Beiträge von Schweinchenfan

    Wir können eigentlich gar nichts machen oder gibt es eine andere Möglichkeit?

    Wann endet die Kündigungsfrist? Am 31.07.?

    Habt ihr die Kündigung alleine verfasst oder zusammen mit einem Anwalt? Wenn ersteres, würde ich jetzt einen Anwalt aufsuchen, der die Kündigung prüft. Ggf. sind da so schwerwiegende Mängel, dass die ganze Kündigung unwirksam ist und der Mieter überhaupt keine Veranlassung sieht, etwas zu unternehmen oder sich zu melden. Wenn die Kündigung nicht wirksam ist, brauchen eure Handwerker ja auch gar nicht ins Haus.

    Wenn der 31.07. das Ende der Kündigungsfrist ist, würde ich das erstmal abwarten (außer den Anwaltstermin s.o. vereinbaren). Danach sieht man weiter. Vielleicht gibt der Mieter ja die Räume einfach zurück.

    Wie lange dauert eine Räumungsklage, die wir ungerne anstreben..

    Mehrere Monate. Natürlich macht das niemand gerne, aber es ist bei Mietern, die nicht freiwillig ausziehen, der einzige Weg.

    Zunächst einmal: eine Erhöhung der Nebenkosten(vorauszahlungen) hat nichts mit einer Mieterhöhung zu tun. Diese Kosten gibt der Vermieter einfach nur weiter.

    Habe ein paar Sachen die ich nicht OK finde, z.B. ging der Aufzug 6 Monate nicht und der DuplexParker ging auch über ein halbes Jahr nicht, konnte quasi nicht genutzt werden weil das rauf und runter fahren nicht ging und das Auto eingesperrt war.

    Nicht rückwirkend, aber diese Punkte berechtigen prinzipiell zu einer Mietminderung. Wie hoch diese dann ausfällt, muss man im Einzelfall sehen. Beim Stellplatz wohl die gesamte Miete oder ein ortsübliche Miete, wenn nicht explizit etwas im Mietvertrag steht. Beim Aufzug kommt es darauf an, wie stark damit die Nutzung der Wohnung eingeschränkt ist. Dies dürfte bei einer gehbehinderten Person im 10. Stock anders aussehen als bei einer fitten Person im 1. Stock.

    Dann habe ich im Sommer hier direkte Sonneneinstrahlung, kein Rollladen, komme mir vor wie in der Sauna, bin schon schweißgebadet wenn ich nur auf der Couch oder im Bett liege oder aufs WC gehe, es hat permanent 28 Grad und ich habe nur ein Zimmer. Sogar die Schokolade im Schrank ist weich und schmilzt.

    Ich gehe davon aus, dass das bei Anmietung der Wohnung auch bereits der Fall war. Dann gilt der Zustand "ohne Rollladen" als der vertragsgemäße Zustand und ist so hinzunehmen. Das wäre nur anders, wenn der bisherige Rollladen defekt ist.

    Im Winter schwitzen die Fensterscheiben, die sind beschlagen, erst wenn ich beide Heizungen voll aufmache ist es besser, habe aber noch nasse Ränder am Fenster. Kann ja nicht in der Sauna wohnen.

    Und die Luftfeuchtigkeit hat immer so 70%, lüften hilft auch nicht viel weil es auf 64% geht aber dann wieder hoch geht.... deshalb habe ich auch Schimmel in den Fensterrahmen aussen zur Wand...alle sagen ich soll lüften aber ich kann ja nicht den ganzen Tag lüften, habe ich alles schon probiert... ich denke das liegt an der Bauweise des Hauses und an den undichten Fenstern?

