Beiträge von Schweinchenfan

    Tatsächlich sind Fahrzeuge mit Saionkennzeichen auch außerhalb der Saison beitragsfrei versichert, sofern sie nicht komplett abgemeldet sind (und die Versicherung gekündigt ist). Es darf nur nicht im Straßenverkehr bewegt werden.

    Ich sehe hier keinen Grund, warum der Vermieter hier etwas unternehmen könnte. Er trägt keine finanziellen Risiken. Wenn euer Fahrzeug beschädigt wird, tragt ihr ohnehin die Kosten, sofern kein Schädiger ermittelt werden kann. Da ihr dann vermutlich nicht beweisen könnt, wer was gemacht gat, und euer Fahrzeug außerhalb der Saison nicht durch die Versicherung abgedeckt ist für derartige Schäden, bleibt ihr auf dem schaden sitzen. Aber das ist allein euer Risiko und hat mit dem Vermieter nichts zu tun.

    Einliegerwohnung ist rechtlich nicht definiert. Was das in deinem Mietvertrag heißen soll, kann ich nicht beurteilen. Alle Gesetze im Zusammenhang mit Wohnraum sprechen nur von einem Haus mit nicht mehr als 2 Wohneinheiten, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt. Ob das bei euch tatsächlich der Fall ist und damit die Regelungen für das vom Vermieter genutzte 2-FH gelten, mag ich nicht beurteilen, das ist Rechtsberatung im Einzelfall.

    Wenn man davon ausgeht, dass dies der Fall ist und der Vermieter mit im Haus wohnt, hat der Vermieter auch ein besonderes Kündigungsrecht, d.h. er kann ohne berechtigtes Interesse den Mietvertrag kündigen. Das sollte man auch bedenken und sich beraten lassen, bevor man hier auf seine Rechte gegen den Vermieter pocht.

    Du willst eine Vertragsänderung und wenn der Vermieter dem nicht zustimmt, dann kannst du diese nicht erzwingen, dann bleibt es bei dem WG-Zimmer.

    Eine Kündigung kann nicht an Bedingungen gebunden sein, das geht nicht. Das hilft dir also nicht, denn eine solche Kündigung wäre ohnehin nicht wirksam.

    Letztlich geht es hier um Vertrauen. Wenn du dem Vermieter nicht traust, dann solltest du dir einfach eine andere Wohnung suchen. Eine Möglichkeit, hier etwas gegen den Willen des Vermieters zu ändern, gibt es nicht.

    Zum Guthaben: bisher gilt dein Mietvertrag. Wenn es da keine Abrechnung gibt, gibt es für dich auch kein Guthaben. Du hast, zumindest so wie bisher beschrieben, mit dem Vertrag und evtl Guthaben des Mitbewohners nichts zu tun.

    Wenn im Haus nicht der Vermieter, sondern die Eltern des Vermieters wohnen, ist eine Pauschale incl der Heizkosten ohnehin nicht zulässig. Über die Heizkosten muss nach Verbrauch abgerechnet werden.

    Ansonsten: die Heizkosten auf Basis aller fossilen Brennstoffe sind explodiert, das ist Fakt, "nur" dreifach geht noch, andere mit früher günstigen Erdgasverträgen, die keine Preisbindung haben, trifft es noch härter. Wir haben noch unter 5ct/kWh Erdgas, neue Verträge liegen bei 20ct. Den Preis kannst du online selbst nachschauen, ich halte eine Verdreifachung aber für sehr realistisch. Dass der Vermieter dies weitergeben will, ist auch klar und aus meiner Sicht absolut in Ordnung. Wir reden hier nicht mehr von 10€, über die man hinweg sehen kann.

    Wenn du weiterhin dort wohnen willst, wirst du das wohl akzeptieren müssen, ansonsten wird das Wohnen da vermutlich ungemütlich. Bei einem Umzug treffen dich die Preiserhöhungen auch. Du kannst natürlich die Verbrauchserfassung verlangen, das wäre legitim und bei den Brennstoffkosten relativieren sich die zusätzlichen Kosten auch etwas.

    Ich habe eben interessehalber mal in die Abrechnungen geschaut, was der Mess-Dienstleister (überregional tätig) in unserem Objekt (3 WE) abgerechnet hat, bevor wir es übernommen und die Verträge gekündigt haben:

    278€ für den Abrechnungsservice Heizung, 140€ für 2 Wärmemengenzähler und 75€ für 7 Zähler Kaltwasser und 70€ für die Abrechnung Kaltwasser. Das waren Werte für 2017, also immerhin schon 5 Jahre her.

