Wie muss eine Ordnungsgemäße NK aussehen

  • Guten Tag,

    ich wende mich an euch, da ich aktuell mit der Abrechnung nicht zurechtkomme. Sowie aber auch viele andere den ich die Abrechnungen von mehrerern Jahre gezeigt habe.

    Ich wollte euch fragen: Wie sieht eine ordnungsgemäße Abrechnung aus und welche Kosten darf er berechnen? Wie sieht es aktuell mit der Umlage von Wartungs- und Reparaturkosten der Heizung aus?

    Im Januar 2021 wurde eine neue Heizung eingebaut. Auch nach 30 Jahren wurde jedoch kein hydraulischer Abgleich durchgeführt. Bei unserer Einrohrheizung werden nur 2 von 14 Heizkörpern warm, aber nicht einmal lauwarm. Das wurde bereits mehrfach gemeldet, doch niemand unternimmt etwas.

    Das Guthaben aus 2022 wurde nicht ausgezahlt. Zudem wurde plötzlich die Ende Dezember gezahlte Miete einbezogen(13 mal berechnet nicht 12). Es wurde der Abrechnungszeitraum geändert: Die Miete für Januar wird am 31.12.2022 überwiesen.

    Mit freundlichen Grüßen


    p.s

  • Wie sieht eine ordnungsgemäße Abrechnung aus und welche Kosten darf er berechnen? Wie sieht es aktuell mit der Umlage von Wartungs- und Reparaturkosten der Heizung aus?

    Auf jeden Fall sieht eine korrekte Abrechnung nicht so aus, wenn das wirklich alles ist. Da krankt es an vielen formalen Anforderungen.

    Wurden diese Verteilerschlüssel im Mietvertrag vereinbart? Ich denke, hier wird nach Parteien verteilt bzw. manche Subposten nach Personen, weil das der Anbieter so macht? Dass hier mit Arbeitspreis des Anbieters und nicht nach anteiligem Verbrauch abgerechnet wird, ist ungewöhnlich und spricht für eine unvollständige Erfassung? Wohnt der Vermieter mit im Haus?

    "Rechnung Landgraf" kann nicht einfach so umgelegt werden, da müsste man schon wissen, was dies für eine Rechnung ist. Ist das die Reparatur deiner Etagenheizung? Reparaturen sind nicht vom Mieter zu tragen. Der Rest sieht aber umlagefähig aus.

    Auch nach 30 Jahren wurde jedoch kein hydraulischer Abgleich durchgeführt. Bei unserer Einrohrheizung werden nur 2 von 14 Heizkörpern warm, aber nicht einmal lauwarm. Das wurde bereits mehrfach gemeldet, doch niemand unternimmt etwas.

    Hast du eine Etagenheizung? Auf der Abrechnung findet sich kein Posten für Brennstoff, sodass ich davon ausgehe? Wird die Wohnung trotzdem ausreichend warm?

  • Guten Morgen, oben standen noch die Namen + Telefonnummer, die habe ich gelöscht.


    1x Ich hatte damals nur einen Standard-Mietvertrag.

    2x Nein, der Vermieter wohnt 14 km in einem anderen Ort.

    3x Also ich habe eine eigene Heitztherme, ich zahle eigenständig an den Versorger. Nach 1 Woche ist das Zimmer auf 17 Grad warm.

    In 4-5 Monaten Verbrauch liege ich bei 9800 kWh. Wenn ich um 1 Grad erhöhe, verbrauche ich pro Monat circa 500-700 kWh mehr.


    Muss denn nicht auch das Co´2 berechnet werden?


    Mit freundlichen Grüßen


    Philipp

  • An dieser Stelle kann ich nur raten, einen Anwalt zu konsultieren.

    Die Mindesttemperaturen von i.d.R. 20 °C tagsüber müssen nur bei vollaufgedrehten Thermostaten erreicht werden, was natürlich zu einem höheren Verbrauch führt. Inwiefern das an einer schlecht eingestellen Heizung oder am energetischen Zustand liegt, kann auf die Entfernung nicht beurteilt werden. Ebensowenig ob dies einen Mangel darstellt oder nicht, das sollte ein Fachanwalt beurteilen.

    Wenn du die anteiligen Kosten für die CO2-Kosten erstattet haben willst, musst du aktiv werden gegenüber einem Vermieter und ihm eine entsprechende Berechnung zukommen lassen. Auch hier kann ein Anwalt helfen.

    Wenn im Mietvertrag nichts abweichendes vereinbart ist, müssen alle Betriebskosten, mit Ausnahme der verbrauchsabhängig berechneten, nach Wohnfläche umgelegt werden, nicht nach Parteien oder Personen. Was für dich besser ist, kann man nicht beurteilen, gg. willst du hier auch nichts ändern. Freiwillig wird das der Vermieter sicherlich nicht korrigieren. Der Anwalt wird auch leichter an die nötigen Informationen kommen, um die Abrechnung zu korrigieren, z.B. die Gesamtwohnfläche.

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