Hallo,
Ich habe folgende Situation:
Am 08.01.14 habe ich ein Mietvertrag abgeschlossen, in der eine Freundin und Ich als WG die Wohnung in Anspruch nehmen.
Es wurde eine Staffelmiete für 4 Jahre vereinbart, die auch eindeutig im Mietvertrag aufgelistet ist.
vom 01/2016 bis 01/2019 in ca. +14€ Schritten.
Jetzt soll eine änderung im Mietvertrag vorgenommen werden. (Neue Mitbewohnerin wird eingetragen, vorherige wird ausgetragen).
Nun schreibt aber die Hausverwaltung im neuen Vertrag/Nachtrag:
ZitatDie unter §4 Ziffer 1 des Ursprungsmietvertrages vereinbarte derzeitige Miete, sowie die Staffel bleiben bestehen und werden wie folgt ergänzt.
Die Nettokaltmiete beträgt in der Zeit:
vom 01.03.2018 ... bis ... 29.02.2021
Also weitere 4 Jahre Staffelung...
Ist diese Verlängerung korrekt angefordert oder kann ich diese Staffelung verweigern?
Bzw. würde die Hausverwaltung sowieso nach Ablauf der 4 Jahren (01/2019) mir eine neue Staffelung aufzwingen?