Hallo allerseits,
das Thema mit den zu niedrig angesetzten Betriebskosten in Mietverträgen ist ja ein immer wiederkehrendes und mir (inzwischen) auch bekannt. Leider hatte ich vor Einzug keine Gelegenheit, mit den Nachbarn zu reden, und der gesamte Vertragsabschluss war extrem überstürzt - nach 2 Jahren Wohnungssuche... Folglich stelle ich jetzt (zum Glück lange vor der ersten Abrechnung) im Gespräch mit den Nachbarn fest, dass die im Mietvertrag angesetzten Kosten deutlich zu niedrig sind.
Allerdings habe ich jetzt nochmal auf die genaue Formulierung im Mietvertrag geschaut und habe plötzlich einen Hoffnungsschimmer, dass der Vermieter doch nicht die tatsächlichen Betriebskosten umlegen kann sondern (aus Versehen) fixe Betriebskosten vereinbart hat, was deutlich zu meinem Vorteil wäre.
Da steht:
Die Zusammensetzung der monatlichen Miete zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ergibt sich wie folgt:
Nettokaltmiete: X€
gemäß Paragraf 556 Abs. 1 BGB sämtliche Betriebskosten im Sinne des Paragraf 2 BetrKV in der jeweils geltenden Fassung (insb. die sonstigen Betriebskosten): Y€
Und dann sind da Felder für die darauf zu zahlenden Vorauszahlungen - und das ist evtl. entscheidend - diese Felder sind leer.
Kann es sein, dass da (fix) Y€ für die Betriebskosten vereinbart wurden und keine "Betriebskostenvorauszahlung", wie es eigentlich üblich ist?
Dann hätte ich wenigstens im ersten Jahr noch Schonfrist, auch wenn er danach sicher auf einer Erhöhung der Betriebskosten entsprechend der tatsächlichen Höhe drängen würde.
Leide kann ich ihm keine Täuschung nachweisen, weil wir alles mündlich/telefonisch besprochen haben (im Nachhinein hätte ich stutzig werden müssen, dass er nie bereit war, mir irgendetwas zu mailen oder irgendeine Aussage schriftlich zu tätigen.)