- Also eine Abmahnung wäre hilfreich aber keine Pflicht. Wie darf ich das verstehen?
Naja, genau so. Für eine fristlose Kündigung ist eine Abmahnung rechtlich nicht notwendig, d.h. die Kündigung ist auch ohne eine solche gültig (bei Vorliegen eines entsprechendes Grundes). Trotzdem sehen es u.U. Richter gerne, wenn sie vorliegt.
Gerade die Kaution ist ein nettes Beispiel: hier wurde seit November toleriert, dass keine Raten gezahlt wurden. Es ist ebenfalls nicht nachweisbar, dass dieser Rückstand jemals angemahnt wurde. Jetzt soll er, nach 6 Monaten, der Grund sein, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter nicht zumutbar ist und deshalb fristlos beendet werden muss? Das nimmt so vermutlich kein Richter mehr ab. Anders könnte es aussehen, wenn nachweislich mit dem Rückstand der 1. Rate mehrfach angemahnt wurde und trotzdem nichts passiert ist. Dann könnte die Fortsetzung des Mietverhältnisses tatsächlich nicht zumutbar sein.
Zitat
- Das beides nicht addiert werden darf ist klar. Trotzdem sind sowohl fehlende Miete und fehlende Kaution beides für sich betrachtet Gründe fristlos zu kündigen?
Die Kaution würde ich hier zumindest als zweifelhaft sehen, siehe Ausführung oben. Die ausstehende Miete könnte noch gehen, da das noch nicht so lange läuft.