Hallo,
ich lebe seit nun 16 Jahren in einer Wohnung Berlin.
Seit Sommer 2012 wurde hier modernisiert. Zunächst wurde IN den Wohnungen kernsaniert etc., dann wurde eine Etage druaf gebaut und die Teppenhäuser erneuert, außerdem bakm der Seitenflügel einen Lift und vieles mehr). Ich habe ein zwar neues, aber dafür auch kleineres Bad bekommen (jetzt nur noch 3qm, so dass die Badewanne durch eine Dusche ersetzt wurde).
Außerdem wurde angeblich eine Außenwand gedämmt. Das soll wohl Energiekosten sparen. Also letztlich mieterfreundlich sein.
Doch Ende 2014 bekam ich die BKA und sollte 460,- nachzahlen, aufgrund eines GESCHÄTZTEN Wertes! Einige Mieter zahlen sogar bis zu 1200,-!
Dadurch ergab sich natürlich auch eine Erhöhung der Gesamtmiete!
Ich korrespondiere wegen dieser Angelegnehit über meine Anwälte des Mietervereins mit der HV. Noch habe ich die 460,- nicht gezahlt.
Gestern bekam ich Post von der HV. MIETERHÖHUNG um gute 40,-.
Begründung: Angleichung an den Mietspiegel.
Was lustig ist, ist, dass die Angleichung auf Grundlage der Netto kalt Miete erfolgt. Das heißt, selbst wenn die Gesamtmiete längst gestiegen ist (durch Betriebskosten und Heiznachzahlungen etc., dürfen sie jetzt weiter erhöhen, weil sie sich ausschließlich auf die Netto Kalt Miete beziehen.
DOCH...die Erhöhung bezüglich der Modernisierung ist noch gar nicht gekommen. Wir erwarten sie in den kommenden Wochen oder Monaten.
Meine Frage:
Wie oft darf der Vermieter erhöhen?
Vielen Dank für´s Lesen und natürlich für jede Antwort!
Grüße!