Beiträge von Schweinchenfan

    Die Mieterhöhung muss auf den tatsächlichen Begegebenheiten beruhen, also auf der tatsächlichen Wohnfläche. Was steht denn im Mietvertrag im Wortlaut zur Wohnungsgröße?

    Außerdem ist hier schon entscheidend, ob das nun ca. 50 m² sind oder genau 50 m²(oder vielleicht doch 50,50m²). Das ist alles sehr knapp an den 10%. Wie du Fensternischen, Türausschnitte usw. korrekt misst und einberechnest, weißt du?

    Wie hat er die Mieterhöhung begründet? Wie hoch die Mieterhöhung % im Bezug auf deine derzeitige Miete ist, spielt nur im Bezug auf die Kappungsgrenze (20 % bzw. 15 % maximal in 3 Jahren) eine Rolle. Entscheidend ist, was die ortsübliche Vergleichsmiete ist und da sind nun die 50 m² relevant.

    Für unsere Vermieterin ist die Wohnung ein reines Renditeobjekt. Sie "vertraut da dem Verwalter" und kümmert sich nicht. Aber ist das wirklich rechtens oder hätte sie als Mitglied der Eigentümergemeinschaft den MV so gar nicht abschließen dürfen?
    LG

    Abschließen darf sie schon, sie muss nur mit den Konsequenzen leben, wenn sie ihren Teil des Vertrages nicht einhalten kann und ihr entsprechend die Miete mindert usw.

    Hier wäre natürlich schon interessant, die Teilungserklärung zu kennen. Gemeinschaftseigentum ist der Garten sicherlich, allerdings ist zu klären, ob ein Sondernutzungsrecht besteht und wenn nein, was zur Nutzung der Gemeinschaftsflächen geregelt ist. Wenn der Verwalter sagt, dass "das so richtig ist", dann müsst ihr euch an euren Vertragspartner wenden und ihn auffordern, den vermieteten Garten zur Verfügung zu stellen. Kann er das nicht, da der Garten gar nicht in sein Sondernutzungsrecht fällt, könnt ihr dafür anteilig die Miete mindern, was jedoch unter Umständen nicht ganz einfach wird.

    Ansonsten bleibt eben noch die Kündigung, wenn euch die Wohnsituation so nicht mehr gefällt.

    Du musst die Wohnung (und Schlüssel) nach Ende des Mietverhältnisses zurückgeben. Also am 01.06.

    Wer hat dem Nachmieter zugesichert, dass er die Wohnung ab dem 22.05. beziehen kann? Du? Der Vermieter? Wann beginnt das Mietverhältnis des Nachmieters?

    Ansonsten sollte man sich die Frage stellen, ob es sich lohnt, ein Fass wegen 9 Tagen aufzumachen. Ihr wollt sicherlich eine Kaution zeitnah zurückbekommen und die Wohnungsübergabe ohne Diskussionen über jedes Dübelloch, den 2cm-Kratzer im Boden usw. von Statten gehen lassen. Wenn das Verhältnis bereits zerrüttet ist, kommt es darauf natürlich nicht mehr an und man kann auf sein Recht bestehen.

    Danke für eure Antworten! Ja, generell ist es tatsächlich schwierig, den Vermieter in die Pflicht zu ziehen, wobei ja viele Rechtsforen genau das als richtig schreiben...

    Schwierig sind eben die Nachweise - wir können weder Nachweisen wer dafür verantwortlich ist (die Tierchen können auch vom Ungeziefer auf dem Baum direkt vor dem Balkon kommen). Was für Nachweise braucht denn die Haftpflicht von uns?

    Nein, mehr als unwahrscheinlich. Hat von euch in der letzten Zeit mal jemand in einem Hotel, Hostel usw. genächtigt? Oder Gäste gehabt auf die das zutrifft?

    Wie soll da der Vermieter in die Pflicht genommen werden? Ohne Möblierung und ohne Teppichboden sehe ich da gar keine Variante, wie er das verursacht haben soll. Dass kein Ungeziefer vom Baum über den Balkon in eure Wohnung kommt, wäre auch nicht Aufgabe des Vermieters, dafür müsst ihr schon selbst sorgen.

    Was die Haftpflicht verlangt, solltet ihr diese selbst fragen. Theoretisch könnt ihr auch den Schaden melden und schauen, was passiert. Aber dann solltet ihr definitiv eine plausible (und wahre) Verursacher-Geschichte haben (Aufenthalt in unsauberem Hostel irgendwo im nirgendwo...)