    Auch das dürfte i.d.R. hinzunehmen sein. Dass alte Fenster verbaut sind, war bei Vertragsabschluss bekannt. 70% Luftfeuchtigkeit (im Winter) dauerhaft ist zu hoch und es muss mehr gelüftet und ggf. auch mehr geheizt werden. Wären die Fenster zugig, würde die Luftfeuchtigkeit im Winter sinken, weil diese draußen absolut niedriger ist. So klingt das nur danach, als wären die Fenster einfach kalt und im Raum wäre es feucht. Wände, Gegenstände etc. nehmen Feuchtigkeit auf und es kann dauern, bis diese signifikant und dauerhaft sinkt, ggf. muss man öfter lüften und/oder mehr heizen.

    ich denke das liegt an der Bauweise des Hauses

    Letzten Endes ja, aber das hast du genau so angemietet. Das grobe Baujahr dürfte mindestens seit der Pflicht zum Energieausweis bei Vertragsabschluss bekannt sein. Alte Häuser mit alten Fenstern haben kalte Wände und noch kältere Fenster im Winter, Tauwasser dort incl., im Sommer ist es heiß. Das ist bekanntermaßen so, wenn die Häuser nicht energetisch saniert werden. Heute will niemand unnötig Heizenergie verbrauchen, früher war Heizöl oder Holz billig, gelüftet wird auch nur wenig. Der Hitzeschutz wurde erst in den letzten Jahren überhaupt zum Thema bei Baugenehmigungen (2009!!). Wer heutigen Standard möchte, muss in einen Neubau der letzten 15 Jahre ziehen. Da gibt es keine kalten Wände und Fenster mehr und auch Hitzeschutz ist gegeben.

    Und seit Jahren liegen hier an die 60m Koaxialkabel im Raum die mal nach oben verlegt werden sollten.

    Dann den Vermieter auffordern, diese zu beseitigen und dabei eine Ersatzvornahme ankündigen. Eine Mietminderung wegen der eingeschränkten Nutzung dürfte so gering sein, dass das kein Konsequenzen haben wird.

    Falls es eine Erbengemeinschaft gibt, müssten nicht alle der Kündigung zustimmen?

    Ja, das müssten sie und wäre einer der Punkte, den man nun prüfen sollte. Da passieren durchaus Fehler, je nachdem, wie sich die Erbengemeinschaft untereinander versteht.

    - Ist die Begründung mit der Tochter in dieser Form (siehe oben) rechtens?

    Im Allgemeinen ist das ein begründetes Interesse. Dass eine junge Person von ihrer Oma ausziehen möchte und mit dem Freund zusammen, ist legitim und begründet durchaus einen Eigenbedarf. Ob die Begründung, wie sie in der Kündigung beschrieben ist, ausreichend ist, sollte man einem Anwalt vorlegen, wenn man hier Zweifel hat.

    Sollte sich nach einem Umzug meinerseits herausstellen, dass die Kündigung nicht rechtens war, habe ich dann Anspruch auf Schadenersatz?

    Was bedeutet für dich "nicht rechtens"? Es gibt einen Anspruch auf Schadenersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf, also wenn von Anfang an gar nicht die Absicht bestand, dass der Eigenbedarf umgesetzt werden soll. Wenn z.B. der Sohn gar nicht hätte allein kündigen können, weil eine Erbengemeinschaft in das Mietverhältnis eingetreten ist, würde eine Räumungsklage abgelehnt, aber einen Schadenersatz, wenn du trotzdem ausgezogen bist (ohne das zunächst zu prüfen) zieht das meiner Erfahrung nach nicht unbedingt nach sich. Das basiert jedoch nur auf einer eigenen Erfahrung, bei der das genau so war. Bis zum Schadenersatz war es trotz der Tatsache, dass die Kündigung formal nicht korrekt war, weil nicht alle Erben gekündigt haben, noch ein weites Stück.

    Ist die ungleiche Umlage der neuen Kosten, so wie die Vermieterin das gern hätte, rechtens?

    Das kommt auf den Mietvertrag an. Die Betriebskosten müssen so verteilt werden, wie es im Mietvertrag vereinbart ist. Das gilt für alle Kostenarten (bis auf Heizkosten, hier gilt die Heizkostenverordnung,egal was im Mietvertrag steht). Wenn z.B. eine Abrechnung nach Personen vereinbart wäre, dann wäre es korrekt, dass ihr mehr bezahlt. Wenn nichts explizit vereinbart ist, ist nach Anteil an der Wohnfläche abzurechnen.

