Modernisierungsumlage kommt bald. Badezimmer-ist das Modernisierung?

  • Hallo,

    ich hatte zum Thema Mieterhöhung (Angleichung an den Mietspiegel) schon einen Thread eröffnet. Dazu wurde ziemlich alles geklärt.

    Der Mieterhöhung werde ich zustimmen müssen. Das sagte mir meine Anwältin vom Mieterverein heute noch.

    Es steht also, nachdem seit Sommer 2012 modernisiert wurde, demnächst die Umlage an.

    Dazu habe ich eine Frage:


    Ich lebe seit 16 Jahren in diesem Haus. Es ist ein um 1900 gebauter Altbau.

    Mein Bad hatte bis zum Oktober 2012 eine 60er oder 70 er Jahre (möglicherweise sogar ältere) Ausstattung. Das heißt, braun orangene Fliesen, eine, auf Metallbeinchen stehende Badewanne, die ab und zu mal umfiel, eine ca. 30cm breite Heizung unter der Fensterbank und kein Waschbecken. Außerdem KEINE Steckdose. Es war also wirklich Zeit, das Bad zu erneuern.

    Das wurde dann gemacht. Nun ist es allerdings NOCH kleiner und die Badewanne wurde durch eine Dusche ersetzt. Außerdem habe ich jetzt ein kleines Waschbecken, eine moderne Heizung (Handtuchwärmer) UND eine Steckdose.

    Das wird sicherlich versucht werden als Umlage verkauft zu werden.

    Kann man das? Immerhin war das Bad baufällig und musste swieso instandgesetzt werden. Apropos, ist das nicht eher eine Instandsetzung als eine Modernisierung?

    Mag jemand sich dazu äußern?

    Vielen Dank!

  • Hallo quadratmeter,
    ich beschränke mich mal auf das wesentliche:

    "Mein Bad hatte ... braun orangene Fliesen, eine, auf Metallbeinchen stehende Badewanne, die ab und zu mal umfiel, eine ca. 30cm breite Heizung unter der Fensterbank und kein Waschbecken. Außerdem KEINE Steckdose."

    "Das wurde dann gemacht. Nun ist es allerdings NOCH kleiner und die Badewanne wurde durch eine Dusche ersetzt. Außerdem habe ich jetzt ein kleines Waschbecken, eine moderne Heizung (Handtuchwärmer) UND eine Steckdose."
    - Also wurde der Mietwert gesteigert.

    "Das wird sicherlich versucht werden als Umlage verkauft zu werden."
    - Du meinst sicher eine Beteiligung des Mieters in Höhe einer angemessenen Mietsteigerung. Ich finde das i.O.

    "Kann man das? Immerhin war das Bad baufällig und musste swieso instandgesetzt werden. Apropos, ist das nicht eher eine Instandsetzung als eine Modernisierung?"
    - Da gibt es hochbezahlte (na, von wem wohl?) Sachverständige, die Dir sicherlich ein Gutachten erstellen, falls Du sie beauftragst.. Ich würde erst mal auf die schriftliche Ankündigung bzw. Mieteneuberechnung warten.

  • Zitat

    Du meinst sicher eine Beteiligung des Mieters in Höhe einer angemessenen Mietsteigerung. Ich finde das i.O.

    Vielen Dank für Deine Antwort!

    Ich habe das vielleicht missverständlich ausgedrückt.

    Die Mieterhöhung, sprich, Angleichung an den Mietspiegel ist bereits erfolgt. Die Miete steigt also ab Juni um ca. 40,-. Natürlich war das neue Badezimmer Hauptthema der Angleichung. Das ist also schon vom Tisch!

    Meine Frage bezog sich auf eine Modernisierungsumlage, die wir, so teilte mir die Hausverwaltung heute mit, in einigen Monaten bekommen werden.

    Kann die Hausverwaltung die Kosten der Badsanierung auf mich als Mieterin umlegen? Die eigentliche Frage lautet: Ist die Sanierung eine Modernisierung oder eine Instandsetzung?

  • Die eigentliche Frage lautet: Ist die Sanierung eine Modernisierung oder eine Instandsetzung?


    Darüber kann man spekulieren, vielleicht 50/50... oder eher 60/40... oder...?

