Beiträge von Schweinchenfan

    Nein, Verträge sind einzuhalten. Aus den von dir genannten Gründen kannst du nicht kündigen.

    Du kannst deinem Mieter aber jederzeit einen Aufhebungsvertrag anbieten. Vielleicht auch mit einer kleinen Bonuszahlung, damit er darauf eingeht.Wenn du dir die Situation eigentlich nicht leisten kannst, hast du daran ja sehr großes Interesse.

    Vermietest du möbliert innerhalb deiner eigenen Wohnung? Wenn Ja, hast du ein erleichtertes Kündigungsrecht mit kurzer Frist. Darauf könntest du ihn auch hinweisen, d.h. du würdest ihm ohnehin sobald wie möglich kündigen, sodass er sehr kurzfristig wieder umziehen muss. Um diesen Aufwand zu vermeiden, bietest du ihm den Aufhebungsvertrag an. Die meisten werden das annehmen, denn sie bringen sich in eine schwierigere Position, dann genau zum Ende der Kündigungsfrist eine andere Wohnung zu finden als jetzt, wo bis 01.11. noch viel Zeit ist.

    Wenn du nicht möbliert vermietest, wird es allerdings dünn. Dann bist du deutlich stärker auf sein Wohlwollen angewiesen, weil dann statt 15 Tage zum Monatsende 6 Monate als Kündigungsfrist stehen.

    Bei Neuvermietung muss sich ein Vermieter i.d.R. nicht an den Mietspiegel halten und bei Generalsanierungen greift die Mietpreisbremse nicht, wenn diese für deine Stadt existiert.

    Dass es einen separaten, für Mieter nicht zugänglichen Mietspiegel für sanierte Wohnungen gibt, halte ich für ein Gerücht. Das macht überhaupt keinen Sinn, denn Mietspiegel sind ja gerade für das Gegenteil da. Mieten offenlegen, darstellen, was ortsüblich ist, Vergleiche möglich machen, ... Es mag aber sein, dass es über Eigentümervereine Datenbanken für kürzliche vereinbarte Mieten für sanierte Wohnungen gibt, auf die nur Vermieter zugreifen können, z.B. um Vergleichswohnungen für Mieterhöhungen oder eben aktuelle Marktpreise zu finden. Das ist aber kein offizieller Mietspiegel und für euch auch nicht relevant.

    Letztlich hilft es euch aber auch nicht, denn ihr habe die aufgerufene Miete im Mietvertrag akzeptiert. Wenn "ihr zu viel bezahlt", dann hätte ihr nicht unterschreiben dürfen. Sofern nicht Mietwucher und Ausnutzen einer Notsituation nachgewiesen werden kann, gilt das, was vertraglich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

    Die Frage ist also: Kann der VM die Untermieterlaubnis aus dem genannten Grund verweigern?

    Können wir die Erlaubnis einklagen? Müssen wir Angst haben, aus der Wohnung geworfen zu werden?

    Das ist kein gültiger Grund, die Untermieterlaubnis zu verweigern. Aber kann dein Freund seinerseits ein berechtiges Interesse nachweisen?

    Der Vermieter kann kündigen, aber wenn sich dann im Zuge der Räumungsklage herausstellt, dass er die Erlaubnis hätte erteilen müssen, dann ist die Kündigung vom Tisch.

    An dieser Stelle könnt ihr nun rechnen. Wie groß sind die Chancen, dass das berechtigte Interesse vorliegt und damit der Vermieter die Erlaubnis erteilen muss? Oder wie wackelig steht es, dass es zum Räumungsrechtstreit kommt und ihr ggf. verliert? Hier reden wir ganz sicher von einer 4-stelligen Summe.

    Wenn ihr nicht 1000% sicher seid, dass ein berechtiges Interesse besteht, würde ich einen Vergleich mit dem Vermieter suchen.