    Die andere Beträge für Miete sind auch marktüblich. Dass die Kosten für die Software umlagefähig sind, halte ich für sehr zweifelhaft und denke, dass das typische Verwaltungskosten sind, die nicht umlagefähig sind. Aber ich würde deshalb trotzdem keinen Stress machen, denn ohne die Software wird es der Vermieter am Ende einfach nicht mehr selbst machen und jemanden beauftragen, der dann noch deutlich teurer ist.

    Die Kosten für Verbrauchserfassung und Abrechnung sind erheblich, aber der Gesetzgeber meint, dass Mieter dadurch Heizenergie sparen. Die Kosten dürften durch die Pflicht zu fernablesbaren Geräten sowie die monatliche Verbrauchsinformationen noch mal deutlich ansteigen.

    Das Definitv nur frage ich mich , ob es sinn macht als Vermieter 1x mal im jahr aufs Konto zu schauen.

    Sinn macht das sicherlich nicht, aber solange die Forderungen noch nicht verjährt sind, spielt das keine Rolle. Innerhalb dieser Zeit kann der Vermieter sie immer noch geltend machen. Euch hätte das aber ja auch auffallen müssen, dass es Rücklastschriften gab.

    Damit bleibt nur das von Fruggel beschriebene Vorgehen: prüfen, ob die Forderungen berechtigt sind und dann entweder nachweisen, dass die Mieten gezahlt wurden oder umgehend nachzahlen.

    Auch eine Mieterhöhung schützt in der aktuellen Situation nicht vor Eigenutzern. Diese sind im Grunde immer bereit, mehr zu bezahlen als Kapitalanleger, vor allem wenn die Miete nur auf dem Niveau der Kosten der Unterkunft liegt. Das ist im Grunde für Kapitalanlager kaum attraktiv bzw der Preis für Selbstnutzer immer attraktiver.

    Die einzige Möglichkeit wäre aus meiner Sicht, allerdings ohne rechtliche Beratung an dieser Stelle durchzuführen, ein neuer Vertrag mit Kündigungsausschluss. Hier sollte aber dringend ein Anwalt befragt werden, ob man dies nur für den bevorstehenden Verkauf tatsächlich wirksam vereinbaren kann. Und dies wird sich sicherlich negativ auf den Verkaufspreis auswirken, das sollte deinen Eltern auch klar sein.

    Je nachdem, wie eilig der Verkauf ist, könnte man auch mit der Mieterin sprechen, ob sie bereit wäre, sich etwas neues zu suchen und man finanziert/organisiert den Umzug und reduziert so den Stress. Wir haben schon vor 7 Jahren eine Wohnung mit Mietern verkauft, die Eigenbedarf sehr lange hätten rauszögern können und das stand auch schon in der Anzeige. Trotzdem haben sich zu 95% Selbstnutzer gemeldet, die das Risiko eingehen wollten und gern mehr zahlen wollten als von uns veranschlagt. Jetzt sieht das auf dem Markt nicht besser aus, wenn es um den Mieterschutz geht.

    Letztlich wird das ziemlich sicher darauf hinauslaufen, dass ihr die Kaution einklagen müsst, denn da sitzt die Vermieterin am längeren Hebel im Moment. Wenn sie der Meinung ist, dass ihr für die Schäden verantwortlich seid, wird sie diese einbehalten und da gibt es rechtlich nur die Möglichkeit zu klagen. Ihr habt schon Informationen eingeholt, die sind auch korrekt, aber vermutlich nimmt das die Vermieterin erst von einem Richter an.

    Wenn der Vermieter eine neue Tür einbauen will, muss er einen Abzug alt für neu vornehmen und kann von euch nicht einfach eine neue Tür verlangen. Damit wäre er besser gestellt als vorher, wenn die Tür bereits 30 Jahre alt ist. Ihr müsst praktisch den Restwert ersetzen und der dürfte bei oder nahe 0 € liegen.

    Ob eine Wohnung tatsächlich genutzt wird, ist meist nicht relevant, es kommt auf die Vertragsverhältnisse an.

    Wessen Versicherung hat denn den Ersatzwohnraum bezahlt bzw. wer hat ihn organisiert? Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters oder deine Hausratversicherung?

