Beiträge von Schweinchenfan

    Alle meine Argumente sind die für ein mögliches Gerichtsverfahren, die müssen vor Gericht standhalten.

    Ich gehe nicht davon aus, dass das so kommt. Bevor der Vermieter Klage einreicht, wird er sich beraten lassen und dann darauf gestoßen werden, wie es korrekt geht. Damit gewinnt ihr natürlich Zeit.

    Man kann auch anbieten, eine niedrigere Mieterhöhung zu akzeptieren, die vielleicht nicht dem Maximum des Möglichen entspricht und damit die Miete längerfristig niedriger zu halten.

    Du missverstehst etwas: Die Heizungen sind noch gar nicht angestellt worden!!

    Ich verstehe das schon. Etwas anderes als dem Vermieter den Mangel mitzuteilen und ihn zur Behebung auffordern, bleibt dir aber nicht, egal wie du zum Vermieter stehst. Sobald der Vermieter Kenntnis vom Mangel hat, darfst du die Miete mindern, bzgl. der Höhe solltest du dann allerdings einen Anwalt befragen, nicht, dass du zu viel minderst und in Rückstand mit der Miete gerätst. Vielleicht bewegt sich der Vermieter mit einer Mietminderung, vielleicht auch nicht. Dann bleibt nur, dir anders Wärme zu verschaffen oder langfristig Umzug, auch wenn das sicherlich schwierig ist. Einen kleinen Heizlüfter fürs Bad kann man sich im Baumarkt beschaffen und durch die Mietminderung bezahlt man die Betriebskosten dafür.

    Mein Bad hat jetzt gerade (ca. 9:30) 16 Grad. Dies ist auch außerhalb der Heizperiode NICHT akzeptabel!

    Teile dem Vermieter mit, dass die Mindestraumtemperaturen trotz voll aufgedrehter Thermostate nicht erreicht werden und er den Mangel abstellen soll.

    sollte es den Bewohnern selbst überlassen sein/werden, wann sie ihre Heizung anstellen.

    Genau das geht so einfach nicht. Aus deiner Beschreibung gehe ich von einer Zentralheizung aus, sodass eben nicht jeder Bewohner die Heizung individuell anstellen kann. Wenn alle Mieter die Thermostate an den Heizkörpern nicht öffnen, die Heizung aber heizt, ist das eine Energieverschwendung und darüber hinaus nicht gut für die Lebensdauer der Heizung. Die Heizung schickt permanent Wärme in die Rohre, die dann aber nicht abgenommen wird. Im Sommer kommt es öfter vor, dass nachts die Temperaturen unter die Heizgrenze fallen und dann die Heizung anspringen würde, obwohl niemand Heizbedarf hat.

    Gibt es eine Art Verordnung oder Verbraucherrecht, wonach der Vermieter eine Kellerdecke dämmen muss?

    Nein, eine solche Pflicht besteht nur für Dach oder oberste Geschossdecke sowie Leitungen in unbeheizten Bereichen. Kellerdecken, Wände usw. gibt es keine Pflichten. Man hat auch keinen Anspruch auf "zeitgemäße" Dämmung im Sinne eines heutigen Standards, sondern es richtet sich immer nach dem Stand beim Bau oder Kernsanierung, wenn es als solche beworben wurde.

    Für Instandhaltungen ist der Vermieter zuständig, wie beispielsweise die Dichtungen der Fenster.

    Bzgl der Temperaturen, schau mal in deinen Mietvertrag. Entweder steht dort etwas welche Mindesttemperatur erreicht werden muss, ansonsten dürften tagsüber 20 Grad und nachts 17/18 Grad wohl üblich sein. Man kann sowas an der Heizung auch einstellen, welche Temperaturen erreicht werden müssen draußen, damit sie angeht. Dann muss der Vermieter hier tätig werden. Aber günstiger werden die Heizkosten damit dann auch nicht.

