Beiträge von Schweinchenfan

    Die Nebenkostenabrechnung für 2023 aber erst 2 Monate später, ist das so zulässig?

    Der Vermieter kann die Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen nur nach bzw. auf Basis einer Abrechnung verlangen, das ist so weit richtig. Aber er kann natürlich auch schon vorher darauf hinweisen oder darum bitten, mehr vorauszuzahlen, wenn er bereits aus einer Schätzung oder neuen Verträgen mit höheren Kosten weiß, dass die Nebenkosten steigen werden. Er kann es nur nicht gerichtlich durchsetzen, wenn der Mieter nicht erhöhen möchte.

    Aber da es um ein großes, festes und teures eingebautes Gartenhaus geht (ca. 800-1200€), ist das eine ganz andere Dimension und wollte mich erkundigen welche Rechte und Möglichkeiten wir haben.

    Was heißt "eingebaut" konkret? Gemauert? Dann wird es natürlich schwierig.

    Ein Holzhaus kann man problemlos abbauen und woanders wieder aufbauen, d.h. ihr könnt das entweder einfach selbst mitnehmen und woanders nutzen oder über Kleinanzeigen, Flohmarktgruppen usw. verkaufen. Wenn das ein hochwertiges Haus ist, das zu einem vernünftigen Preis verkauft wird, findet sich schnell ein Käufer. Wir haben auch schon ein Gartenhaus erst umgezogen und wieder aufgebaut, und dann später immer noch gegen gutes Geld über Kleinanzeigen verkauft, als wir es nicht mehr gebraucht haben. Die Kündigungsfrist sollte hierfür eigentlich problemlos reichen.

    Mit dem Vermieter sprechen kann man natürlich auch, aber der hat gute Gründe, euch kein Geld dafür zu geben. Wenn er es euch abkauft, müsste er es anschließend mitvermieten, was Instandhaltungskosten für ihn bedeutet, besonders wenn das Haus schon älter ist. Wenn er Miete dafür verlangt, erwartet der Mieter natürlich auch eine volle Nutzbarkeit. Von euch abkaufen und dann dem Mieter schenken, macht für ihn keinen Sinn. Daher vermute ich, dass man da beim Vermieter eher auf taube Ohren stoßen wird. Aber ein Versuch ist es natürlich wert.

    Jetzt wäre meine Frage, ob der Vermieter da irgendwas gegen tun muss, da der Keller so überhaupt gar nicht genutzt werden kann (Bei anderen Mietparteien ist es genauso nass).

    Aus meiner Sicht kommt es auf die genaueren Umstände an. Wie alt ist denn das Haus? Bis in die 60iger Jahre wurden regelmäßig keine Abdichtungen vorgenommen, Kellermauern bestehen aus Sandstein, Ziegel, Stampfbeton... Diese Kellerwände sind baujahrestypisch sehr feucht, weil sie die Feuchtigkeit aus dem Erdreich ziehen. Den Mauern tut es nichts, aber die Lagerung schränkt es ein. Diese Keller sind i.d.R. nicht zur offenen Lagerung von Gegenständen geeignet. Außerdem ist entscheidend, ob dies bei Mietvertragsabschluss bekannt war.

    Folgendes: Die Kellernutzung geschieht auf eigenem Risiko. Alle Gegenstände, die im Keller abgestellt werden, können durch Feuchtigkeit beeinträchtigt werden.

    Wenn das schon als Anlage zum Vertrag drin stand, habt ihr da aus meiner Sicht wenig Möglichkeiten. Ihr wusstet um die Feuchtigkeit im Keller und was das für die Lagerung von Gegenständen bedeutet.

    Ich würde nicht davon ausgehen, dass der Vermieter hier etwas machen kann oder wird. Wir haben selbst auch so einen Keller, die Kosten für die Sanierung sind utopisch und für Mietwohnungen finanziell vollkommen unattraktiv. Teilweise ist es nicht einmal ohne weiteres möglich, wenn z.B. Außenmauern gar nicht von außen zugänglich sind.

    Als praktischen Tipp: wenn es um die Lagerung von kleineren Gegenständen wie saisonale Dekoartikel, Lebensmittelvorräte... geht, kann ich Smart Store Dry Boxen empfehlen. Die sind wasser- und luftdicht und darin geht uns nicht einmal Papierdeko, Filzdeko... usw kaputt. Ebenso wenig wie meine Mehlvorräte (in Papiertüten) oder andere Lebensmittel. Die Boxen sind teuer, aber ihr Geld absolut wert, die kauft man ja nur einmal. Wir haben alles auf Kunststoffregalen, an der Kellerluft befindet sich praktisch nichts organisches und dann hat man auch kein Schimmelproblem. Für Möbel, die dort gelagert werden sollen, ist das natürlich keine Lösung.

