Beiträge von quadratmeter

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    Dass eine Standbadewanne umfällt, habe ich noch nie gehört. Da KÖNNTE man auch Dusseligkeit des Mieters hineininterpretieren, denn die Standfüße stehen eigentlich so weit auseinander, dass sogar Kinder auf dem Rand balancieren können, ohne dass die Wanne umkippt.

    Das sehe ich genauso. Der aufmerksame Leser kann sich also ersschliessen, WIE alt die Metallbeinchen sein müssen, dass es nicht auszuschliessen ist, dass die Vorrichtungen nicht standalten.

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    Ergo kann der Vermieter nicht alle Kosten pauschal abwälzen, sondern muss den entsprechenden Instandhaltungskostenanteil herausrechnen.

    Zu dem Schluss komme ich ebenfalls.

    Ich kenne nur leider die Regelungen dau nicht.

    Badewanne durch Dusche ersetzt: wahrscheinlich Instandhaltung (würde ich denken)

    Handwaschbecken eingebaut: Modernisierung

    Fliesen erneuert: Instandhaltung

    Steckdose eingebaut: Modernsieirung (ehrlich?)

    Neue Toilette (die NICHT an der Wand hängt, sondern, wie die vorige, auf dem Boden steht) (wohl eher Instandhaltung)

    Na ja, bald kommt die Umlage ins Haus geflattert. dann werde ich sehen, wie lauter die Jungs da sind.

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    Was unter Modernisierung zu verstehen ist, wird im § 555b BGB sehr deutlich herausgestellt. Eine solche Modernisierung ist dem Mieter in Textform anzukündigen (§ 559b BGB)

    Die Modernissierung wurde natürlich vorher schriftlich angekündigt, etc.. Sie war aber so umfangreich, dass die Handwerker selbst jetzt noch daran arbeiten. Wir haben jetzt 2015! Im Sommer 2012 fing alles an.

    Aber Vermieter sind auch schnell dabei, etwas als Modernsierung umzulegen, obwohl man die Arbeiten auch anders definieren könnte.

    Bei einem so erneuerungsbedürftigen Bad wie meinem, kann man wohl kaum (das ist meine Ansicht) von einer Modernsierung sprechen (zu 100%).
    Das Bad war so marode, dass man sich Sorgen um Leib und Leben machen musste, wenn man es betrat. Daran war nicht zuletzt die wackelige Badewanne Schuld und auch das fehlende Waschbecken, außerdem die Tatsache, dass ich zum Haare trocknen ein Verlängerungskabel benutzen musste, das ich im Wohnzimmer einstöpselte und den Fön dann damit benutzte. So konnte ich irgendwie wenigstens in den Spiegel schauen beim fönen. Es war wirklich abenteuerlich. Das Bad MUSSTE erneuert werden.

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    Darüber kann man spekulieren, vielleicht 50/50... oder eher 60/40... oder...?

    Ich habe deswegen den Zustand des Bades VORHER extra so genau beschrieben, weil das entscheidet, ob es eine Instandsetzung oder eine Modernisierung ist.

    Das Bad war baufällig, was für eine Instandsetzung, nicht für eine Modernisierung spricht.

    Es gab eine wackelige, orangene Badewanne, die häufig aus Altersschwäche zusammenbrach. Jetzt gibt es eine Dusche und es existiert jetzt ein Handwaschbecken, das vorher fehlte. Es gibt ebenfalls eine Steckdose, die vorher fehlte. Doch das sind meiner Meinung nach alles eher Instandsetzungen und nicht Modernisierungen, WEIL ja das Bad vorher in einer so schlechten Verfassung war und sowieso hätte erneuert werden müssen, und zwar vom Vermieter.

    KLar ist eine hochwertigeres Badezimmer ein Grund für eine höhere Miete. Die bekommen sie ja ab Juni.

    Doch, handelt es sich um eine (gesetzlich gesehen) Modernissierung oder Instandsetzung?

    Falls jemand dazu etwas sagen könnte, wäre das äußerst erhellend!

    Vielen Dank!

    Zitat

    Du meinst sicher eine Beteiligung des Mieters in Höhe einer angemessenen Mietsteigerung. Ich finde das i.O.

    Vielen Dank für Deine Antwort!

    Ich habe das vielleicht missverständlich ausgedrückt.

    Die Mieterhöhung, sprich, Angleichung an den Mietspiegel ist bereits erfolgt. Die Miete steigt also ab Juni um ca. 40,-. Natürlich war das neue Badezimmer Hauptthema der Angleichung. Das ist also schon vom Tisch!

    Meine Frage bezog sich auf eine Modernisierungsumlage, die wir, so teilte mir die Hausverwaltung heute mit, in einigen Monaten bekommen werden.