    Über einen anstehenden Verkauf müssen Mieter nicht informiert werden, das ist alleine Sache des Eigentümers. Für Mieterhöhungen gibt es Grenzen, auf deren Einhaltung man bestehen kann.

    Diese Miete ist seit dem 15.10.2019 unverändert.

    Damit geht der Vermieter ja grundsätzlich von falschen Tatsachen aus, denn das stimmt ja so nicht.

    Grundsätzlich kann der Vermieter um 15% innerhalb von 3 Jahren erhöhen, frühestens nach 15 Monaten, d.h. erst zum 01.02.2026 und wie du schreibst, müssen die beiden bereits getätigten Erhöhungen berücksichtigt werden. Damit ergibt sich eine etwas niedrigere Summe als die 885 €.

    Bzgl. Mietspiegel: es ist nicht ausgeschlossen, auch bei einem vorhandenen qualifizierten Mietspiegel Vergleichswohnungen heranzuziehen. Prinzipiell wird ein qualifizierter Mietspiegel allerdings als ortsübliche Miete angesehen. Bei einem Prozess müsste der Vermieter daher erklären, warum er der Meinung ist, dass der Mietspiegel auf seine Wohnung nicht anwendbar ist und die Vergleichswohnungen die ortsübliche Miete darstellen sollen. Diese Argumentation dürfte nicht einfach sein, aber sicher ist das nicht. Die genaue Einstufung im Mietspiegel und der sich daraus ergebende Wert muss im Schreiben auch angegeben sein, damit du dies überprüfen kannst.

    Aus meiner Sicht: was ist denn deine eigene Meinung zur Vergleichsmiete? Hältst du selbst den Mietspiegel für realistisch und findest eine Wohnung zu diesem Preis, wenn du aufgrund eines (Rechts)streits mit dem Vermieter ausziehst? Oder zumindest eine vergleichbare/bessere Wohnung unter den 885€? Oder liegt die Neuvermietung doch eher bei den genannten 14/15 €, sodass du bei einem Umzug wesentlich mehr zahlen würdest? Es ist leider oft so, dass Vergleichswohnungen deutlich höhere Preise haben als der Mietspiegel vorgibt, weil da Neuvermietungen erst mit deutlicher Verzögerung eingehen, der Mietspiegel ist tatsächlich eher auf dem Stand von vor einigen Jahren (die Daten müssen ja erhoben und ausgewertet werden und dann ist der Mietspiegel aus 2024, die Daten sind damit wahrscheinlich aus 2023 und damit 2 Jahre alt). Da kommt es schon zu erheblichen Abweichungen.

    Ich denke, wenn du nicht zustimmst, wird der Vermieter alles dafür tun, dich aus der Wohnung zu bekommen und die Wohnung für 14/15 € neu vermieten zu können, sofern das tatsächlich so einfach möglich ist. Es ist für dich auch denkbar, eine Teilzustimmung zu geben, z.B. 850 € oder 860 €, denn wegen 20€ wird der Vermieter vermutlich keine Zustimmungsklage einreichen, wenn er ohne Prozess 80/90 € bekommt. Das ist dann Abwägungssache deinerseits. Genauso sollte man bedenken, dass bei einem Gerichtsprozess erhebliche Gerichtskosten anfallen können. Evtl. ist hier gar keine Erhöhung möglich, aber gerade bei Amtsgerichten kommt es schon auch mal auf die persönliche Meinung des Richters und die Überzeugungskraft der Anwälte an.

    98% mit "erheblichen Brandlasten" aus z.B. Kartons, Bücher, Altkleider, etc. gefüllt sind. Dies stellt offenbar kein Problem dar.