    1. Dann reduziert die Kommunikation auf das Nötigste: schriftlich (auf Papier) Mängel anzeigen, wenn der Vermieter nicht angemessen reagiert, weitere Schritte einleiten. Mietminderung, Ersatzvornahme usw. Ich kann hier aber nur raten, sich einen rechtlichen Beistand zu holen, denn man muss hier schon wissen, was man tut.

    2. Eine Mieterhöhung ohne Begründung ist unwirksam, ihr könnt die einfach ignorieren. Wenn der Vermieter die erhöhte Miete will, muss er diese einklagen.

    3. Fristgerecht Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen. Hier dürfte man aber tendentiell auch ohne Anwalt nicht weiter kommen. Man kann zwar Vorauszahlungen einhalten, aber auch hier ist das mit Vorsicht zu genießen, damit keine tatsächlichen Mietrückstände entstehen.

    4. Zu den verkalkten Rohren ist schwer zu sagen, ob hier objektiv ein Mangel vorliegt. Beispielsweise kann ein Mieter die Armaturen sowie den Spülkasten selbst sehr einfach entkalken. Bzgl. Schimmel im Schlafzimmer stellt sich logischweise als erstes die Frage, wer hier verantwortlich ist. In Schlafzimmern, die häufig weder gut geheizt (man mag es ja frisch) noch korrekt gelüftet werden (Fenster auf (Dauer)kipp) ist das erfahrungsgemäß sehr häufig der Mieter. Renovierungsbedürftig bei der Garage kann viel heißen. Wenn es hier nur um optische Mängel geht, ist das meistens irrelevant. Ein Mangel liegt erst vor, wenn die Nutzung eingeschränkt ist.

    5. Wegen was soll er euch anzeigen können. Dass sich der Vermieter weigert, kommt nicht selten vor. Deshalb würde ich hier letztlich nur zum Gang zum Anwalt raten, der euch eure Position sehr genau erklärt und weiß, welche Schritte rechtlich sauber sind. Dann kann euch der Vermieter nichts. Im Alleingang wird das vermutlich sehr schwierig, weil ihr allein eure Rechte kaum durchgesetzt bekommt.

    Es ist eine zentrale Gasheizung verbaut. Es sind keinerlei Zähler/Messgeräte vorhanden, die den Verbrauch der einzelnen Wohnung erfassen könnte, auch nicht für Warmwasser.

    Das ist gemäß Heizkostenverordnung nicht zulässig, es muss eine Verbrauchserfassung erfolgen. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Mieter die Kosten um 15% kürzen.

    Wie werden evtl. Kosten für die Erfassung des Gasverbrauchs auf den Mieter umgelegt? Könnte es für den Mieter günstiger sein, wenn keine Messgeräte (bei hohen Kosten für die Ermittlung) verbaut sind?

    Unter Umständen durchaus. Das hängt maßgeblich vom Nutzungsverhalten der Parteien ab, aber auch stark am Energiebedarf insgesamt. Die Abrechnungskosten können bei sparsamen Nutzern und Häusern durchaus einen erheblichen Kostenpunkt in Relation zu den Brennstoffkosten darstellen. Eine Verbrauchserfassung und - abrechnung können durchaus schnell 500 € oder mehr im Jahr werden, je nachdem, wie aufwändig es am Ende gestaltet werden muss.

    Worum geht es dir nun? Selbstverständlich kann man die Energieverbräuche alle erfassen, sofern man das will. Auch Warmwasser. Schlimmstenfalls muss an jede Zapfstelle und an jeden Heizkörper ein separates Erfassungsgerät, was natürlich entsprechend kostet. Man muss jedoch immer alles erfassen, d.h. nicht nur den Energiedarf einer Einheit, sondern immer das ganze Haus. Auf Basis dieser Zahlen werden dann die Kosten anteilig verteilt.

    Achtung, dies ist meine persönliche Meinung und keine anwaltliche Beratung!

    Die Letzte per Anschreiben. Ab Januar habe ich auch die Mietzahlungen für die Wohnung eingestellt. Im Februar habe ich immer noch keine Antwort erhalten, die Wohnung abgeschlossen und die Schlüssel in der Wohnung gelassen.

