Falsche m²

  • Hallo alle,

    wie man sieht, habe ich mich gestern erst angemeldet und auch einen Beitrag geschrieben aber leider sehe ich ihn nicht - ich weiß nicht ob ich was bei dem Erstellen falsch gemacht habe!

    Ich versuche mich kurz zufassen.

    Ich habe von meinem Vermieter eine ca.56m² große Wohnung für 360€ Kaltmiete gemietet. Als mein Vermieter mir die Kaltmiete um 10% erhöhen wollte, habe ich die Wohnung nachgemessen. Es hat sich rausgestellt, die Wohnung ist nur ca.50m². Nach hin und her mit meinem Vermieter, hat er mir gesagt; er ging immer davon aus, die Wohnung ist nur ca.50m².

    Dass mir eine Rückzahlung zusteht, ist keine Frage (wahrscheinlich auch bei den Nebenkosten).

    Meine Fragen sind die:

    Wie würde sich die Mieterhöhung berechnen oder wie darf der Vermieter jetzt erhöhen. Meine Logik! 360-die ca.10% zu viel bezahlten m²+10% Mieterhöhung=360€. Ist das richtig oder falsch! Oder kann er jetzt auch um 20% erhöhen?

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich jetzt auch fristlos kündigen darf und der Vermieter muss dann auch den Umzug bezahlen.

    Danke im Voraus
    Helena

  • Die Mieterhöhung muss auf den tatsächlichen Begegebenheiten beruhen, also auf der tatsächlichen Wohnfläche. Was steht denn im Mietvertrag im Wortlaut zur Wohnungsgröße?

    Außerdem ist hier schon entscheidend, ob das nun ca. 50 m² sind oder genau 50 m²(oder vielleicht doch 50,50m²). Das ist alles sehr knapp an den 10%. Wie du Fensternischen, Türausschnitte usw. korrekt misst und einberechnest, weißt du?

    Wie hat er die Mieterhöhung begründet? Wie hoch die Mieterhöhung % im Bezug auf deine derzeitige Miete ist, spielt nur im Bezug auf die Kappungsgrenze (20 % bzw. 15 % maximal in 3 Jahren) eine Rolle. Entscheidend ist, was die ortsübliche Vergleichsmiete ist und da sind nun die 50 m² relevant.

  • Hallo ,

    danke für die schnelle Antwort.

    Er hat sich, bei der Hausverwaltung erkundigt und die sagen, die Wohnung ist bei Ihnen als 50,43m² gemeldet. In meinem Mietvertrag steht, ca.56m²- das es mit den 10% sehr knapp ist, ist mir klar.

    Für mich schaut es so aus, als ob es mutwillig gemacht wurde, genau an der Grenze. Wenn die Wohnung dem Vermieter mit 50,43m² bekannt ist, dann ca. 56m² anzugeben - die ca.56m² können auch 56,43 bedeuten!

    Da das alles so knapp ist! Möchte ich nicht zu voreilig handeln und verhandle gerade mit dem Vermieter.

    3cm² ist ein Witz!

    Wie werden Wände bei einer Wohnung gemessen?

    Das mit mit der ortsübliche Vergleichsmiete habe ich befürchtet.

    Was ist mit der Kündigung und dem Umzug, wie verhält es sich da?

    LG
    Helena


  • Für mich schaut es so aus, als ob es mutwillig gemacht wurde, genau an der Grenze.

    Kann schon sein, ist dann aber so. In der nächsten Wohnung: vor Unterschrift des Mietvertrages nachmessen.

    Zitat


    Wie werden Wände bei einer Wohnung gemessen?

    Die Wände selbst werden nicht eingerechnet, aber bei Fensternischen, Türdurchgängen etc. hängt es von der Tiefe und Breite ab.

    Zitat

    Was ist mit der Kündigung und dem Umzug, wie verhält es sich da?