    Ein Keller ist dazu geplant und gebaut, so genutzt zu werden. Dementsprechend sind auch die Bauvorschriften ausgestaltet, was den Brandschutz angeht. Ein Treppenhaus dagegen ist der primäre Fluchtweg. Dort muss die Brandgefahr minimiert werden, damit dieser Fluchtweg als solcher genutzt werden kann. Ein brennendes Schuhregal auf einer der unteren Etagen könnte verhindern, dass die Bewohner aus den oberen Etagen das Treppenhaus zur Flucht nutzen können. Mit der Rauchentwicklung und ggf. Brandausbreitung über Gegenstände im Treppenhaus wird das zu einem großen Problem. Bzgl. Fluchtweg gibt es deshalb auch Vorschriften, was die Breite von Treppenhäusern angeht, auch das ist ggf. mit Schuhregalen, Pflanzen usw. nicht gewährleistet. Die Bewohner müssten dann allesamt von der Feuerwehr aus den Fenstern geholt werden, wenn es im Treppenhaus brennt. Wenn es in einem der Kellerräume brennt, muss dort ja keiner hin und der bauliche Brandschutz. so gestaltet, dass die Decke sowie die Wände und Türen (i.d.R. Stahltüren zum Keller hin) ausreichend Widerstand gegen das Feuer bieten und damit Zeit verschaffen, dass die Bewohner das Haus sicher verlassen können.

    Man darf nicht vergessen, dass der Kauf, die Instandhaltung (Handwerkerkosten, Material) und nicht zuletzt auch die Ansprüche der Mieter immer weiter steigen. Keiner lebt mehr mit 5-6 Personen auf 60/80m2, stattdessen hat oft ein Pärchen schon 3-4 Zimmer und 100 m2+, damit Platz fürs Home Office ist. Keiner will mehr ein altmodisches Bad, alte Fenster, PVC oder gar irgendwo ländlich leben... Stattdessen werden die Ansprüche an Lage, Ausstattung und Fläche immer höher, natürlich treibt das die Preise, gerade in den gefragten Lagen. Modernisierungen wie neue Fenster, Dämmung, neue Heizung... kann ein Vermieter, der Geld verdienen will, auch nicht verschenken und muss die Miete logischerweise anpassen.

    Wohnungsmarkt entspannen - schwer zu sagen. Die große Generation der Boomer wird in den nächsten 20/25 Jahren wegsterben, aber wie viel nachkommt, wird sich zeigen. In den Städten rechne ich nicht mit einer Entspannung, auf dem Land vermutlich schon.

    "Bezahlbarer" Wohnraum ist auch jetzt vorhanden, jemand mietet ja auch die "unbezahlbaren" sonst würden sie so nicht angeboten. Die Frage ist eher, ob die eigenen Ansprüche zum Budget passen. Es konnte sich auch früher nicht jeder die gefragten Lagen in den Städten leisten.

    Allesamt nichtbehindernd für die Flurtreppen und damit Fluchtweg, bzw. Zugang zur Wohnungstür.

    Trotzdem hast du den Hausflur nicht als Abstellfläche mitgemietet, genauso wenig wie allgemeine Flächen im Keller usw. Diese dürfen nicht mit privaten Gegenständen vollgestellt werden, Brandlasten, Sicherheitsrisiken hin oder her. Deine Schuhe und Pflanzen musst du auf deiner gemieteten Fläche unterbringen.

    ist das OK.

    Welches Entsorgungsunternehmen von der Stadt (oder Landkreis) zu welchen Kosten beauftragt wird, liegt in deren Entscheidung. Der Vermieter gibt nur die Kosten weiter. Ob man selbst die Gebühren okay findet, ist müßig, denn darauf hat man als Privatperson überhaupt keinen Einfluss (genau wie Wasserversorgung und -entsorgung).

    Für mich klingt das relativ teuer, aber weiß auch nicht genau, was du mit Personen und Müllabfuhr meinst.

    Die meisten Posten sind aus meiner Sicht um die üblichen Preissteigerungen teurer geworden. Strom, Versicherungen, Dienstleistungen... ganz normal.