  • Zitat

    Kann die Hausverwaltung die Kosten der Badsanierung auf mich als Mieterin umlegen? Die eigentliche Frage lautet: Ist die Sanierung eine Modernisierung oder eine Instandsetzung?

    Eine Sanierung oder besser "Erhaltungsmaßnahme" grenzt sich dadurch zur Modernisierung ab, dass sie z.B. einen vorhandenen Zustand erneuert/repariert.
    Was unter Modernisierung zu verstehen ist, wird im § 555b BGB sehr deutlich herausgestellt. Eine solche Modernisierung ist dem Mieter in Textform anzukündigen (§ 559b BGB)

    Wenn eine Modernisierung durchgeführt wurde, dann hat der Vermieter dem Mieter mitzuteilen, welche Kosten zu einer Modernisierung und welche Kosten zu einer Erhaltungsmaßnahme gehören. Zum Verfahren einer Mieterhöhung selbst, gibt der § 559 BGB Auskunft.

    Was möglicherweise noch interessant ist, dass eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) eine Mieterhöhung nach Modernisierung nicht ausschließt.

    Ich verwende hier zwar viel §, aber es ist auch rechtlich ein nicht ganz einfaches Verfahren. :)

  • Zitat

    Darüber kann man spekulieren, vielleicht 50/50... oder eher 60/40... oder...?

    Ich habe deswegen den Zustand des Bades VORHER extra so genau beschrieben, weil das entscheidet, ob es eine Instandsetzung oder eine Modernisierung ist.

    Das Bad war baufällig, was für eine Instandsetzung, nicht für eine Modernisierung spricht.

    Es gab eine wackelige, orangene Badewanne, die häufig aus Altersschwäche zusammenbrach. Jetzt gibt es eine Dusche und es existiert jetzt ein Handwaschbecken, das vorher fehlte. Es gibt ebenfalls eine Steckdose, die vorher fehlte. Doch das sind meiner Meinung nach alles eher Instandsetzungen und nicht Modernisierungen, WEIL ja das Bad vorher in einer so schlechten Verfassung war und sowieso hätte erneuert werden müssen, und zwar vom Vermieter.

    KLar ist eine hochwertigeres Badezimmer ein Grund für eine höhere Miete. Die bekommen sie ja ab Juni.

    Doch, handelt es sich um eine (gesetzlich gesehen) Modernissierung oder Instandsetzung?

    Falls jemand dazu etwas sagen könnte, wäre das äußerst erhellend!

    Vielen Dank!

  • Zitat

    Was unter Modernisierung zu verstehen ist, wird im § 555b BGB sehr deutlich herausgestellt. Eine solche Modernisierung ist dem Mieter in Textform anzukündigen (§ 559b BGB)

    Die Modernissierung wurde natürlich vorher schriftlich angekündigt, etc.. Sie war aber so umfangreich, dass die Handwerker selbst jetzt noch daran arbeiten. Wir haben jetzt 2015! Im Sommer 2012 fing alles an.

    Aber Vermieter sind auch schnell dabei, etwas als Modernsierung umzulegen, obwohl man die Arbeiten auch anders definieren könnte.

    Bei einem so erneuerungsbedürftigen Bad wie meinem, kann man wohl kaum (das ist meine Ansicht) von einer Modernsierung sprechen (zu 100%).
    Das Bad war so marode, dass man sich Sorgen um Leib und Leben machen musste, wenn man es betrat. Daran war nicht zuletzt die wackelige Badewanne Schuld und auch das fehlende Waschbecken, außerdem die Tatsache, dass ich zum Haare trocknen ein Verlängerungskabel benutzen musste, das ich im Wohnzimmer einstöpselte und den Fön dann damit benutzte. So konnte ich irgendwie wenigstens in den Spiegel schauen beim fönen. Es war wirklich abenteuerlich. Das Bad MUSSTE erneuert werden.

  • Das setzen eines Waschbeckens und einer Steckdose, wenn es das vorher nicht gab, ist das Schaffen neuer Werte, die es vorher nicht gab. Also eine Modernisierung.

    Ebenso die Montage eines Handtuchheizkörpers. Wenn der Alte defekt war, muss man die Kosten der Instandsetzung abziehen. Die Mehrkosten für den höherwertigen Handtuchheizkörper sind dagegen Modernisiserungskosten.

    So mal in Kürze auf den Punkt gebracht.

