Beiträge von Schweinchenfan


    - Also eine Abmahnung wäre hilfreich aber keine Pflicht. Wie darf ich das verstehen?

    Naja, genau so. Für eine fristlose Kündigung ist eine Abmahnung rechtlich nicht notwendig, d.h. die Kündigung ist auch ohne eine solche gültig (bei Vorliegen eines entsprechendes Grundes). Trotzdem sehen es u.U. Richter gerne, wenn sie vorliegt.
    Gerade die Kaution ist ein nettes Beispiel: hier wurde seit November toleriert, dass keine Raten gezahlt wurden. Es ist ebenfalls nicht nachweisbar, dass dieser Rückstand jemals angemahnt wurde. Jetzt soll er, nach 6 Monaten, der Grund sein, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter nicht zumutbar ist und deshalb fristlos beendet werden muss? Das nimmt so vermutlich kein Richter mehr ab. Anders könnte es aussehen, wenn nachweislich mit dem Rückstand der 1. Rate mehrfach angemahnt wurde und trotzdem nichts passiert ist. Dann könnte die Fortsetzung des Mietverhältnisses tatsächlich nicht zumutbar sein.


    Zitat


    - Das beides nicht addiert werden darf ist klar. Trotzdem sind sowohl fehlende Miete und fehlende Kaution beides für sich betrachtet Gründe fristlos zu kündigen?

    Die Kaution würde ich hier zumindest als zweifelhaft sehen, siehe Ausführung oben. Die ausstehende Miete könnte noch gehen, da das noch nicht so lange läuft.

    Hausmeister, Treppenhausreinigung und eben Müll, Winterdienst usw., kein Aufzug!

    Hausmeister kostet natürlich einiges, gerade bei so kleinen Häusern.

    Zitat


    hierzu folgendes von Immoscout:

    Auf etwas, das bei Immoscout steht, würde ich mich nicht verlassen. Ich habe mich mal für eine Wohnung interessiert (Kauf), bei als wesentlicher Energieträger Holz/Pellets angegeben war. Schlussendlich war das aber nur eine gelungene Umschreibung dafür, dass ein sehr teurer Fernwärme-Liefervertrag bestand und die Fernwärme aus Pellets erzeugt wurde. Von dem an sich günstigen Brennstoff hatte also nur der Wärmelieferant etwas. Hier würde ich ganz konkret nachfragen.

    Allerdings kann das gut passen, gerade auch, dass das Wasser über Durchlauferhitzer separat geht, denn da ist eine Erdwärmepumpe bei einem Mehrfamilienhaus nicht besonders geeignet. Wenn es eine Wärmepumpenheizung mit Erdwärme ist, liegt eine Ausnahme von der Heizkostenverordnung vor, sodass nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden muss. Dann könnte der Vermieter tatsächlich eine Pauschale vereinbaren, auch für die Heizkosten.

    Fußbodenheizung ebenfalls über Strom (dann würde ich die ganze Wohnung definitiv noch mal überdenken)? D.h. die 200 € sind ohne Warmwasser und Heizkosten? Dann fände die Nebenkosten recht hoch angesetzt, je nachdem, was das Haus sonst noch so hat. Aufzug wohl eher nicht? Hausmeister?

    Wenn es eine Strom-Fußbodenheizung ist, habt ihr absolut keine "Flatrate" und den größten Teil der Betriebskosten zahlt direkt an den Stromversorger.

    Also sind die 430 € nirgends vertraglich vereinbart? Ich würde die Verwaltung auf den Mietvertrag und den Nachtrag verweisen und vielleicht sogar noch eine Kopie jeweils beilegen. Was sie vielleicht wollten, hätten machen sollen oder sonst wie, spielt keine Rolle für euch.

    Sicher? Da würde ich mich fast streiten. ;)
    Ein Kündigungsausschluss ist laut BGH nur dann unwirksam, wenn dieser einseitig für den Mieter gilt.

    Den beidseitigen Ausschluss sehe ich auch nicht als strittig an, jedoch könnte der Kündigungsausschluss deshalb unwirksam sein, da er sich m.M.n. nicht eindeutig ausschließlich auf das ordentliche Kündigungsrecht bezieht.