    Ist dies nach 10 Jahren der Fall, dass die Ausstattung veraltet ist, oder noch 15?

    Wenn im Mietspiegel nichts definiert ist, kann man nur raten. Aber aus meiner Sicht ist ein 10 oder 15 Jahre altes Bad weit entfernt von veraltet. Ich würde da eher die Bäder aus den 70/80igern mit pinken Fliesen oder olivgrüner Keramik usw. sehen. Ein 10 Jahre altes Bad sieht bei entsprechender Pflege aus wie neu.

    Sehr gepflegt ist nun die Frage, wie dies definiert wird.

    Das müsstest du die Ersteller des Mietspiegels fragen. Aus meiner Sicht ist sehr gepflegt, wenn man nur geringe Nutzungsspuren (Dellen, Kratzer, ...) , kein/kaum Verfärbungen usw. sieht.

    Vor allem primär hinsichtlich der falschen Quadratmeterzahl im Mietspiegelrechner. Dies ist nachweislich falsch und somit die Mieterhöhung nicht wirksam?

    Nach einem Urteil des BGH muss die Mieterhöhung zwingend nach der tatsächlichen Größe erfolgen, egal was im Vertrag, Wohnungsannonce... steht. Um das sicher beurteilen zu können, muss die Wohnung also korrekt nachgemessen werden. Da gibt es einiges zu beachten wie Heizkörper-, Tür- und Fensternischen. Es wäre nicht ungewöhnlich, wenn der Vermieter im Vertrag schreibt, 62 m2, es tatsächlich aber nur 59,5 m2 sind. So kleine Abweichungen im Vertrag haben keine Konsequenzen für ihn.

    Die Mieterhöhung wird dadurch aber nicht komplett unwirksam, sondern lediglich die Höhe wird am Ende niedriger sein. Es ist auch möglich, eine Teilzustimmung zu geben. Vielleicht ist der Vermieter auch mit einer Teilzustimmung zufrieden, gerade, wenn der darüber hinausgehenden Betrag eher auf unsicheren Füßen steht, scheut er möglicherweise den weitern Prozess und klagt die Zustimmung zur höheren Miete nicht ein.

    Wenn die Mieter dann, obwohl sie das wissen, weiterhin dort wohnen bleiben wollen, dass es ihr Problem ist und nicht das Problem meiner Mutter

    Das kann man nicht vereinbaren. Der Vermieter ist immer für die Instandhaltung verantwortlich, egal oban sie sich leisten kann oder nicht. Das spielt für den Mieter erstmal keine Rolle.

    Ich halte einen Verkauf für die einzige Lösung, wenn man sich nicht ruinieren will. Wenn das ein so großes Grundstück in der Großstadt ist, gehe ich davon aus, dass das für Investoren sehr interessant sein könnte, da ein MFH, Reihenhäuser o.ä. drauf zu bauen. Der hätte evtl auch die Möglichkeit einer Verwertungskündigung oder die Möglichkeit, die Mieter rauszukaufen.

    Ihr könnt den Vermieter natürlich danach fragen, aber ich würde das als Vermieter nie in einen Mietvertrag schreiben, weil das für den Vermieter ausschließlich Nachteile und keinen einzigen Vorteil hat:

    Was passiert, wenn ihr keinen Nachmieter findet, der das zu euren Konditionen abkauft? Zahlt ihr dann solange den Mietausfall, bis sich jemand gefunden hat? Was passiert, wenn der Vermieter einen Mieter bevorzugt, der die Einbauten nicht will? Darf er dann an den nicht vermieten?

    Ich würde nie so viel Geld in einer Mietwohnung investieren. Andererseits kann man eine hochwertige Küche auch einfach umziehen, bei Einbauschränken vermutlich eher schwierig.

    Das wird kein Einzelfall sein. Bei uns wird die Grundsteuer wohl auch auf das 3-fache steigen. Andere werden dafür weniger bezahlen. Teilweise ist das fair, bei uns sehe ich das durchaus so, weil für unser Haus, das wesentlich größer ist (3x), mehr Grundstück hat(3x), ... weniger Grundsteuer anfällt als für unsere vorherige Wohnung. Solche Ungerechtigkeiten sollten ja beseitigt werden.