    Warum schließt man die Wohnung ab und lässt einfach die Schlüssel in der Wohnung liegen? Wie soll der Vermieter denn an die Schlüssel kommen? Im Gegensatz zu Ferienwohnung ist es nicht zulässig, dass der Vermieter Schlüssel behält und kann möglicherweise gar nicht in den Besitz der Wohnung gelangen.

    An sich ist die Kündigung eine einseitige Willenserklärung, d.h. der Vermieter muss darauf nicht reagieren. Die musst nur nachweisen können, dass er die Kündigung erhalten hat. Den Zugang der letzten Kündigung könntest du evtl. nachweisen, wenn du die Sendungsnummer des Einschreibens noch hast. Es bleibt zwar die Möglichkeit, dass der Vermieter behauptet, das wäre keine Kündigung gewesen, aber das ist wohl eher unwahrscheinlich und wäre nicht so einfach vom Vermieter glaubhaft zu machen. Eine Zustellung per Boten oder Gerichtsvollzieher ist sicherer als per Einschreiben, das nur den Zugang eines Briefumschlags unbekannten Inhalts nachweist.

    Die Schlüssel habe ich in der Wohnung gelassen, aber wie soll ich eine Übergabe machen, wenn er nicht reagiert hat?

    Jetzt kommt allerdings das Problem dazu, dass du die Wohnung nicht zurückgegeben hast. Dies könnte man, wenn der Vermieter nicht reagiert, ebenfalls per Schlüsselrückgabe per Boten in den Briefkasten des Vermieters machen, wenn er z.B. beim Klingeln nicht öffnet. Wenn man es absolut sicher zurückgeben will, schickt man die Schlüssel per Gerichtsvollzieher zum Vermieter. Diese Hinweise finden sich im Internet, alternativ fragt man einen Anwalt. Was sicher keine Möglichkeit ist, eine Wohnung zurückzugeben, ist einfach die Schlüssel in der Wohnung zurückzulassen, sofern das nicht explizit mit dem Vermieter abgestimmt ist. Normalerweise darf der Vermieter nicht einmal einen Schlüssel zur Wohnung haben und müsste sie per Schlüsseldienst öffnen lassen.

    Welche Rechte hat er nun noch? Darf er nach so langer Zeit noch Miete verlangen?

    Aus meiner Sicht ja, denn du hast die Wohnung deiner Beschreibung nach nicht zurückgegeben. I.d.R. setzt sich dann das Mietverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist fort, sofern das nicht explizit ausgeschlossen ist (§ 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses). Selbst wenn das schon im Vertrag ausgeschlossen ist, wäre hier m.M.n eine Nutzungsentschädigung zu zahlen, da die Wohnung nach wie vor nicht zurückgegeben ist. Ggf. solltest du noch einen Anwalt aufsuchen, der dich hier im Detail berät. Ggf. gibt es ja noch Punkte, die dir eine bessere Position verschaffen und die du hier nicht beschrieben hast. Auch der Mietvertrag sollte geprüft werden, ob es eine Klausel gibt, die § 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses, ausschließt. Denn sonst läuft das Mietverhältnis nach wie vor und müsste erneut mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden.

    Kann es tatsächlich sein, dass wir bei Ein- und Auszug streichen müssen?

    Nein, aber das steht doch auch nirgends? Ihr schuldet bei Übergabe den Zustand, den ihr übernommen habt, also unrenoviert. Der letzte fettmarkierte Satz sagt nicht, dass das Streichen oder Tapezieren neu vor Auszug erfolgen muss, sondern lediglich, wie die Wände überlicherweise aussehen sollen. Üblicherweise sind dunkle, knallige Farben nicht vom Vermieter zu akzeptieren, außer, die Wohnung wurde schon so übergeben. Knallige Farben, die sich schwer überstreichen lassen, gelten quasi wie Beschädigungen, das hat damit letztlich nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun.

    Ein Vermieter ist bei Zahlung per Überweisung nicht verpflichtet, eine Quittung auszustellen.