    "Der Mietvertrag läuft mindestens 24 Monate" kann so ausgelegt werden, dass auch eine außerordentliche/fristlose Kündigung nicht möglich ist und DAS wäre unwirksam. Deshalb kann man sich über eine so ungeschickt formulierte Klausel super vor Gericht streiten.

    Wenn ich ehrlich bin, finde ich diese Grenze von 10% für die heutigen Messmethode viel zu hoch. Ich bin der Meinung, hier hat jemand mutwillig aufgrund dieses Gesetzes sich bereichert.

    Das ist kein Gesetz, sondern basiert auf einem Urteil des BGH von vor diversen Jahren.

    Allerdings sieht der Richter, der seinerzeit das relevante Urteil am BGH gefällt hat, inzwischen auch so, dass sie 10 % zu hoch angesetzt sind. Nützt aber nichts, bis es nicht ein neues Urteil gibt. Das neuere Urteil, dass bei Mieterhöhungen die tatsächliche Fläche und nicht die im Mietvertrag angegebene relevant ist, zeigt vielleicht in die Richtung, dass der BGH demnächst von der alten Rechtsprechung abrückt und die 10%-Grenze fällt, aber dazu ist es bisher nicht gekommen. Du kannst natürlich probieren, dich damit bis zum BGH durchzuklagen und diese 10 %-Grenze zu kippen.

    Ich habe noch ein Sonderkündigungsrecht, da ich eine Mieterhöhung bekommen habe. https://dejure.org/gesetze/BGB/561.html (worüber ich hier gerade auch überrascht bin, dass mich hier keiner drauf hingewiesen hat)

    Doch, lies dir #4 noch mal durch. Ich habe das Sonderkündigungsrecht angesprochen, allerdings hilft dir das wenig, weil die Fristen des Sonderkündigungsrecht bei unbefristeten Mietverträgen ohne Kündigungsausschlüsse mit denen einer ordentlichen Kündigungen identisch sind. Das ist nur relevant, wenn man sonst nicht so einfach kündigen könnte.

    Zu dem ansprochenen Gutachten und den "niedrigen" Kosten: Wenn es vor Gericht geht, bzw. der Vermieter dieses Gutachten anzweifelt, bringt dir dieses Gutachten nichts. Ein Richter wird ein neues Gutachten von einem durch ihn bestellen Sachverständigen erstellen lassen und da sind die Kosten vermutlich einiges höher. Deshalb sehe ich den Wert eines solchen Gutachtens nicht wirklich höher als die Messung, die der Vermieter in deiner Anwesenheit selbst macht oder auch deine eigene Messung.

    Selbstverständlich können wir nur unsere Meinung kundtun, konkrete Rechtsberatung ist nämlich nicht gestattet. Aber hier haben eben einige mehr Erfahrung mit solchen (oder ähnlichen) Gerichtsprozessen und mussten selbst die leidliche Erfahrung machen, dass am Ende nur Gerichte, Anwälte, Gutachter usw. verdienen. Nicht selten (oder in fast allen Fällen) will ein Richter auf einen Vergleich hinaus, was zu geteilten Anwalts-und Gerichtskosten führt und dann fressen die Gerichtskosten nahezu alles auf, was man an Geld zugesprochen bekommt. Den Vermieter hat es dann womöglich einen Haufen Geld gekostet, womit dann auch klar ist, dass Mieterhöhungen in Zukunft aufs äußerste ausgeschöpft werden und mit Entgegenkommen bei Renovierungen, Modernisierungen usw. entsprechend nicht mehr zu rechnen ist. Die Kosten müssen ja wieder reingeholt werden.

    Ich will nicht sagen, dass man alles auf sich sitzen lassen soll, sicher kann man hier nach dem Vermessen noch mal mit dem Vermieter reden, aber wenn man nicht vor hat, tatsächlich auszuziehen, würde ich mir rechtliche Schritte gut überlegen. Einfach, weil man aus Erfahrung davon am Ende nicht viel hat, außer Ärger.


    Naja wenn es bekant ist, dass die Wohnung 50,43m² hat, im Mietvertrag dann ca.56m² anzugeben, ist lügen oder Vorspieglung falscher Tatsachen. Wenn ich als Mieter eine Vorvermieterbescheinigung fälsche, kann der Vermieter mich auch fristlos kündigen.