    Kann die Hausverwaltung die Kosten der Badsanierung auf mich als Mieterin umlegen? Die eigentliche Frage lautet: Ist die Sanierung eine Modernisierung oder eine Instandsetzung?

    Hallo,

    ich hatte zum Thema Mieterhöhung (Angleichung an den Mietspiegel) schon einen Thread eröffnet. Dazu wurde ziemlich alles geklärt.

    Der Mieterhöhung werde ich zustimmen müssen. Das sagte mir meine Anwältin vom Mieterverein heute noch.

    Es steht also, nachdem seit Sommer 2012 modernisiert wurde, demnächst die Umlage an.

    Dazu habe ich eine Frage:


    Ich lebe seit 16 Jahren in diesem Haus. Es ist ein um 1900 gebauter Altbau.

    Mein Bad hatte bis zum Oktober 2012 eine 60er oder 70 er Jahre (möglicherweise sogar ältere) Ausstattung. Das heißt, braun orangene Fliesen, eine, auf Metallbeinchen stehende Badewanne, die ab und zu mal umfiel, eine ca. 30cm breite Heizung unter der Fensterbank und kein Waschbecken. Außerdem KEINE Steckdose. Es war also wirklich Zeit, das Bad zu erneuern.

    Das wurde dann gemacht. Nun ist es allerdings NOCH kleiner und die Badewanne wurde durch eine Dusche ersetzt. Außerdem habe ich jetzt ein kleines Waschbecken, eine moderne Heizung (Handtuchwärmer) UND eine Steckdose.

    Das wird sicherlich versucht werden als Umlage verkauft zu werden.

    Kann man das? Immerhin war das Bad baufällig und musste swieso instandgesetzt werden. Apropos, ist das nicht eher eine Instandsetzung als eine Modernisierung?

    Mag jemand sich dazu äußern?

    Vielen Dank!

    Zitat

    Bis Dezember 2014 war die monatliche Abschlagszahlung für Heizung 68,40-, wie gesagt.

    Betriebskostenvorauszahlung lag bei 78,00.

    Dann wurden die BK um 19,- gesenkt und die Heizkosten um 56,60 erhöht.
    Das ergibt eine Gesamterhöhung von 37,60.

    Ich zahle also seit Januar 2015 125,- Heizkostenabschlag.

    Das habe ich weiter oben etwas missverständlich erklärt.

    So ist es jedenfalls richtig.

    Ich zahle also mit den neuen Heizabschlägen 125,- für Heizung /monatlich

    Ich finde das schon viel. Ich kam sonst mit 60,- spielend hin.

    Zitat

    Also ich heiz mit Gas und bin seit sep bis aktuell am heizen. komme mit den 60 Euro dickenst hin, auch warmwasser kommt dadurch


    EBEN! ich ja, wie mehrfach erklärt, noemalerweise auch!!

    Aber ein paar Posts weiter oben findest Du die Erklärung (möglicherweise) für die hohen Kosten: Es war eine lange Heizperiode bei uns in Berlin.

    Weiß nicht, aus welchem Teil des Landes Du kommst? zwischen 60 und 70 Euro reicht bei mir normalerweise auch völlig.

    Nee, nee...die haben so hohe neue Abschlagszahlung veranschlagt UND 460,- Nachzahlung verlangt UND der Wert wurde geschätzt.

    Da ich aber von anderen Mietern gehört habe, dass ebenfalls sehr viel nachgezahlt werden musste, könnte ja vielleicht auch etwas mit der Funkablesung nicht geklappt haben und die haben vielleicht gedacht, die anderen haben so einen hohen Verbrauch. dann gliedern wir diese Mieterin mal mit ein.

    Aber das ist jetzt nur orakelt...

    Das verändert die Lage erheblich. Wenn das die Erklärung ist.
    Klingt vielleicht komisch, aber es hat mir wirklich Sorgen gemacht, so eine hinterhältige Hausverwaltung zu haben!
    Wenn dem so ist, wie Du sagst, kann es ja theoretisch sein, dass die Heizkosten zum nächsten Jahr wieder "normaler" sind. Puh, ich tupfe mir mal eben den Schweiß von der Stirn...
    Und wenn es jetzt wieder wärmer wird, können die Abschläge auch wieder geringer werden und damit die Miete.

    Zitat

    68,40 € bei 57 m² sind inkl. Heizkosten definitiv zu wenig.

    Um genau zu sagen um mindestens 45,60 €. Rechne das auf 12 Monate hoch dann erkennst Du den Hauptgrund der Nachzahlung.

    Ich habe aber ansonsten Guthaben gehabt! Manchmal nur 10,-. Dann wieder mehr. ich musste auch einmal ca. 100,- nachzahlen. Aber fast 500,- Nachzahlung. das hatte ich noch nie!