    Aber da ist wohl die Beweislage zu schwach :(

    Letztlich dürfte diese Frage wohl ein Richter klären, wenn entweder du auf Herausgabe der Kaution klagst oder die Vermieter die restlichen Mieten einfordern.

    Wie lange sollst du denn noch Miete zahlen? Solange sie noch Miete verlangen, gibt es auch keinen Schlüssel. D.h. entweder bewegen sie sich da oder sie können eben doch nicht renovieren und die höhere Miete früher kassieren. Allerdings würde ich zur eigenen Sicherheit fristgerecht kündigen und nicht den Mietvertrag weiter laufen lassen in der Hoffnung, dass ein Richter den mündlichen Aufhebungsvertrag als solchen nachgewiesen sieht.

    aber doch nicht , wenn der Vermieter darauf pocht, dass der Vertrag befristet ist:confused:

    Da ein "Rausschmiss" verbotene Eigenmacht wäre, muss der Vermieter auf Räumung klagen, um dich mit einem entsprechenden Titel aus der Wohnung zu bekommen. Im Rahmen der Räumungsklage würde dann geklärt, ob die Befristung wirksam ist und die Räumung daher gerechtfertigt oder nicht. In deinem Fall würde ihm dann der Richter eben erklären, dass die Befristung unwirksam ist und daher kein Räumungsanspruch besteht.

    Ich frage mich, was hier eigentlich das Ziel ist. 2 Brüder wollen ausziehen, der 3. kann sich die Wohnung nicht leisten. Was soll da nun der Vermietern machen?

    Als Vermieter würde ich im Leben keinen neuen Vertrag machen mit einer Einzelperson, die sich die Wohnung nicht leisten kann und die auf Untermieter angewiesen ist. Ich würde da die simple Kündigung nahelegen und Bruder B soll sich eine Wohnung suchen, die er sich leisten kann, ggf. mit Unterstützung.

    Hallo,

    das ist interessant, nämlich müsste jetzt hier zusätzlich begründet werden, wieso gerade diese Wohnung und nicht die andere, Gründe hierfür gibt es genügend, doch wurden diese nicht aufgeführt, so könnte nun der Mieter der Kündigung genau wegen diesem Umstand der Kündigung widersprechen, mit dem Hinweis der fehlenden Begründung warum gerade meine Wohnung, wenn doch noch andere zur eventuell zur Verfügung stehen würden.

    Das verschafft allerhöchstens ein wenig Zeit, denn man weis ja nicht wie geeignet die andere Wohnung sein mag, doch wäre diese geeignet genug, dann erkläre sich der Vermieter einmal.

    Deshalb schrieb ich ja auch anfangs schon, dass man ohne den Wortlaut des Schreibens keine Aussage darüber treffen kann, ob die Begründung ausreichend ist oder nicht. Es muss ja in jeden Fall begründet werden, warum genau diese Wohnung bezogen werden soll. Je mehr potentielle Wohnungen in Frage kommen, desto umfangreicher und schwieriger die Begründung.

    Wie du aber schreibst, letztlich verschafft es vermutlich nur Zeit. Die Frage ist jedoch, ob man in einem solchen Mietverhältnis bleiben möchte oder sich vielleicht gütlich einigt und das Feld räumt. Spätestens nach einem verlorenen Prozess wird man sich einen Anwalt nehmen, der eine wirksame Kündigung mit ausreichender Begründung anführt.

    Hallo Schweinchenfan,

    vielen Dank für deine Antwort. Ja, da habe ich wohl einfach Pech gehabt. Würde sich an der Situation etwas ändern, wenn die Frau selbst eine Wohnung bestitzt und diese derzeit vermietet? Müsste sie dann zunächst versuchen in ihre eigene Wohnung einzuziehen?

    Nein, muss sie nicht. Zumal es ja auch gut sein kann, dass die eigene Wohnung gar nicht passt. Zu klein, zu groß, Kündigungsausschluss...

    Es muss keine Wohnungsübergabe stattfinden.

    Am besten fotografierst du die Wohnung mit einem unabhängigen Zeugen (Arbeitskollege, Nachbar ...) und dokumentierst so genau, wie du sie verlassen hast. Anschließend gibst du den Schlüssel nach Ende des Mietverhältnisses unter Zeugen zurück, z.B. eigenhändiger Einwurf in den Briefkasten des Vermieters. Damit ist die Wohnung auch zurückgegeben.

    Die Umstände dürften eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen. Ob die Begründung ausreichend geschrieben ist, kann man natürlich ohne den Wortlaut nicht beurteilen. Kommt die Kündigung von einem Fachanwalt ?

