Hallo,
wir haben in unserem Einfamilienhaus zwei 1-Raum-Wohnungen die wir vermieten.
Der eine Mieter hatte uns nun mitgeteilt, dass er Anfang Dezember nach Österreich zum arbeiten geht. Wir haben daraufhiun die Kündigung zum 31.10.217 am 06.10.2017 fertig gemacht. Diese hatte er uns auch unterschrieben. Da er seine Möbel nicht mit runter nehmen will haben wir für ihn Sperrmüll beantragt. Als wir ihn nun daran erinnerten meinte er, das der jetzige AG ihn nicht aus dem Vertrag lässt, weil er bei ihm noch Schulden hat. Ich muss sagen, dass er uns die Miete größtenteils in Bar und auch oft nur nach Nachfrage gibt. Einen Dauerauftrag wie bei Beginn gefordert hat er bis heute nicht geschafft einzurichten. Vom letzen Monat fehlt immernoch 100 Euro.
Heute sagte er uns,dass er die ündigung zurücknehmen will, weil er angeblich innerhalb eines Monats diese widersprechen kann. Ist das rechtens und wie sollen wir uns weiter verhalten, denn wir möchten ihn raus haben.
Danke!