    Was mir auffällt, ist dass in 2022 die Kosten die Abwasser/Schmutzwasser extrem niedrig waren, für 12 Personen im Haus erscheinen mir die Kosten in 2023 wesentlich realistischer. So zum Vergleich, wir haben mit 5 Personen 800€/Jahr und wir sind keine Verschwender beim Wasser. Ich würde den Vermieter auch nach Belegen fragen, aber ich denke, dass er da entweder was in 2022 nicht umgelegt hat oder der Versorger damals wirklich noch sehr günstig war. Damit erklärt sich ja der größte Teil eurer Nachzahlung. Der Rest ist wie auch Fruggel schon geschrieben hat, die normale Preissteigerung, die wir hatten. Wenn ihr für 2024 und 2025 die Vorauszahlungen nicht erhöht hattet, dann solltet ihr auch hier mit Nachzahlungen in mind. dieser Höhe rechnen.

    Bei den energischen Warnungen, die mein Post hier hervorgerufen hat, werde ich mich umsehen, ob es Möglichkeiten gibt, anders vorzugehen.

    Dann sprich mit dem Vermieter und versuche, eine Einigung zu finden. Es bringt in solchen Fällen nichts, einfach die Miete nicht pünktlich oder unvollständig zu zahlen, denn dann kann der Vermieter sofort Zahlungsklage einreichen, die du nur verlieren kannst. Incl Zahlung der Gerichtskosten macht es das für dich nur teurer.

    Was ich davon halte - nicht viel.

    Die Übergabe der Wohnung würde ich gerne davon abhängig machen, ob Sie die Wohnung renovieren möchten oder einen Nachmieter suchen

    Was willst du da abhängig machen? Du musst die Wohnfläche wie vereinbart zurückgeben. Was der Vermieter danach macht, geht dich natürlich nichts an. Oder geht es dir hier um das Datum? Wenn ja, sollte das auch so dort stehen, denn mir ist nicht klar, was du überhaupt willst.

    Schon mal den Vermieter darauf hinweisen, dass man die letzten Mieten nicht wie vertraglich vereinbart zahlen wird, ist auch keine gute Idee. Damit verursacht du nur Mahnkosten, die alleine dir zur Last fallen werden und die finanzielle Situation nicht gerade verbessern werden. Dass du deinen Umzug zahlen muss und neue Möbel willst, ist nicht das Problem des Vermieters.

    Auf den theoretisch stromführenden Kabeln sind Klemmen. Selbst wenn die Sicherung drin wäre, würde nichts passieren, solange das Kind nicht auf die Idee kommt, die Klemmen zu entfernen. Die Erde dagegen ist offen, sodass der Personenschutzschalter sofort auslösen würde.

    Schön ist es natürlich trotzdem nicht und das Dauerzustand fände ich das auch nicht gut. Ich würde den Vermieter fragen, was sein Zeitplan für das Kabel ist. Wenn er da demnächst ran geht und die Installation beendet, würde ich das hinnehmen.

    Ist sie Abrechnung dann trotzdem richtig? Man müsste dann doch die Nebenkostenzahlung für Januar und Februar berücksichtigen oder?

    Bei den Heizkosten ist es verpflichtend, den Verbrauch im Abrechnungszeitraum zu ermitteln. Was heißt, "die Heizung" wurde erst im März oder Februar abgelesen? Elektronische Messeinrichtungen (Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler) speichern i.d.R. die Werte zum 31.12., sodass man auch später problemlos die korrekten Werte bekommen kann. Nur bei alten Verdunster -Röhrchen wird es schwierig.

    Verstehe nicht, was daran unklar ist. Individuelle Zähler der Wohnung abgelesen, den Gasverbrauch der Heizanlage aber nicht.