    Dass die Frau auf Dauer bei den Eltern unter kommt, ist sehr wahrscheinlich nicht zumutbar. Eigenbedarf setzt keine Obdachlosigkeit voraus. Natürlich könnte sie sich selbst eine Wohnung suchen, aber dann bräuchte es auch keine gesetzliche Regelung zu einer solchen Kündigungsmöglichkeit geben, denn das kann man immer.

    Wenn man als Mieter nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden will, sollte man sich selbst Eigentum zulegen oder einen Kündigungsausschluss vereinbaren. Das als Tipp für die anstehende Wohnungssuche.

    Unterm Strich bezahle ich Kabelgebühren, die beim Nachbarn in den Nebenkosten enthalten sind. Ist das rechtens so?
    Oder gibt es Möglichkeiten, Ansprüche geltend zu machen?

    Vielen Dank im Voraus!

    Was machst es für einen Unterschied, ob du 21 € im Monat direkt an den Kabelanbieter bezahlst oder an den Vermieter?

    Nur weil es in den Nebenkosten enthalten ist, ist es ja nicht unbedingt günstiger. Oder hast du bzw. dein Nachbar eine Nebenkostenpauschale, über die nicht abgerechnet wird?

    Wie viele Parteien wohnen im Haus? Sind es Eigentumswohnungen oder gehören alle einem Vermieter?
    Bei kleinen Objekten ist ein gemeinsamer Vertrag oft nicht günstiger, sodass sich der Vermieter die Kosten und damit das Risiko nach Möglichkeit nicht aufhalst. V.a. dann nicht, wenn finanziell niemand etwas davon hat.


    Das ich jederzeit eine Wohnung suchen kann die günstiger ist, war mir klar. Da ich aber in Berlin wohne, lässt sich dies als sehr schwierig erweisen..

    Aber dann ist die Miete ja auch nicht unverschämt hoch, wenn es doch gar nichts günstigeres gibt.

    Du kannst natürlich versuchen, da noch zu verhandeln, aber es gibt auch außerhalb von Staffelvereinbarungen Möglichkeiten, die Mieten zu erhöhen. Von daher solltest du gut überlegen, ob die Staffelvereinbarung vielleicht gar nicht so schlecht ist, denn damit hast du wenigstens Planbarkeit.

    Die Frage ist wenn ich es verweigere, würde überhaupt eine Änderung zu statten kommen oder müsste man sowieso neu verhandeln?
    Ich dachte nach 4 Jahren Staffeln wäre dann die Mietgrenze erreicht. Jetzt kommen weitere 3 Jahre erhöhung dazu.
    Denn so wird die Miete langsam unverschähmt hoch.

    Es muss überhaupt keine Veränderung am Vertrag geben. Wenn du der weiteren Staffel nicht zustimmst, wird der Vermieter dann eben die Vertragspartner nicht ändern. Dann bleibt nur die gemeinsame Kündigung oder die alte Mitbewohnerin bleibt im Vertrag stehen und die neue kann eben nicht einziehen.

    Wenn du keine Veränderung am Vertrag willst, kann der Vermieter diese auch nicht einseitig machen, also auch keine weiteren Staffeln "aufzwingen".

    Wenn die Miete unverschämt hoch ist oder wird, könnt ihr dieses Problem auch einfach mit einer gemeinsamen Kündigung beenden und du suchst dir mit oder ohne die neue Mitbewohnerin eine neue, günstigere Wohnung.

    Nein, kein seperater Abfallbehälter, sondern nur die Abfallbehälter den auch die normalen Mieter nutzen.
    Und ich bezahle z.B. dieses Jahr über 30 € mehr für die Müllentsorgung, obwohl sich nichts geändert hat, an den Müssbehältern.

    Wenn sich an den Behältern nichts geändert hat, sind dann einfach die Gebühren angehoben worden? Oder wurden mehr Leerungen nötig?

    Wenn das Gewerbe tatsächlich die gleichen Tonnen benutzt, dann müssen sie auch mit dafür bezahlen. Allerdings fände ich das sehr ungewöhnlich, denn bei uns ist es strikt verboten, Gewerbemüll in normalen Haushaltsmülltonnen zu entsorgen. Eben, weil die höhere Gebühren zu entrichten haben oder private Entsorgungsunternehmen beauftragen müssen.

    Ich würde an deiner Stelle erst mal Einsicht in alle Belege fordern und dann kannst du das genauer prüfen.

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