Hallo,
wir wohnen seit anfang 2015 in unserer Mietwohnung. Laut Mietvertrag bleibt die Miete unverändert bis zum 31.12.2017. (Netto Kalt: 1100€, bei 110m² Wohnfläche (inkl. Balkon) D.h. 10€/m²)
Vor einem Monat hat unser bisheriger Vermieter die Wohnung an seine Tochter überschrieben. Nun möchte die Tochter einen neuen Mietvertrag (zum 1.1.18) und dort eine Staffelmiete vereinbaren (jährliche Mieterhöhung + 2,5% [die nächsten 10 Jahre lang...])
Folgenden Fragen stellen sich mir:
1) Behält der alte Mietvertrag nicht seine Gültigkeit? (Grundsatz: Verkauf bricht nicht Miete)
2) Ist eine Mieterhöhung grundsätzlich einfach so möglich oder greift hier der Grundsatz, dass eine Mieterhöhung über die ortsübliche Vergleichsmiete nicht erlaubt ist?
Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei guter Ausstattung zwischen 7,10 - 9,10€ (Baujahr 1972-1982). Das Gebäude hier ist aber noch älter.
Vielen Dank!