    Es wird sich zeigen, wie sich die ganze Situation entwickelt, aber aus meiner Sicht ist das kein mietrechtliches Problem, der Vermieter reicht die Grundsteuer nur weiter, er hat nichts mit der Erhöhung zu tun und wird kaum im Alleingang gegen die öffentlichen Behörde klagen. Man wird sehen müssen, ob die Grundsteuerreform am Ende einer Verfassungsprüfung stand hält, wenn es dazu kommt.

    Ich will nicht für 1cm2 Schaden 2000-3000 Euro bezahlen.

    Melde es deiner Haftpflichtversicherung, die wird sich dann in die Diskussion, was angemessen ist, einschalten.

    Das Problem ist, wenn sich das nicht mit Abschleifen und versiegeln lösen lässt, weil es zu tief geht, die Holzschicht zu dünn ist usw., dann bleiben nicht viele Möglichkeiten. Entweder man verlegt den Boden neu oder lebt mit der verkohlten Stelle. Letzteres, denke ich, muss der Vermieter nicht akzeptieren, denn dann wäre er schlechter gestellt als vorher. Einzelne Bretter können bei Fußboden nicht einfach getauscht werden und so große Mengen, dass man z.B. einen halben Raum neu verlegen kann, wird kaum jemand vorhalten. Du bist jedoch nur verpflichtet, den Zeitwert zu ersetzen, wenn das Parkett nicht repariert werden kann, nicht die gesamten Kosten der Neuverlegung.

    Wir können eigentlich gar nichts machen oder gibt es eine andere Möglichkeit?

    Wann endet die Kündigungsfrist? Am 31.07.?

    Habt ihr die Kündigung alleine verfasst oder zusammen mit einem Anwalt? Wenn ersteres, würde ich jetzt einen Anwalt aufsuchen, der die Kündigung prüft. Ggf. sind da so schwerwiegende Mängel, dass die ganze Kündigung unwirksam ist und der Mieter überhaupt keine Veranlassung sieht, etwas zu unternehmen oder sich zu melden. Wenn die Kündigung nicht wirksam ist, brauchen eure Handwerker ja auch gar nicht ins Haus.

    Wenn der 31.07. das Ende der Kündigungsfrist ist, würde ich das erstmal abwarten (außer den Anwaltstermin s.o. vereinbaren). Danach sieht man weiter. Vielleicht gibt der Mieter ja die Räume einfach zurück.

    Wie lange dauert eine Räumungsklage, die wir ungerne anstreben..

    Mehrere Monate. Natürlich macht das niemand gerne, aber es ist bei Mietern, die nicht freiwillig ausziehen, der einzige Weg.

    Zunächst einmal: eine Erhöhung der Nebenkosten(vorauszahlungen) hat nichts mit einer Mieterhöhung zu tun. Diese Kosten gibt der Vermieter einfach nur weiter.

    Habe ein paar Sachen die ich nicht OK finde, z.B. ging der Aufzug 6 Monate nicht und der DuplexParker ging auch über ein halbes Jahr nicht, konnte quasi nicht genutzt werden weil das rauf und runter fahren nicht ging und das Auto eingesperrt war.

    Nicht rückwirkend, aber diese Punkte berechtigen prinzipiell zu einer Mietminderung. Wie hoch diese dann ausfällt, muss man im Einzelfall sehen. Beim Stellplatz wohl die gesamte Miete oder ein ortsübliche Miete, wenn nicht explizit etwas im Mietvertrag steht. Beim Aufzug kommt es darauf an, wie stark damit die Nutzung der Wohnung eingeschränkt ist. Dies dürfte bei einer gehbehinderten Person im 10. Stock anders aussehen als bei einer fitten Person im 1. Stock.

    Dann habe ich im Sommer hier direkte Sonneneinstrahlung, kein Rollladen, komme mir vor wie in der Sauna, bin schon schweißgebadet wenn ich nur auf der Couch oder im Bett liege oder aufs WC gehe, es hat permanent 28 Grad und ich habe nur ein Zimmer. Sogar die Schokolade im Schrank ist weich und schmilzt.

    Ich gehe davon aus, dass das bei Anmietung der Wohnung auch bereits der Fall war. Dann gilt der Zustand "ohne Rollladen" als der vertragsgemäße Zustand und ist so hinzunehmen. Das wäre nur anders, wenn der bisherige Rollladen defekt ist.