    Wenn durch die zu kleine Wohnfläche die vertragsgemäße Nutzung nicht möglich ist, dann kannst du deshalb fristlos kündigen. Wie lange wohnst du schon da?
    Es gibt da ein Urteil des BGH, aber da ging es um eine erheblich größere Abweichung (fast 25%). Du kannst es natürlich probieren, letztlich wird der Vermieter dem widersprechen und ihr seht euch vor Gericht wieder. Wer dann Geld bekommt und wer viel zu zahlen hat, wird sich dann zeigen.

    Ich würde auch sagen, spar dir den Stress. Sich um solche Beträge streiten kostet auch einen Haufen Geld bei Gericht und am Ende bleibt eh kaum was übrig. Wenn dir die Wohnung nach der Mieterhöhung zu teuer ist, kündige fristgerecht und suche eine andere.

    Du könntest natürlich auch noch einmal nett beim Vermieter anfragen, dass du keinen Rechtsstreit möchstest, auf eine Rückforderung der zu viel gezahlten Miete verzichtest und er im Gegenzug die Miete (für einen Zeitraum x) bei dem belässt, was sie ist. Und dann mal abwarten, was passiert. Wenn der Vermieter die Zustimmungsklage einreicht, wirst du sehen, ob die Wohnfläche stimmt bzw. welche Miete angemessen ist.


    Für mich schaut es so aus, als ob es mutwillig gemacht wurde, genau an der Grenze.

    Kann schon sein, ist dann aber so. In der nächsten Wohnung: vor Unterschrift des Mietvertrages nachmessen.

    Zitat


    Wie werden Wände bei einer Wohnung gemessen?

    Die Wände selbst werden nicht eingerechnet, aber bei Fensternischen, Türdurchgängen etc. hängt es von der Tiefe und Breite ab.

    Zitat

    Was ist mit der Kündigung und dem Umzug, wie verhält es sich da?

    Du kannst die Wohnung fristgerecht kündigen. Es besteht auch ein Sonderkündigungsrecht, welches jedoch nur relevant ist, wenn du einen befristeteten Mietvertrag mit längerer Laufzeit vereinbart hast. Die Umzugskosten musst du natürlich selbst tragen.

    Die Mieterhöhung muss auf den tatsächlichen Begegebenheiten beruhen, also auf der tatsächlichen Wohnfläche. Was steht denn im Mietvertrag im Wortlaut zur Wohnungsgröße?

    Außerdem ist hier schon entscheidend, ob das nun ca. 50 m² sind oder genau 50 m²(oder vielleicht doch 50,50m²). Das ist alles sehr knapp an den 10%. Wie du Fensternischen, Türausschnitte usw. korrekt misst und einberechnest, weißt du?

    Wie hat er die Mieterhöhung begründet? Wie hoch die Mieterhöhung % im Bezug auf deine derzeitige Miete ist, spielt nur im Bezug auf die Kappungsgrenze (20 % bzw. 15 % maximal in 3 Jahren) eine Rolle. Entscheidend ist, was die ortsübliche Vergleichsmiete ist und da sind nun die 50 m² relevant.

    Für unsere Vermieterin ist die Wohnung ein reines Renditeobjekt. Sie "vertraut da dem Verwalter" und kümmert sich nicht. Aber ist das wirklich rechtens oder hätte sie als Mitglied der Eigentümergemeinschaft den MV so gar nicht abschließen dürfen?
    LG

    Abschließen darf sie schon, sie muss nur mit den Konsequenzen leben, wenn sie ihren Teil des Vertrages nicht einhalten kann und ihr entsprechend die Miete mindert usw.

    Hier wäre natürlich schon interessant, die Teilungserklärung zu kennen. Gemeinschaftseigentum ist der Garten sicherlich, allerdings ist zu klären, ob ein Sondernutzungsrecht besteht und wenn nein, was zur Nutzung der Gemeinschaftsflächen geregelt ist. Wenn der Verwalter sagt, dass "das so richtig ist", dann müsst ihr euch an euren Vertragspartner wenden und ihn auffordern, den vermieteten Garten zur Verfügung zu stellen. Kann er das nicht, da der Garten gar nicht in sein Sondernutzungsrecht fällt, könnt ihr dafür anteilig die Miete mindern, was jedoch unter Umständen nicht ganz einfach wird.