    Ich bin seit dem 19.06. exmatrikuliert und beziehe seit Juli kein BaföG mehr. Ich möchte den Mietvertrag kündigen, weil ich in eine andere Stadt ziehen möchte, um dort zu studieren. Dort bin ich auch schon immatrikuliert (das Studium beginnt im Oktober). Dem Vermieter ist all dies bekannt, er wusste auch von Anfang an, dass ich Student bin. Welche Möglichkeiten gibt es denn da?

    Es gibt Urteile, u.a. vom höchsten deutschen Gericht, die sagen, dass ein solcher Kündigungsauschluss bei Studenten den Mieter unangemessen benachteiligt, weil er dann eben nicht eben den Wohnort/Studienort wechseln kann und dies weitreichende Folgen für sein Leben hat. Studenten benötigen besonders hohe Flexibilität, können sich keine 2 Wohnungen leisten etc. Deshalb ist ein Kündigungsschluss bei Studenten evtl. unwirksam

    BGH-Urteil VIII ZR 307/08


    Da du genau die dort genannte Flexibilität nun brauchst, könnte das evtl. auch bei dir anwendbar sein. Es darf sich bei der Klausel jedoch nicht um eine Indiviualvereinbarung handeln, die ihr explizit ausdiskutiert habt. Am besten schilderst du das alles noch mal einem Fachannwalt, der auch deinen Vertrag genau vorliegen hat.

    Aus welchem Grund möchtest du den Mietvertrag kündigen? War dem Vermieter bekannt, dass du Student bist?

    Es handelt sich hierbei weder um einen Zeitmietvertrag noch um einen befristeten Vertrag, sondern um einen beidseitigen Kündigungsausschluss. Dieser ist für diese Zeitspanne grundsätzlich wirksam zu vereinbaren. Als Student hast du aber ggf. noch Möglichkeiten, deshalb ist die Antwort auf die Frage oben nicht unwichtig.

    Wenn bereits zu eurem Einzug nur die Wohnung und nicht das ganze Haus euren Vermietern gehört hat, wurde es zu 99 % bereits vor eurem Einzug in Eigentumswohnungen aufgeteilt, sodass es keine Sperrzeit gibt. Eigenbedarfskündigungen sind also sofort mit Eintrag ins Grundbuch möglich (!, nicht sofort nach Kaufvertrag). Wir mussten über ein halbes Jahr nach Kaufpreiszahlung (und ca. 1 Jahr nach Kaufvertrag) auf unseren Eintrag warten. Das bringt euch also Zeit, aber natürlich nicht unendlich.

    Die Haftpflichtversicherung zahlt auch die Handwerker-Kosten. Sie muss ja den ganzen Schaden (bzw. den Zeitwert) ersetzen und nicht nur Teile davon.

    Du musst den vertragsgemäßen Zustand herstellen, d.h. so wie du die Wohnung übernommen hast abzgl. üblicher Abnutzung. Wenn die Fußbodenleistung so verlegt waren, dann kannst du nicht einfach Dehnungsfugen sichtbar lassen. Wenn du die Wohnung verbesserst, dann lässt der Vermieter vielleicht mit sich reden, ansonsten musst du den Zustand wie vorher wieder herstellen.

    Hier bleibt nur zu prüfen, ob die Heizkostenverteiler korrekt angebracht und verrechnet sind. D.h. passend dimesioniert, passend am Heizkörper angebracht, die Faktoren in der Heizkostenabrechnung korrekt berücksichtigt... Da werden auch von eingesessenen Abrechnungsdienstleistern schwerwiegende Fehler gemacht, auch dort arbeiten Menschen.

    Ist dies eure erste Abrechnung dort bzw. die erste basierend auf diesen Verteilern?

    Wenn du nur ein Zimmer gemietet hast, hast du logischweise keinen Einfluss darauf, mit wem der Vermieter einen Mietvertrag abschließt. Du müsstest also dem Vermieter vor der Mietminderung die objektiven Mängel (ist eine rauchfreie Küche im Mietvertrag vereinbart?) mitteilen und ihn zur Behebung der Mängel auffordern. Da dies hier nicht geschehen ist, ist eine rückwirkende Mietminderung quasi unmöglich.