    Im Winter schwitzen die Fensterscheiben, die sind beschlagen, erst wenn ich beide Heizungen voll aufmache ist es besser, habe aber noch nasse Ränder am Fenster. Kann ja nicht in der Sauna wohnen.

    Und die Luftfeuchtigkeit hat immer so 70%, lüften hilft auch nicht viel weil es auf 64% geht aber dann wieder hoch geht.... deshalb habe ich auch Schimmel in den Fensterrahmen aussen zur Wand...alle sagen ich soll lüften aber ich kann ja nicht den ganzen Tag lüften, habe ich alles schon probiert... ich denke das liegt an der Bauweise des Hauses und an den undichten Fenstern?

    Auch das dürfte i.d.R. hinzunehmen sein. Dass alte Fenster verbaut sind, war bei Vertragsabschluss bekannt. 70% Luftfeuchtigkeit (im Winter) dauerhaft ist zu hoch und es muss mehr gelüftet und ggf. auch mehr geheizt werden. Wären die Fenster zugig, würde die Luftfeuchtigkeit im Winter sinken, weil diese draußen absolut niedriger ist. So klingt das nur danach, als wären die Fenster einfach kalt und im Raum wäre es feucht. Wände, Gegenstände etc. nehmen Feuchtigkeit auf und es kann dauern, bis diese signifikant und dauerhaft sinkt, ggf. muss man öfter lüften und/oder mehr heizen.

    ich denke das liegt an der Bauweise des Hauses

    Letzten Endes ja, aber das hast du genau so angemietet. Das grobe Baujahr dürfte mindestens seit der Pflicht zum Energieausweis bei Vertragsabschluss bekannt sein. Alte Häuser mit alten Fenstern haben kalte Wände und noch kältere Fenster im Winter, Tauwasser dort incl., im Sommer ist es heiß. Das ist bekanntermaßen so, wenn die Häuser nicht energetisch saniert werden. Heute will niemand unnötig Heizenergie verbrauchen, früher war Heizöl oder Holz billig, gelüftet wird auch nur wenig. Der Hitzeschutz wurde erst in den letzten Jahren überhaupt zum Thema bei Baugenehmigungen (2009!!). Wer heutigen Standard möchte, muss in einen Neubau der letzten 15 Jahre ziehen. Da gibt es keine kalten Wände und Fenster mehr und auch Hitzeschutz ist gegeben.

    Und seit Jahren liegen hier an die 60m Koaxialkabel im Raum die mal nach oben verlegt werden sollten.

    Dann den Vermieter auffordern, diese zu beseitigen und dabei eine Ersatzvornahme ankündigen. Eine Mietminderung wegen der eingeschränkten Nutzung dürfte so gering sein, dass das kein Konsequenzen haben wird.

    Falls es eine Erbengemeinschaft gibt, müssten nicht alle der Kündigung zustimmen?

    Ja, das müssten sie und wäre einer der Punkte, den man nun prüfen sollte. Da passieren durchaus Fehler, je nachdem, wie sich die Erbengemeinschaft untereinander versteht.

    - Ist die Begründung mit der Tochter in dieser Form (siehe oben) rechtens?

    Im Allgemeinen ist das ein begründetes Interesse. Dass eine junge Person von ihrer Oma ausziehen möchte und mit dem Freund zusammen, ist legitim und begründet durchaus einen Eigenbedarf. Ob die Begründung, wie sie in der Kündigung beschrieben ist, ausreichend ist, sollte man einem Anwalt vorlegen, wenn man hier Zweifel hat.

    Sollte sich nach einem Umzug meinerseits herausstellen, dass die Kündigung nicht rechtens war, habe ich dann Anspruch auf Schadenersatz?

    Was bedeutet für dich "nicht rechtens"? Es gibt einen Anspruch auf Schadenersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf, also wenn von Anfang an gar nicht die Absicht bestand, dass der Eigenbedarf umgesetzt werden soll. Wenn z.B. der Sohn gar nicht hätte allein kündigen können, weil eine Erbengemeinschaft in das Mietverhältnis eingetreten ist, würde eine Räumungsklage abgelehnt, aber einen Schadenersatz, wenn du trotzdem ausgezogen bist (ohne das zunächst zu prüfen) zieht das meiner Erfahrung nach nicht unbedingt nach sich. Das basiert jedoch nur auf einer eigenen Erfahrung, bei der das genau so war. Bis zum Schadenersatz war es trotz der Tatsache, dass die Kündigung formal nicht korrekt war, weil nicht alle Erben gekündigt haben, noch ein weites Stück.

