es muss im Mietvertrag explizit geregelt sein, dass der Mieter den Strom gemäß dem Verbrauch zu zahlen hat. Ist nichts vereinbart, kann man noch nicht mal den Strom dem Mieter in Rechnung stellen, denn der Strom wäre dann im Mietpreis inklusive. Und genauso ist es mit der Miete des Zählers. Diese Kosten kann man nur verlangen, wenn im Vertrag vereinbart.

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