    Woraus schliest du das?

    Aus dem Urteil BGH v. 30.9.2009 – VIII ZR 238/08

    Zitat

    Hieran fehlt es, weil der Mieter – wie hier die Kläger – unter Zuhilfenahme eigener Zahlungsbelege sowie der von dem Vermieter gemäß § 368 BGB geschuldeten und erteilten Quittungen über die von dem Mieter geleisteten Zahlungen ohne Weiteres feststellen kann, ob alle mietvertraglich geschuldeten Zahlungen geleistet sind, und auch in der Lage ist, die Erfüllung seiner aus dem Mietvertrag folgenden Zahlungsverpflichtungen zu belegen.

    Es geht aus dem Urteil nicht hervor, wie die Miete gezahlt wurde. In § 368 BGB stehen keine Einschränkungen bzgl. der Zahlungsweise, nur allgemein, dass ein Gläubiger Quittungen über die erfolgte Zahlung auf Verlangen erteilen muss. Für mich liest sich das so, dass der Mieter durchaus eigene Zahlungsbelege (wie Kontoauszüge) haben kann und der Vermieter die Quittungen nach §368 BGB trotzdem schuldet.

    Wenn es dazu aktuellere Informationen, Urteile, Kommentare usw.gibt, bin ich über eine Aufklärung dankbar.

    Ist diese Tabelle der gesamte Inhalt der Erhöhung? Oder gibt es noch eine Referenz zur ortsüblichen Vergleichsmiete?

    Es steht dir frei, eine Teilzustimmung zu geben, z.B. 50€.

    Deine Einschätzung zur Rendite von Modernisierungen ist im Grunde aber nicht richtig. Schon nach sehr wenigen Jahren verschwindet die ganze Erhöhung in der ortsüblichen Vergleichsmiete, die der Vermieter dann auch ganz ohne Modernisierungen hätte verlangen können. Er hat nicht ständig 8 oder 11%, sondern innerhalb von max. 10 Jahren eine Rendite von 0%.

    Ich fühle mich massiv durch meine Nachbarn belästigt und in meiner Nutzung meiner Wohnung eingeschränkt, da ich diese, ohne Bauschmerzen, dass sich wieder beschwert wird, nutzen kann.

    Nach allem, was du so schreibst, wird sich das nicht ändern. Das sind alle haltlose Vorwürfe, selbst Männerbesuch könntest du so viel und wann haben, wie du willst. Das ist nicht verboten genau wie alles andere, das du schreibst. Bloß- du kannst die Nachbarin nicht ändern, sie wird sich weiterhin beschweren, solche Lärmprotokolle an den Vermieter schicken. Entweder stehst du darüber und entziehst ihr den Spaß an der Sache, oder du musst früher oder später umziehen. Ich denke, sich gegen das Verhalten rechtlich zu wehren kostet mehr Nerven und Zeit als es die Sache wert ist.

    An dieser Stelle kann ich nur raten, einen Anwalt zu konsultieren.

    Die Mindesttemperaturen von i.d.R. 20 °C tagsüber müssen nur bei vollaufgedrehten Thermostaten erreicht werden, was natürlich zu einem höheren Verbrauch führt. Inwiefern das an einer schlecht eingestellen Heizung oder am energetischen Zustand liegt, kann auf die Entfernung nicht beurteilt werden. Ebensowenig ob dies einen Mangel darstellt oder nicht, das sollte ein Fachanwalt beurteilen.

    Wenn du die anteiligen Kosten für die CO2-Kosten erstattet haben willst, musst du aktiv werden gegenüber einem Vermieter und ihm eine entsprechende Berechnung zukommen lassen. Auch hier kann ein Anwalt helfen.

    Wenn im Mietvertrag nichts abweichendes vereinbart ist, müssen alle Betriebskosten, mit Ausnahme der verbrauchsabhängig berechneten, nach Wohnfläche umgelegt werden, nicht nach Parteien oder Personen. Was für dich besser ist, kann man nicht beurteilen, gg. willst du hier auch nichts ändern. Freiwillig wird das der Vermieter sicherlich nicht korrigieren. Der Anwalt wird auch leichter an die nötigen Informationen kommen, um die Abrechnung zu korrigieren, z.B. die Gesamtwohnfläche.

