Die Mieterhöhung muss auf den tatsächlichen Begegebenheiten beruhen, also auf der tatsächlichen Wohnfläche. Was steht denn im Mietvertrag im Wortlaut zur Wohnungsgröße?
Außerdem ist hier schon entscheidend, ob das nun ca. 50 m² sind oder genau 50 m²(oder vielleicht doch 50,50m²). Das ist alles sehr knapp an den 10%. Wie du Fensternischen, Türausschnitte usw. korrekt misst und einberechnest, weißt du?
Wie hat er die Mieterhöhung begründet? Wie hoch die Mieterhöhung % im Bezug auf deine derzeitige Miete ist, spielt nur im Bezug auf die Kappungsgrenze (20 % bzw. 15 % maximal in 3 Jahren) eine Rolle. Entscheidend ist, was die ortsübliche Vergleichsmiete ist und da sind nun die 50 m² relevant.