    Deshalb: zahle die rückständige Miete und freue ich, dass du so schnell ausziehen konntest. Fristgerecht hast du gekündigt? Nicht, dass da das dicke Ende erst noch kommt.

    Wenn du so schnell wie möglich aus der Wohnung kommen willst, dann kündige mit der ordentlichen Kündigungsfrist. Es gibt zwar ein Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhungen, das nützt allerdings nur bei einem Kündigungsausschluss etwas, oder dann, wenn der Mieter die Überlegungsfrist ausnutzen möchte und sich zum Ablauf entscheidet, die Wohnung zu kündigen. Da du bereits jetzt, sogar vor Eingang eines Mieterhöhungsverlangens, kündigen willst, bleibt nur die ordentliche Kündigung.

    Der Käufer wird noch lange Zeit nicht der Vermieter sein und kann höchstens mit einer Vollmacht handeln. Deshalb solltest du auch keinesfalls jetzt den Mietvertrag beim Käufer kündigen, denn der ist nicht dein Vermieter! Bis zum Eintrag ins Grundbuch vergehen selbst nach Unterschrift des Kaufvertrags i.d.R. Monate. Sollte dir eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden, dann gilt das, was in der Vollmacht steht, ansonsten hat sich für dich bisher an deinem Mietverhältnis nichts geändert.

    Hallo,

    Heute sagte er uns,dass er die ündigung zurücknehmen will, weil er angeblich innerhalb eines Monats diese widersprechen kann. Ist das rechtens und wie sollen wir uns weiter verhalten, denn wir möchten ihn raus haben.

    Der Mieter hat immer das Recht, einer Kündigung durch den Vermieter bis spätestens 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist zu widersprechen. Wenn er auf das Widerspruchsrecht nicht in der Kündigung hingewiesen wird, darf er der Kündigung sogar noch zu Beginn des Räumungsprozesses widersprechen

    Hier sieht es sehr schlecht aus für euch. Ihr habt keinen Kündigungsgrund angegeben, bzw. da ihr offensichtlich kein berechtigtes Interesse habt, könnt ihr dem Mieter überhaupt nicht kündigen. Darüber hinaus ist sie nicht fristgerecht und auf das Widerspruchsrecht habt ihr ebenfalls nicht hingewiesen. Der Mieter muss also im Grunde gar nichts machen und kann einfach wohnen bleiben.

    Habt ihr mit der Nachmieterin bereits einen Vertrag mit Einzugsdatum abgeschlossen? Mit dieser solltet ihr dann schleunigst Kontakt aufnehmen. Ihr gegenüber werdet ihr schadenersatzpflichtig, wenn ihr den Vertrag nicht einhalten könnt. Wenn es tatsächlich ein Haus mit 3 Parteien ( ihr + 2 1-Zimmer-Wohnungen) sind, dann könnt ihr nur wegen Eigenbedarf (hilft also bei einem Nachmieter auch nichts) oder wegen Pflichtverletzungen des Mieters kündigen. Fehlen nur einmalig die 100 € Miete oder wurde bereits öfter wegen verspäteter Mietzahlungen abgemahnt?

    Oder ihr versucht, einen korrekten Aufhebungsvertrag mit dem Mieter zu vereinbaren. Dann allerdings besser mit Vorlage vom Anwalt und nicht auf eigene Faust, denn das geht vermutlich wieder schief. Der Mieter scheint hier recht geschickt vorzugehen, da er gemerkt hat, ihr habt keine Ahnung vom Mietrecht.

    Deshalb will der Vermieter bzw. die Tochter sicherlich auch auf einen neuen Vertrag hinaus, weil ansonsten vermutlich eine Mieterhöhung noch einige Zeit nicht möglich wäre. Den musst du allerdings nicht unterschreiben, egal, was sie dir da noch für evtl. Geschichten auftischen von wegen Name des Vermieters muss angepasst werden, Finanzamt will neuen Vertrag...