    Eine Steckdose im Bad ist keine Verpflichtung. Das ist ein moderner Luxus.

    Dass eine Standbadewanne umfällt, habe ich noch nie gehört. Da KÖNNTE man auch Dusseligkeit des Mieters hineininterpretieren, denn die Standfüße stehen eigentlich so weit auseinander, dass sogar Kinder auf dem Rand balancieren können, ohne dass die Wanne umkippt.

  • Zitat

    Doch, handelt es sich um eine (gesetzlich gesehen) Modernissierung oder Instandsetzung?

    Beides. Grundsätzlich stellt sich bei derartigen Maßnahmen immer die Frage, was ist Instandhaltung und was ist Modernisierung?

    Antwort gibt - teilweise - der Paragraph 555b BGB, in welchem alle Maßnahmen genannt werden, die unter eine Modernisierung fallen.
    Stichwort hier sind die Punkte 4 und 5, also die Verbesserung des Wohnwertes und die Gebrauchswerterhöhung.

    Die erstmalige Montage eines Waschbeckens sowie des Handtuchheizkörpers ist eine Modernisierungsmaßnahme, das sollte einleuchten.

    Anders sieht es beim Austausch der Wanne oder von Mischbatterien aus. Das sind klassische Instandhaltungsmaßnahmen.

    Ergo kann der Vermieter nicht alle Kosten pauschal abwälzen, sondern muss den entsprechenden Instandhaltungskostenanteil herausrechnen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Dass eine Standbadewanne umfällt, habe ich noch nie gehört. Da KÖNNTE man auch Dusseligkeit des Mieters hineininterpretieren, denn die Standfüße stehen eigentlich so weit auseinander, dass sogar Kinder auf dem Rand balancieren können, ohne dass die Wanne umkippt.

    Das sehe ich genauso. Der aufmerksame Leser kann sich also ersschliessen, WIE alt die Metallbeinchen sein müssen, dass es nicht auszuschliessen ist, dass die Vorrichtungen nicht standalten.

    Zitat

    Ergo kann der Vermieter nicht alle Kosten pauschal abwälzen, sondern muss den entsprechenden Instandhaltungskostenanteil herausrechnen.

    Zu dem Schluss komme ich ebenfalls.

    Ich kenne nur leider die Regelungen dau nicht.

    Badewanne durch Dusche ersetzt: wahrscheinlich Instandhaltung (würde ich denken)

    Handwaschbecken eingebaut: Modernisierung

    Fliesen erneuert: Instandhaltung

    Steckdose eingebaut: Modernsieirung (ehrlich?)

    Neue Toilette (die NICHT an der Wand hängt, sondern, wie die vorige, auf dem Boden steht) (wohl eher Instandhaltung)

    Na ja, bald kommt die Umlage ins Haus geflattert. dann werde ich sehen, wie lauter die Jungs da sind.

  • Hast Du dir dieses Horrorbad denn damals vor der Unterzeichnung nicht angeschaut???
    Ist Dir nicht aufgefallen das eine Steckdose deiner Meinung nach fehlt???

    Du bist etwa im Jahr 1999 eingezogen, das Horrorbad ist Deiner Meinung nach aus den 60 ern also war es doch damals schon 40 Jahre alt und Du hast tatsächlich unterschrieben?

    Pauschal zu schreiben "Aber Vermieter sind auch schnell dabei, etwas als Modernsierung umzulegen, obwohl man die Arbeiten auch anders definieren könnte." ist genauso dämmlich wie zu behaupten "Mieter sind bei Vertragsunterzeichnungen blauäugig"

  • Zitat

    Ist Dir nicht aufgefallen das eine Steckdose deiner Meinung nach fehlt???

    Auf dämliche Posts (sorry) gibt´s dämliche Antworten.

    Die Steckdose fehlte. Weitere Kommentare, Fehlanzeige.

    Ansonsten empfehle ich, schlechte Laune im Alltag bei gegebenem Anlass abzubauen, falls man sich traut.

    Sachliche Beiträge sind nach wie vor gern gesehen.

  • Wenn Du denkst....

    Ich frage mich nur immer wieder warum man eine Wohnung anmietet und danach feststellt was alles nicht stimmt oder was fehlt.
    LEUTE ÖFFNET DIE AUGEN VORHER!!!!!! stellt Fragen oder bittet den Vermieter vor einer evtl. Vetragsunterzeichnungen Mißstände zu beseitigen.