    Ist die ungleiche Umlage der neuen Kosten, so wie die Vermieterin das gern hätte, rechtens?

    Das kommt auf den Mietvertrag an. Die Betriebskosten müssen so verteilt werden, wie es im Mietvertrag vereinbart ist. Das gilt für alle Kostenarten (bis auf Heizkosten, hier gilt die Heizkostenverordnung,egal was im Mietvertrag steht). Wenn z.B. eine Abrechnung nach Personen vereinbart wäre, dann wäre es korrekt, dass ihr mehr bezahlt. Wenn nichts explizit vereinbart ist, ist nach Anteil an der Wohnfläche abzurechnen.

    1. Dann reduziert die Kommunikation auf das Nötigste: schriftlich (auf Papier) Mängel anzeigen, wenn der Vermieter nicht angemessen reagiert, weitere Schritte einleiten. Mietminderung, Ersatzvornahme usw. Ich kann hier aber nur raten, sich einen rechtlichen Beistand zu holen, denn man muss hier schon wissen, was man tut.

    2. Eine Mieterhöhung ohne Begründung ist unwirksam, ihr könnt die einfach ignorieren. Wenn der Vermieter die erhöhte Miete will, muss er diese einklagen.

    3. Fristgerecht Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen. Hier dürfte man aber tendentiell auch ohne Anwalt nicht weiter kommen. Man kann zwar Vorauszahlungen einhalten, aber auch hier ist das mit Vorsicht zu genießen, damit keine tatsächlichen Mietrückstände entstehen.

    4. Zu den verkalkten Rohren ist schwer zu sagen, ob hier objektiv ein Mangel vorliegt. Beispielsweise kann ein Mieter die Armaturen sowie den Spülkasten selbst sehr einfach entkalken. Bzgl. Schimmel im Schlafzimmer stellt sich logischweise als erstes die Frage, wer hier verantwortlich ist. In Schlafzimmern, die häufig weder gut geheizt (man mag es ja frisch) noch korrekt gelüftet werden (Fenster auf (Dauer)kipp) ist das erfahrungsgemäß sehr häufig der Mieter. Renovierungsbedürftig bei der Garage kann viel heißen. Wenn es hier nur um optische Mängel geht, ist das meistens irrelevant. Ein Mangel liegt erst vor, wenn die Nutzung eingeschränkt ist.

    5. Wegen was soll er euch anzeigen können. Dass sich der Vermieter weigert, kommt nicht selten vor. Deshalb würde ich hier letztlich nur zum Gang zum Anwalt raten, der euch eure Position sehr genau erklärt und weiß, welche Schritte rechtlich sauber sind. Dann kann euch der Vermieter nichts. Im Alleingang wird das vermutlich sehr schwierig, weil ihr allein eure Rechte kaum durchgesetzt bekommt.

    Es ist eine zentrale Gasheizung verbaut. Es sind keinerlei Zähler/Messgeräte vorhanden, die den Verbrauch der einzelnen Wohnung erfassen könnte, auch nicht für Warmwasser.

    Das ist gemäß Heizkostenverordnung nicht zulässig, es muss eine Verbrauchserfassung erfolgen. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Mieter die Kosten um 15% kürzen.

    Wie werden evtl. Kosten für die Erfassung des Gasverbrauchs auf den Mieter umgelegt? Könnte es für den Mieter günstiger sein, wenn keine Messgeräte (bei hohen Kosten für die Ermittlung) verbaut sind?

    Unter Umständen durchaus. Das hängt maßgeblich vom Nutzungsverhalten der Parteien ab, aber auch stark am Energiebedarf insgesamt. Die Abrechnungskosten können bei sparsamen Nutzern und Häusern durchaus einen erheblichen Kostenpunkt in Relation zu den Brennstoffkosten darstellen. Eine Verbrauchserfassung und - abrechnung können durchaus schnell 500 € oder mehr im Jahr werden, je nachdem, wie aufwändig es am Ende gestaltet werden muss.

    Worum geht es dir nun? Selbstverständlich kann man die Energieverbräuche alle erfassen, sofern man das will. Auch Warmwasser. Schlimmstenfalls muss an jede Zapfstelle und an jeden Heizkörper ein separates Erfassungsgerät, was natürlich entsprechend kostet. Man muss jedoch immer alles erfassen, d.h. nicht nur den Energiedarf einer Einheit, sondern immer das ganze Haus. Auf Basis dieser Zahlen werden dann die Kosten anteilig verteilt.