    Ansonsten bleibt eben noch die Kündigung, wenn euch die Wohnsituation so nicht mehr gefällt.

    Du musst die Wohnung (und Schlüssel) nach Ende des Mietverhältnisses zurückgeben. Also am 01.06.

    Wer hat dem Nachmieter zugesichert, dass er die Wohnung ab dem 22.05. beziehen kann? Du? Der Vermieter? Wann beginnt das Mietverhältnis des Nachmieters?

    Ansonsten sollte man sich die Frage stellen, ob es sich lohnt, ein Fass wegen 9 Tagen aufzumachen. Ihr wollt sicherlich eine Kaution zeitnah zurückbekommen und die Wohnungsübergabe ohne Diskussionen über jedes Dübelloch, den 2cm-Kratzer im Boden usw. von Statten gehen lassen. Wenn das Verhältnis bereits zerrüttet ist, kommt es darauf natürlich nicht mehr an und man kann auf sein Recht bestehen.

    Danke für eure Antworten! Ja, generell ist es tatsächlich schwierig, den Vermieter in die Pflicht zu ziehen, wobei ja viele Rechtsforen genau das als richtig schreiben...

    Schwierig sind eben die Nachweise - wir können weder Nachweisen wer dafür verantwortlich ist (die Tierchen können auch vom Ungeziefer auf dem Baum direkt vor dem Balkon kommen). Was für Nachweise braucht denn die Haftpflicht von uns?

    Nein, mehr als unwahrscheinlich. Hat von euch in der letzten Zeit mal jemand in einem Hotel, Hostel usw. genächtigt? Oder Gäste gehabt auf die das zutrifft?

    Wie soll da der Vermieter in die Pflicht genommen werden? Ohne Möblierung und ohne Teppichboden sehe ich da gar keine Variante, wie er das verursacht haben soll. Dass kein Ungeziefer vom Baum über den Balkon in eure Wohnung kommt, wäre auch nicht Aufgabe des Vermieters, dafür müsst ihr schon selbst sorgen.

    Was die Haftpflicht verlangt, solltet ihr diese selbst fragen. Theoretisch könnt ihr auch den Schaden melden und schauen, was passiert. Aber dann solltet ihr definitiv eine plausible (und wahre) Verursacher-Geschichte haben (Aufenthalt in unsauberem Hostel irgendwo im nirgendwo...)

    Aber da ist wohl die Beweislage zu schwach :(

    Letztlich dürfte diese Frage wohl ein Richter klären, wenn entweder du auf Herausgabe der Kaution klagst oder die Vermieter die restlichen Mieten einfordern.

    Wie lange sollst du denn noch Miete zahlen? Solange sie noch Miete verlangen, gibt es auch keinen Schlüssel. D.h. entweder bewegen sie sich da oder sie können eben doch nicht renovieren und die höhere Miete früher kassieren. Allerdings würde ich zur eigenen Sicherheit fristgerecht kündigen und nicht den Mietvertrag weiter laufen lassen in der Hoffnung, dass ein Richter den mündlichen Aufhebungsvertrag als solchen nachgewiesen sieht.

    aber doch nicht , wenn der Vermieter darauf pocht, dass der Vertrag befristet ist:confused:

    Da ein "Rausschmiss" verbotene Eigenmacht wäre, muss der Vermieter auf Räumung klagen, um dich mit einem entsprechenden Titel aus der Wohnung zu bekommen. Im Rahmen der Räumungsklage würde dann geklärt, ob die Befristung wirksam ist und die Räumung daher gerechtfertigt oder nicht. In deinem Fall würde ihm dann der Richter eben erklären, dass die Befristung unwirksam ist und daher kein Räumungsanspruch besteht.

    Ich frage mich, was hier eigentlich das Ziel ist. 2 Brüder wollen ausziehen, der 3. kann sich die Wohnung nicht leisten. Was soll da nun der Vermietern machen?

    Als Vermieter würde ich im Leben keinen neuen Vertrag machen mit einer Einzelperson, die sich die Wohnung nicht leisten kann und die auf Untermieter angewiesen ist. Ich würde da die simple Kündigung nahelegen und Bruder B soll sich eine Wohnung suchen, die er sich leisten kann, ggf. mit Unterstützung.

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