    Aber ich denke gerade über das nach, was anitari vorhin sagte, dass das eine extreme Heizperiode war. Denn die meisten Mieter haben eine unverhältnismäßige Nachzahlung gehabt.

    Und Du meinst, meine Abschlagszahlungen sind so niedrig, ja?
    Das kann natürlich sein. Ich wusste es bislang nur nicht.

    Zitat

    Abrechnung vermutlich für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2013.

    korrekt

    Zitat

    enn ja kannst Du Dich sicher an die nicht enden wollende Heizperiode erinnern. Ging bis fast Mitte/Ende Mai.

    Meine, für die Hezkosten zuständigen Synapsen haben mich seit Empfang der BKA im Stich gelassen. Aber wenn Du das sagst, könnte es wohl so gewesen sein.

    Zitat

    Größe der Wohnung?

    57qm

    Zitat

    Monatliche Vorauszahlungen?

    68,40- Danach 37,60- mehr.


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    Das sagen alle Mieter angesichts einer Nachzahlung.

    Was alle Mieter angesichts was auch immer sagen, weiß ich nicht und interessiert mich ehrlich gesagt auch nicht. Ich meckere normalerweise nicht chronisch. Eine so hohe Nachzahlung wird aber wohl hinterfragt werden dürfen, denke ich.
    Zumal der Wert lediglich geschätzt wurde.


    Ich kann ja demnächst auch mal schätzen, dass ich die Miete für 3 Monate nicht zahle. Die werden sich freuen...

    Aber gestern kam dann auch noch eine Erhöhung von guten 40,-, um die Miete an den Mietspiegel anzugleichen.

    Und dabei denke ich darüber nach, dass die Modernisierungsumlage noch gar nicht stattgefunden hat.

    Bis jetzt seit Ende 2014 also eine Erhöhung (auch wenn der Begriff nicht auf alles zutrifft, was ich zu erzählen habe) von ca. 70,-.

    Und die Umlage kann weitere 100,- - 200,- bringen.

    Langsam ist´s aber gut.

    Zitat

    Wobei Energiesanierung ja dazu führen sollte weniger Energie zu verbrauchen und somit die Heiz und oder Stromkosten sinniger weise gesenkt würden.

    Das hat mich ja auch stutzig gemacht...

    Eine so hohe Nachzahlung hatte ich noch nie und ist extrem unrealistisch für mein Heizverhalten!

    Dazu kommt, dass der Wert geschätzt wurde!

    Also, eine hohe Nachzahlung (zum Vergleich 2012 hatte ich etwas mehr als 100,- Guthaben!), wo gerade erst die Wand gedämmt wurde UND Fernwärme eingerichtet wurde, die angeblich SOOOO viel günstiger sein soll, als Gas Etagen Heizung.

    Hallo,

    ich lebe seit nun 16 Jahren in einer Wohnung Berlin.
    Seit Sommer 2012 wurde hier modernisiert. Zunächst wurde IN den Wohnungen kernsaniert etc., dann wurde eine Etage druaf gebaut und die Teppenhäuser erneuert, außerdem bakm der Seitenflügel einen Lift und vieles mehr). Ich habe ein zwar neues, aber dafür auch kleineres Bad bekommen (jetzt nur noch 3qm, so dass die Badewanne durch eine Dusche ersetzt wurde).

    Außerdem wurde angeblich eine Außenwand gedämmt. Das soll wohl Energiekosten sparen. Also letztlich mieterfreundlich sein.

    Doch Ende 2014 bekam ich die BKA und sollte 460,- nachzahlen, aufgrund eines GESCHÄTZTEN Wertes! Einige Mieter zahlen sogar bis zu 1200,-!

    Dadurch ergab sich natürlich auch eine Erhöhung der Gesamtmiete!

    Ich korrespondiere wegen dieser Angelegnehit über meine Anwälte des Mietervereins mit der HV. Noch habe ich die 460,- nicht gezahlt.

    Gestern bekam ich Post von der HV. MIETERHÖHUNG um gute 40,-.
    Begründung: Angleichung an den Mietspiegel.

    Was lustig ist, ist, dass die Angleichung auf Grundlage der Netto kalt Miete erfolgt. Das heißt, selbst wenn die Gesamtmiete längst gestiegen ist (durch Betriebskosten und Heiznachzahlungen etc., dürfen sie jetzt weiter erhöhen, weil sie sich ausschließlich auf die Netto Kalt Miete beziehen.


    DOCH...die Erhöhung bezüglich der Modernisierung ist noch gar nicht gekommen. Wir erwarten sie in den kommenden Wochen oder Monaten.

    Meine Frage:

    Wie oft darf der Vermieter erhöhen?

    Vielen Dank für´s Lesen und natürlich für jede Antwort!

    Grüße!

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