    Achtung, dies ist meine persönliche Meinung und keine anwaltliche Beratung!

    Die Letzte per Anschreiben. Ab Januar habe ich auch die Mietzahlungen für die Wohnung eingestellt. Im Februar habe ich immer noch keine Antwort erhalten, die Wohnung abgeschlossen und die Schlüssel in der Wohnung gelassen.

    Warum schließt man die Wohnung ab und lässt einfach die Schlüssel in der Wohnung liegen? Wie soll der Vermieter denn an die Schlüssel kommen? Im Gegensatz zu Ferienwohnung ist es nicht zulässig, dass der Vermieter Schlüssel behält und kann möglicherweise gar nicht in den Besitz der Wohnung gelangen.

    An sich ist die Kündigung eine einseitige Willenserklärung, d.h. der Vermieter muss darauf nicht reagieren. Die musst nur nachweisen können, dass er die Kündigung erhalten hat. Den Zugang der letzten Kündigung könntest du evtl. nachweisen, wenn du die Sendungsnummer des Einschreibens noch hast. Es bleibt zwar die Möglichkeit, dass der Vermieter behauptet, das wäre keine Kündigung gewesen, aber das ist wohl eher unwahrscheinlich und wäre nicht so einfach vom Vermieter glaubhaft zu machen. Eine Zustellung per Boten oder Gerichtsvollzieher ist sicherer als per Einschreiben, das nur den Zugang eines Briefumschlags unbekannten Inhalts nachweist.

    Die Schlüssel habe ich in der Wohnung gelassen, aber wie soll ich eine Übergabe machen, wenn er nicht reagiert hat?

    Jetzt kommt allerdings das Problem dazu, dass du die Wohnung nicht zurückgegeben hast. Dies könnte man, wenn der Vermieter nicht reagiert, ebenfalls per Schlüsselrückgabe per Boten in den Briefkasten des Vermieters machen, wenn er z.B. beim Klingeln nicht öffnet. Wenn man es absolut sicher zurückgeben will, schickt man die Schlüssel per Gerichtsvollzieher zum Vermieter. Diese Hinweise finden sich im Internet, alternativ fragt man einen Anwalt. Was sicher keine Möglichkeit ist, eine Wohnung zurückzugeben, ist einfach die Schlüssel in der Wohnung zurückzulassen, sofern das nicht explizit mit dem Vermieter abgestimmt ist. Normalerweise darf der Vermieter nicht einmal einen Schlüssel zur Wohnung haben und müsste sie per Schlüsseldienst öffnen lassen.

    Welche Rechte hat er nun noch? Darf er nach so langer Zeit noch Miete verlangen?

    Aus meiner Sicht ja, denn du hast die Wohnung deiner Beschreibung nach nicht zurückgegeben. I.d.R. setzt sich dann das Mietverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist fort, sofern das nicht explizit ausgeschlossen ist (§ 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses). Selbst wenn das schon im Vertrag ausgeschlossen ist, wäre hier m.M.n eine Nutzungsentschädigung zu zahlen, da die Wohnung nach wie vor nicht zurückgegeben ist. Ggf. solltest du noch einen Anwalt aufsuchen, der dich hier im Detail berät. Ggf. gibt es ja noch Punkte, die dir eine bessere Position verschaffen und die du hier nicht beschrieben hast. Auch der Mietvertrag sollte geprüft werden, ob es eine Klausel gibt, die § 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses, ausschließt. Denn sonst läuft das Mietverhältnis nach wie vor und müsste erneut mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden.

    Kann es tatsächlich sein, dass wir bei Ein- und Auszug streichen müssen?

    Nein, aber das steht doch auch nirgends? Ihr schuldet bei Übergabe den Zustand, den ihr übernommen habt, also unrenoviert. Der letzte fettmarkierte Satz sagt nicht, dass das Streichen oder Tapezieren neu vor Auszug erfolgen muss, sondern lediglich, wie die Wände überlicherweise aussehen sollen. Üblicherweise sind dunkle, knallige Farben nicht vom Vermieter zu akzeptieren, außer, die Wohnung wurde schon so übergeben. Knallige Farben, die sich schwer überstreichen lassen, gelten quasi wie Beschädigungen, das hat damit letztlich nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!