    Eben doch, der Zähler wurde ja abgelesen, allerdings wurde der Stand nicht für eine unterjährige Abrechnung verwendet. Es ist schon richtig, dass Heizkostenverteiler nur Sinn machen, wenn es mehrere Nutzer gibt, allerdings macht es dann auch nicht wirklich Sinn, den allgemeinen Gaszähler abzulesen. Eine derartige Zwischenabrechnung ist ja sehr aufwändig und dann bräuchte man alle Zähler. Dass der TE den Schluss zieht, dass die nachfolgende Familie so verschwenderisch war, klang für mich auch eher nach eigenem Anschluss, denn sonst könnte es ja auch jeder beliebige andere Nutzer im Haus sein, ggf. weitere Nutzerwechsel usw.

    Ob du das Fernsehen nutzt oder nicht, war bisher nicht von Belang. Seit 01.07.2024 ist es allerdings so, dass diese Kosten nicht mehr einfach so umgelegt werden dürfen, sondern man einen Vertrag dafür abschließen muss.

    Zitat

    kann das so sein,da ich dachte das Mieter nur für die Betriebskosten aufkommen, die während ihrer tatsächlichen Wohnzeit entstehen

    Im Allgemeinen ist die Aussage des Vermieters korrekt. Es ist in der Regel tatsächlich so, dass die Gesamtkosten, die im Jahr entstehen, zeitanteilig nach Mietdauer verteilt werden, ohne Preisunterschiede, die sich unterjährig ergeben, oder tatsächliche Umstände wie Reinigungseinsätze usw. zu berücksichtigen. Anderes Beispiel: in der Zeit vom Jan - Juni lag der Preis pro kWh Gas bei 10 ct, ab Juli bei 12 ct. Nun ist der Mieter im Juni ausgezogen und hätte gerne seinen Verbrauch nur mit 10 ct berechnet, mit den 12 ct hatte er ja nichts mehr zu tun, da war er ja bereits ausgezogen. Oder der Hausmeisterservice, der zum 01.10. die Preise erhöht hat. Hier muss der Vermieter nicht für jedes einzelne Mietverhältnis ausklamüsern, was wann wie viel gekostet hat und was er wem in Rechnung stellen muss. Das wäre auch extrem aufwändig.

    Bei deinem Fall bin ich mir nicht sicher, wie es korrekt zu handhaben ist. Es wäre hier absolut einfach, das dem Vormieter/Nutzer zuzuordnen, weil es hier eine ganz klare, gesetzliche Änderung zum 01.07.2024 gibt und anschließend die Kosten bei 0 sind. Zudem konntest du das Angebot auch gar nicht mehr nutzen. Allerdings widerspricht das aus meiner Sicht schon dem o.g. allgemeinen Konzept, wenn es Jahresabrechnungen gibt und grundsätzlich nach Wohnfläche verteilt wird. Mir ist hierzu allerdings aktuell keine Rechtsprechung bekannt, da die Nebenkostenabrechnungen, bei denen dieser Punkt strittig sein wird, erst nach und nach zugehen. Ich denke, sowas wird in den nächsten Jahren durchaus vor Gerichten landen. Ich als Vermieter würde eher deine Meinung teilen und das ausschließlich dem Nutzer bis Juni in Rechnung stellen, allerdings ohne zu wissen, ob das so korrekt ist. Ob dir die Summe einen Streit mit (meiner Meinung nach) ungewissen Ausgang mit dem Vermieter wert ist, musst du selbst wissen.

    Woher oder wie genau soll ich nun als Mieter heraus finden ob er da im Recht ist?

    Ob die Kappungsgrenze eingehalten wurde, kannst du ja einfach ausrechnen.

    Ansonsten muss der Vermieter nachweisen, wie hoch die ortsübliche Miete ist. Wenn es einen Mietspiegel gibt, dann kann er darauf verweisen und du kannst dir den Mietspiegel anschauen. Er muss begründen, wie er auf die Vergleichsmiete kommt. Alternativ kann er auch Vergleichswohnungen nennen, die muss er so genau benennen, dass du alles nachprüfen kannst.

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