    Über die ortsübliche Miete hinaus könnte dennoch erhöht werden, nämlich über eine Modernisierung. Je nachdem, wie da der Zustand des Hauses bzw. der Wohnung ist, wäre evtl. eine Staffelvereinbarung für dich auch nicht so nachteilig, denn dann könnte auch nicht so einfach eine Modernisierungsmieterhöhung gemacht werden. Du müsstest also überlegen, wo du das größere Potential siehst: ist viel am Haus zu modernisieren? Dachdämmung, Heizung, Fassadendämmung... gegen die 2,5%, die du dann auf jeden Fall hättest, wenn du die Änderung unterschreibst.

    Es ist nicht richtig, dass in Mietspiegeln einfach mal eben sozial geförderte Wohnungen als "normale" Wohnungen berücksichtigt werden und die Wohnungen aus irgendwelchen Portalen stellen weder einen Mietspiegel noch Vergleichswohnungen dar.

    Du brauchst der Mieterhöhung nicht zu widersprechen. Du musst einfach nur nicht zustimmen, sprich einfach gar nichts mehr machen, sondern den Vermieter erst mal machen lassen. Wenn der Vermieter der Meinung ist, dass seine Mieterhöhung korrekt ist, kann er deine Zustimmung bei Gericht einklagen. Wenn er tatsächlich nur Angebote (!) aus dem Internet zum Vergleich nimmt, wird ihm dann eben der Richter erklären, dass dies kein korrektes Vorgehen zu einer Mieterhöhung ist.

    Die Wohnung war sonst nicht zu beziehen, da keine Tapete an den Wänden!

    Du hättest aber auch mit dem Vermieter vereinbaren können, dass er auf seine Kosten noch Tapete anbringen lässt. Oder er dich dafür einige Monate mietfrei wohnen lässt. Oder mit einem Zuschuss entschädigt. Oder oder oder... (Viel) Geld in fremdes Eigentum stecken macht meistens nicht glücklich.

    Ansonsten hat der BGH da recht deutlich entschieden: auch nach kurzer Zeit kann Eigenbedarf geltend gemacht werden. Als Mieter muss man sich durch einen (beidseitigen) Kündigungsausschluss davor schützen, wenn man einen solchen Fall vermeiden will.

    Trotzdem kannst du ja noch mal das Gespräch mit dem Vermieter suchen und womöglich gewährt er dir einen Zuschuss/Kostenerstattung, wenn du dafür ohne Räumungsklage, Verzögerung etc. die Wohnung verlässt. Wenn der Eigenbedarf tatsächlich so besteht und der Vermieter die Wohnung schnellstmöglich für seine Tochter haben möchte, lässt er da vielleicht mit sich reden. Einen rechtlichen Anspruch hast du bei einer berechtigen Eigenbedarfskündigung aber nicht.

    Kommt das Schreiben von einem Anwalt? Viele Privatleute bekommen mangels Erfahrung keine rechtssichere Eigenbedarfskündigung hin, wenn sie sich keine Hilfe holen. Dann wären deine Chancen noch etwas besser, wenn du deinerseits das Schreiben dann mal durch einen Fachmann prüfen lässt.

    Du musst dir natürlich überlegen, ob du den Kündigungsausschluss willst. Wenn es für dich nicht in Frage kommt, warum interessieren dich dann noch andere Klauseln im Vertrag? Bist du in einer Verhandlungsposition, dass du Forderungen an den Vermieter stellen kannst hinsichtlich des Mietvertrags oder nimmt er dann einfach den nächsten, der ihn so akzeptiert?

    Der Kündigungsverzicht hat auch für dich den Vorteil, dass der Vermieter nicht mal eben in 6 Monaten z.B. wegen Eigenbedarf kündigen kann und du innerhalb kurzer Zeit zweimal umziehen musst.