    Wie sieht eine ordnungsgemäße Abrechnung aus und welche Kosten darf er berechnen? Wie sieht es aktuell mit der Umlage von Wartungs- und Reparaturkosten der Heizung aus?

    Auf jeden Fall sieht eine korrekte Abrechnung nicht so aus, wenn das wirklich alles ist. Da krankt es an vielen formalen Anforderungen.

    Wurden diese Verteilerschlüssel im Mietvertrag vereinbart? Ich denke, hier wird nach Parteien verteilt bzw. manche Subposten nach Personen, weil das der Anbieter so macht? Dass hier mit Arbeitspreis des Anbieters und nicht nach anteiligem Verbrauch abgerechnet wird, ist ungewöhnlich und spricht für eine unvollständige Erfassung? Wohnt der Vermieter mit im Haus?

    "Rechnung Landgraf" kann nicht einfach so umgelegt werden, da müsste man schon wissen, was dies für eine Rechnung ist. Ist das die Reparatur deiner Etagenheizung? Reparaturen sind nicht vom Mieter zu tragen. Der Rest sieht aber umlagefähig aus.

    Auch nach 30 Jahren wurde jedoch kein hydraulischer Abgleich durchgeführt. Bei unserer Einrohrheizung werden nur 2 von 14 Heizkörpern warm, aber nicht einmal lauwarm. Das wurde bereits mehrfach gemeldet, doch niemand unternimmt etwas.

    Hast du eine Etagenheizung? Auf der Abrechnung findet sich kein Posten für Brennstoff, sodass ich davon ausgehe? Wird die Wohnung trotzdem ausreichend warm?

    Es gibt einen Stromvertrag der auf mich läuft und ich teile mithilfe der Unterzähler die Kosten auf die Mieter auf. Es wird ein kleines Delta zwischen Haupt- und Summe der Unterzähler geben, hier sind die Heizungsanlage, Lichter in Gängen/Keller/Außenbereich noch aufgelegt. Das Delta würde ich mit einem Schlüssel umlegen. Ist das grundsätzlich zulässig?

    Das muss unbedingt im Mietvertrag vereinbart werden, denn Wohnungsstrom zählt nicht zu den Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung und eine Differenzrechnung von Haupt- und Unterzählern ist i.d.R. auch nicht so einfach zulässig. I.d.R. geht der Mieter davon aus, dass er seinen Stromversorger selbst wählen darf, er sollte hier also unbedingt darauf aufmerksam gemacht werden. Evtl. ist das für einige Mieter dann auch ein Problem, wenn sie schon einen bestehenden Vertrag haben und dann Boni usw. verlieren.

    Es besteht keine Möglichkeit, die drei Unterzähler als Zähler vom Messstellenbetreiber zu bekommen? Meiner Meinung nach ist da so viel Kostenrisiko und auch Streitpotential vorhanden, dass man das, wenn irgendwie möglich, nicht über Haupt- und drei Unterzähler lösen sollte, sondern jeder Mieter seinen eigenen Vertrag abschließen kann.

    Inwieweit kann ich mit einer Mietminderung reagieren?

    Insoweit, wie die Nutzung der Wohnung eingeschränkt ist und dem Vermieter der Mangel bekannt ist. Die genaue Höhe bespricht man sicherheitshalber mit einem Anwalt, da man bei einer zu hohen Minderung Mietschulden anhäuft, die ggf. eine Kündigung rechtfertigen könnten. Da will man auf der sicheren Seite sein.

    Bei diesem Schadensbild würde ich mir als Eigentümer Sorgen machen und mich wundert, dass hier die Hausverwaltung nichts unternimmt. Weiß sie überhaupt Bescheid? Hier scheint ja das Dach bzw. irgendein Anschluss undicht zu sein, ggf. ist da Dämmung und der Dachstuhl nass, was teure Folgeschäden nach sich zieht. Das ist nichts, bei dem man als Eigentümer tatenlos zusieht.

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