  • Das könnte man sich fragen.
    Man könnte sich aber auch fragen, wieso man es nicht schafft, einfach sachlich auf eine Frage zu antworten, statt sich in Angelegenheiten einzumischen, die einen nichts angehen.
    Und jetzt würde ich vorschlagen, den Rausch auszuschlafen und sich um Dinge zu bemühen, die offensichtlich im eigenen Leben nicht ganz geordnet laufen.

  • Solange Fragen in einem öffentlichen Forum gestellt werden gehen sie scheinbar jeden was an :)

    Und Deine persönlichen Angriffen zeugen auch nicht gerade von großer Intelligenz.

    Viel Spass mit Deiner Steckdose.......

  • Zitat

    Badewanne durch Dusche ersetzt: wahrscheinlich Instandhaltung

    Da wäre ich mir nicht so sicher. In welcher Etage wohnst Du? Generell muss einer Modernisierung eine nachhaltige und dauerhafte Gebrauchswerterhöhung darstellen.

    Angenommen, Du wohnst im EG, dann könnte der Einbau einer Dusche eine Gebrauchswerterhöhung darstellen, sofern der Nachmieter vielleicht eine Oma ist, die mit einer Badewanne nichts anfangen kann und sich an einer Dusche erfreut.
    Ergo könnte eine Dusche in der Erdgeschosswohnung eine nachhaltige Gebrauchswerterhöhung darstellen.

    Zitat

    Fliesen erneuert: Instandhaltung

    Kommt darauf an. Wurden die Fliesen 1:1 ersetzt, ist das eine Instandhaltung. Wurde jedoch die eine oder andere Fliesenreihe zusätzlich angebracht, wäre das ggfs. wieder eine Modernisierung.
    Aber: Hier können nur die Kosten der zusätzlichen Reihe als Modernisierungsumlage geltend gemacht werden.

    Zitat

    Steckdose eingebaut: Modernsieirung (ehrlich?)

    Das ist eindeutig eine Modernisierung. Wenn vorher keine Steckdose vorhanden war, dann ist der Einbau eine Gebrauchswerterhöhung.
    Die Kosten dürfen sich aber in Grenzen halten. Bei der Umlage von 11% der Gesamtkosten wären das vielleicht 0,40 EUR im Monat.

    Ein Waschbecken ist eine Modernisierung, das WC ist eine Instandhaltung.

    Zitat

    Man könnte sich aber auch fragen, wieso man es nicht schafft, einfach sachlich auf eine Frage zu antworten, statt sich in Angelegenheiten einzumischen, die einen nichts angehen.

    Ich verstehe nicht, warum Du nun so austeilst und gleich unpersönlich wirst? Ich halte die Frage grundsätzlich auch für berechtigt. Du bezeichnest das ehemalige Bad auch als Gefahr für Leib und Leben, bist aber trotzdem eingezogen.
    Sowas kann durchaus mal hinterfragt werden. Das ein Vermieter nicht kostenlos saniert, sollte dann auch klar sein.
    Wünschst Du derartige Gegenfragen nicht, kann man dies freundlich und sachlich mitteilen.

    Zitat

    statt sich in Angelegenheiten einzumischen, die einen nichts angehen.

    Da Du hier eine Frage stellst und sinnvolle Antworten erwartest, ist es letztendlich auch so, dass wir uns in Dinge einmischen, die uns eigentlich nichts angehen.
    Du solltest vielleicht mal berücksichtigen, dass wir dir unsere Zeit opfern, um Dir zu antworten. Geld bekommen wir dafür auch nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank Leipziger, seh ich genauso. Die Fragestellerin ist scheinbar dafür bekannt Gründe für Mietminderungen zu suchen und bei leiser Kritik sofort persönlich zu werden.
    Kann man schön an Ihren bisherigen Beiträgen erkennen.

    Um das noch aus der Welt zu schaffen, ich trinke weder Alkohol, noch rauche ich :) Ich lebe in geordneten Verhältnissen, habe ein Haus sowie mehrere Wohnungen und das mit 39 also erzähl Du, Quadratmeter mir nicht wie mein Leben zu laufen hat.

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