    Du kannst die Wohnung fristgerecht kündigen. Es besteht auch ein Sonderkündigungsrecht, welches jedoch nur relevant ist, wenn du einen befristeteten Mietvertrag mit längerer Laufzeit vereinbart hast. Die Umzugskosten musst du natürlich selbst tragen.

  • Zitat

    Wie werden Wände bei einer Wohnung gemessen?

    Die Wände haben doch nichts mit der Wohnfläche zu tun.

    Da ist die Grundfläche entscheidend. Alle Grundflächen mit lichter Höhe von mind. 2 m zählen voll zur Wohnflächen.

    Zur Wohnfläche zählen die Grundflächen aller Räume innerhalb der Wohnung. Falls vorhanden auch ein Teil der Balkon-/Terrassenfläche.

    Zitat

    Was ist mit der Kündigung und dem Umzug, wie verhält es sich da?

    Eine möglicherweise falschen Berechnung der Wohnfläche berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung. Die Wohnung ist ja nur etwas kleiner, aber nicht unbewohnbar.

  • Die Wände haben doch nichts mit der Wohnfläche zu tun.

    Da ist die Grundfläche entscheidend. Alle Grundflächen mit lichter Höhe von mind. 2 m zählen voll zur Wohnflächen.

    Zur Wohnfläche zählen die Grundflächen aller Räume innerhalb der Wohnung. Falls vorhanden auch ein Teil der Balkon-/Terrassenfläche.

    Ich habe die Wohnung auch ein Mal vermessen und ich komme auf 50,40m².

    Meine Wohnung ist ein Viereck, der für Badezimmer, Abstellraum und Küche durch Wände getrennt ist! Ich habe einen Balkon, da ein Balkon drüber ist, habe ich ihn mit 50% berechnet. Als ich die Wohnung berechnet habe, habe ich einen Zollstock von der Tür bis zum Fenster und genauso auch den Balkon - die Räume habe ich einzeln nicht vermessen und somit auch die Wände nicht abgezogen. Ich denke, so hat auch die Hausverwaltung gemessen.

    Ich muss nochmal nachfragen, wie die Wohnung vermessen wurde!

    Naja wenn es bekant ist, dass die Wohnung 50,43m² hat, im Mietvertrag dann ca.56m² anzugeben, ist lügen oder Vorspieglung falscher Tatsachen. Wenn ich als Mieter eine Vorvermieterbescheinigung fälsche, kann der Vermieter mich auch fristlos kündigen.

  • Ich bin mir nicht sicher aber der Zusatz "ca. 56qm" dürfte evtl. einiges relativieren?

    Ja und was genau, weil ich weiß nicht an was ich jetzt dran bin! Und ich bin mir gerade nicht sicher, wie der Satz gemeint ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Helena-1979 (19. Mai 2017 um 13:22)

  • Also! Tut mir leid, aber der Beitrag ist gerade wenig hilfreich! Dass es seiten im Internet gibt, die sagen, wie man eine Wohnung vermisst, ist mir auch klar.


    Wozu glaubst du gibt es Gutachter? Die freuen sich jetzt schon auf deinen Auftrag noch die letzten 0,031qm irgendwo nicht zu finden.
    Mein Rat, spar dir den Stress.

  • Also! Tut mir leid, aber der Beitrag ist gerade wenig hilfreich! Dass es seiten im Internet gibt, die sagen, wie man eine Wohnung vermisst, ist mir auch klar.


    Dann zögere doch nicht, die WohnflVO anzuwenden. Evtl. kommste auf einen genaueren Wert als die (womöglich gerundeten) 50,40m². In D wird in mm gemessen.:o Erst wenn Du diesen exakten Wert hast, sollte man weitersehen...


  • Naja wenn es bekant ist, dass die Wohnung 50,43m² hat, im Mietvertrag dann ca.56m² anzugeben, ist lügen oder Vorspieglung falscher Tatsachen. Wenn ich als Mieter eine Vorvermieterbescheinigung fälsche, kann der Vermieter mich auch fristlos kündigen.

