Drei Parteienhaus Stromabrechnung

  • Hallo zusammen, ich habe mich neu im Forum angemeldet in der Hoffnung etwas Unterstützung von euch zu erhalten. Die SuFu habe ich bereits bemüht, aber nur veraltete Diskussionen mit sehr unterschiedlichen Aussagen gefunden.

    Zu meiner Frage: Ich habe eine Immobilie mit 3 Wohnungen, im Keller habe ich einen angemeldeten "Hauptzähler" und drei Unterzähler für die jeweiligen Wohnungen installiert. Auch ich Stelle im Nachhinein in Frage ob die Entscheidung sinnvoll war, aber bitte lasst uns diese Diskussion nicht eröffnen. Nun habe ich folgenden Plan:

    Es gibt einen Stromvertrag der auf mich läuft und ich teile mithilfe der Unterzähler die Kosten auf die Mieter auf. Es wird ein kleines Delta zwischen Haupt- und Summe der Unterzähler geben, hier sind die Heizungsanlage, Lichter in Gängen/Keller/Außenbereich noch aufgelegt. Das Delta würde ich mit einem Schlüssel umlegen. Ist das grundsätzlich zulässig? Ich freue mich auf eure Antworten und eure Unterstützung!

    LG Louis

  • Es gibt einen Stromvertrag der auf mich läuft und ich teile mithilfe der Unterzähler die Kosten auf die Mieter auf. Es wird ein kleines Delta zwischen Haupt- und Summe der Unterzähler geben, hier sind die Heizungsanlage, Lichter in Gängen/Keller/Außenbereich noch aufgelegt. Das Delta würde ich mit einem Schlüssel umlegen. Ist das grundsätzlich zulässig?

    Das muss unbedingt im Mietvertrag vereinbart werden, denn Wohnungsstrom zählt nicht zu den Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung und eine Differenzrechnung von Haupt- und Unterzählern ist i.d.R. auch nicht so einfach zulässig. I.d.R. geht der Mieter davon aus, dass er seinen Stromversorger selbst wählen darf, er sollte hier also unbedingt darauf aufmerksam gemacht werden. Evtl. ist das für einige Mieter dann auch ein Problem, wenn sie schon einen bestehenden Vertrag haben und dann Boni usw. verlieren.

    Es besteht keine Möglichkeit, die drei Unterzähler als Zähler vom Messstellenbetreiber zu bekommen? Meiner Meinung nach ist da so viel Kostenrisiko und auch Streitpotential vorhanden, dass man das, wenn irgendwie möglich, nicht über Haupt- und drei Unterzähler lösen sollte, sondern jeder Mieter seinen eigenen Vertrag abschließen kann.

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