    Generell bei Wohnraummietverträgen: wenn Klauseln den Mieter unangemessen benachteiligen oder gar geltendem Recht widersprechen (Kaution bei Schlüsselübergabe z.B.), sind sie unwirksam. Über alle anderen diskutieren Vermieter i.d.R. nicht, sondern nehmen einen anderen Mieter.

    Wenn es zu einem Urteil kommt, ja, dann geht es nur über das Gutachten. Allerdings wird das der Richter gerne vermeiden und beim Vergleich nimmt er gerne mal als Vorschlag die Summe, die die Versicherung zahlen würde. Annehmen muss der Vermieter das natürlich nicht.

    Ansonsten kann man dem Mieter hier nur raten, sich mit der Sache nochmals an die Haftpflichtversicherung zu wenden und den Rechtsstreit um den strittigen Teil über die Versicherung laufen zu lassen.

    Hallo,

    was die Versicherung bezahlt ist völlig unerheblich, derjenige der einen Schaden verursacht hat den Geschädigten so zu stellen als wäre der Schaden nie entstanden, auf die Regulierungsleistung einer Versicherung braucht sich der Geschädigte in diesem Fall nicht einlassen.

    So ist es gerechtfertigt, dass der Teil der von der Versicherung nicht reguliert wurde, vom Schädiger eingefordert wird, also der Abzug von der Kaution gerechtfertigt ist.

    Letztlich kann man sich dann aber bei Gericht streiten, ob der Betrag, der vom Vermieter gefordert wird und von der Kaution einbehalten wird, ihn nicht eben doch besser stellt und deshalb nicht gerechtfertigt ist. Aus Erfahrung folgen die Richter an Amtsgerichten gerne der Einschätzung einer Versicherung, weil die Alternative ein teures Gutachten ist und davon am Ende niemand finanziell etwas hat außer der Gutachter.

    Außerdem beinhaltet die Haftpflichtversicherung i.d.R. eine Rechtschutzversicherung zur Abwehr unberechtigter Forderungen. Dann könnte man darüber bei Gericht verhandeln, ob die Forderungen in der Gesamthöhe berechtigt sind (und damit von der Haftpflicht zu tragen) oder unberechtigt.

    Naja, mein Nachbar meinte zu mir, dass kurze Zeit nach dem Auszug schon andere Mieter drin waren (gleich 3), und die Schwester sei aber nicht dabei gewesen. Wäre doch zumindest eine Zeugenaussage oder? Ich hatte auf jeden Fall Umzugskosten im 4-stelligen Bereich und zahle in der neuen Wohnung auch ca. 100 € monatlich mehr Miete. Das kann man laut meiner Reschersche beim SE wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf verlangen. Ich habe außerdem in einem relativ aktuellen BGH Urteil erfahren, dass die Beweislast in solchen Fällen auf den Vermieter übergeht, der plausibel den Bedarfswegfall nachweisen muss.

    Wenn der Eigenbedarf vorgetäuscht ist, dann kannst du Schadenersatz verlangen. Allerdings wird das hier vermutlich schwer nachzuweisen, wenn er denn überhaupt je vorgetäuscht war.

    Dass Eigenbedarf nachträglich entfällt, kann passieren und heißt nicht, dass er von Anfang an vorgetäuscht war. Solange der Kündigungsgrund zum Zeitpunkt der Kündigung bestand, ist das in Ordnung.

    Wenn du nicht gerade eine Rechtschutzversicherung hast, ist das Kostenrisiko hier sehr hoch, würde ich sagen. Denn entweder forderst du viel Geld, damit sich der ganze Aufwand auch lohnt, was entsprechend teuer wird oder du kannst es im Prinzip auch lassen. Meistens enden solche Prozesse in einem Vergleich, sodass jeder auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt, insbesondere, wenn es nicht 100% klar ist, ob nun vorgetäuscht oder nicht. Oft bleibt dann nach Abzug von Anwalts- und Gerichtskosten nichts mehr hängen.

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