    Wenn durch die zu kleine Wohnfläche die vertragsgemäße Nutzung nicht möglich ist, dann kannst du deshalb fristlos kündigen. Wie lange wohnst du schon da?
    Es gibt da ein Urteil des BGH, aber da ging es um eine erheblich größere Abweichung (fast 25%). Du kannst es natürlich probieren, letztlich wird der Vermieter dem widersprechen und ihr seht euch vor Gericht wieder. Wer dann Geld bekommt und wer viel zu zahlen hat, wird sich dann zeigen.

    Ich würde auch sagen, spar dir den Stress. Sich um solche Beträge streiten kostet auch einen Haufen Geld bei Gericht und am Ende bleibt eh kaum was übrig. Wenn dir die Wohnung nach der Mieterhöhung zu teuer ist, kündige fristgerecht und suche eine andere.

    Du könntest natürlich auch noch einmal nett beim Vermieter anfragen, dass du keinen Rechtsstreit möchstest, auf eine Rückforderung der zu viel gezahlten Miete verzichtest und er im Gegenzug die Miete (für einen Zeitraum x) bei dem belässt, was sie ist. Und dann mal abwarten, was passiert. Wenn der Vermieter die Zustimmungsklage einreicht, wirst du sehen, ob die Wohnfläche stimmt bzw. welche Miete angemessen ist.

  • Ich habe heute mit dem Vermieter erneut geschrieben!

    Also um Kleckerbeträge geht es dabei nicht mehr, es sind ca. 2500€.

    Der Vermieter will jetzt eine Lesermessung organisieren.

    Im Moment ist hier noch keiner vor Gericht gegangen.

  • Also um Kleckerbeträge geht es dabei nicht mehr, es sind ca. 2500€.

    Wie kommt dieser Betrag Zustande? Lass mich raten, 5qm X Miete x Mietdauer, so oder so ähnlich? Wenn du mehr vor hast als nur mal auf den Busch zu kloppfen, wende dich an einen Fachanwalt oder lass es bleiben. Der kann dir auch gleich sagen, was dich das kostet, evtl. relativiert sich dann dein Betrag schon wie von selbst.

  • Wie kommt dieser Betrag Zustande? Lass mich raten, 5qm X Miete x Mietdauer, so oder so ähnlich? Wenn du mehr vor hast als nur mal auf den Busch zu kloppfen, wende dich an einen Fachanwalt oder lass es bleiben. Der kann dir auch gleich sagen, was dich das kostet, evtl. relativiert sich dann dein Betrag schon wie von selbst.

    Also 5qm sind es definitiv nicht, es sind mindestens 5,57qm! Und die falsch berechneten Nebenkosten.

    Ich kann hier zwar keine Ansprüche an Dich stellen aber bitte antworte mir nicht mehr! Ich habe Deine Meinung verstanden. Wenn für Dich das nicht viel Geld ist gut. Für mich ist das viel Geld.

    Und der Vermieter will mit mir eine Messung machen!

  • So ich habe jetzt die Wohnung abgemessen und zwar ohne Wände diesmal!


    Besser wäre gewesen, ... sorry, mir fällt jetzt nichts "dämlicheres" ein...
    Ernsthaft: Zimmer werden stets gemessen zwischen den Wänden; das heisst also, dass bspw. Fussleisten zur Wohnfläche gehören.

  • Besser wäre gewesen, ... sorry, mir fällt jetzt nichts "dämlicheres" ein...
    Ernsthaft: Zimmer werden stets gemessen zwischen den Wänden; das heisst also, dass bspw. Fussleisten zur Wohnfläche gehören.


    Ich habe Fußleisten dazu gerechnet.

    Ich habe doch erklärt, wie meine Wohnung aufgebaut ist!

    Ich habe hier um Hilfe gebeten und ich behaupte auch nicht, dass ich in allen Punkten recht habe - aber dass sich hier paar erfahrene Leute sich hier auf meine Kosten hochziehen, ist mehr als nur traurig.

    Einmal editiert, zuletzt von Helena-1979 (19. Mai 2017 um 17:43)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!