    Wenn du dir selbst Ersatzwohnraum organisiert und bezahlt hast und dann die Miete aufgrund der Nicht-Bewohnbarkeit um 100 % gemindert hast, betrifft diese Mietminderung auch die Nebenkosten. Der Vermieter müsste also deine Vorauszahlungen für die Monate gutschreiben, so als wenn du sie bezahlt hättest. In der Abrechnung tauchen dann natürlich auch die Kosten für die Monate auf.

    Hat der Vermieter auf eigene Kosten (bzw. die seiner Versicherung) dir Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt, musst du deinen Mietvertrag einhalten und entsprechend auch die Miete und die Nebenkosten bezahlen.

    Jetzt erhalte ich die Nebenkostenabrechnung ohne den Leerstand der Monate die nicht bewohnbar waren mit der Begründung die Nebenkosten laufen schließlich weiter

    Das ist grundsätzlich richtig. Den Fall, dass Nebenkosten nicht auf ein bestehendes Mietverhältnis umgelegt werden, ist meines Wissens nach so nicht vorgesehen. In der Abrechnung tauchen diese Monate also immer auf, es bleibt nur bei der Frage, wer die Vorauszahlungen für diese Monate leisten muss, der Vermieter aufgrund der 100 % Mietminderung oder der Mieter, da der Vermieter den Ersatzwohnraum zur Verfügung stellt und damit der Mietvertrag von beiden Seiten eingehalten werden muss.

    Der Vermieter muss schlicht nicht nach Zählerständen oder Tonnenleerungen abrechnen, das Leistungsprinzip ist bei den kalten Betriebskosten optional. Bei uns wird beispielsweise am 01.01., 01.04., 01.07. und am 01.10. der Abschlag für Wasser und Abwasser abgebucht, im Januar kommt die Rechnung und wird mit dem Abschlag im April verrechnet. Für die Abrechnung vom 01.09.2020-31.08.2021 würden wir einfach die Abschläge 01.10.2020, 01.01.2021, 01.04.2021 und 01.07.2021 nehmen, völlig egal, welcher Zählerstand an welchem Zähler am 31.08.2021 war. Genauso läuft es bei allen anderen Posten auch. Da gibt es unterjährig Abschläge und einmal eine Rechnung. Es geht nicht darum, wann was geleistet wurde, sondern nur, was vom 01.09.2020 bis 31.08.2021 vom Konto des Vermieters abgegangen ist. Der Grund ist genau der von dir genannte, das ist alles aufwändig und kompliziert und erfordert am Ende noch Ablesungen, also macht man das nur, wenn man muss (Heizkosten). Alles andere legt man nach Abflussprinzip um und fertig.

    Wie im Mietvertrag vereinbart, leisten wir eine monatliche Vorauszahlung auf die Betriebskosten (150 €). Ein genauer Abrechnungszeitraum ist im Mietvertrag nicht vereinbart/definiert, dort steht nur jährliche Abrechnung; es hieß aber mündlich, dass wie üblich kalenderjährlich abgerechnet wird.

    Wenn es über diese mündliche Vereinbarung keine Nachweise gibt, wird es schwierig.

    Es ist durchaus üblich, dass die Rechnungen nicht alle die gleichen Abrechnungszeiträume haben. Bei uns ist Wasser und Abwasser jährlich, Wohngebäudeversicherung März - März, Schornsteinfeger ist immer im April/Mai... Das ist auch alles kein Problem. Der Vermieter muss gar nicht nach dem Leistungsprinzip abrechnen, sondern er kann einfach das umlegen, was er im Abrechnungszeitraum bezahlt hat. Zählerstände spielen bei diesem Abrechnungsmodus keine Rolle. Ausnahme sind hier nur die Heizkosten, aber die gehen ja nicht über den Vermieter. Letztlich ist es auch egal, denn der Vermieter reicht die umlagefähigen Kosten ja ohnehin zu 100 % an euch weiter und es findet keine weitere Umverteilung statt, wo Abweichungen ggf. zum Nachteil werden könnten. Letztlich zahlt ihr in eurem Gesamt-Mietzeitraum immer das gleiche und es bringt nur schlechte Stimmung, wenn ihr wegen 10 oder 20 € im einen oder im nächsten Jahr herumstreitet.

    Natürlich wollt ihr wissen, ob ihr ein Guthaben habt oder nicht. Allerdings würde ich nicht davon ausgehen, dass wir von großen Summen reden. Die kalten Betriebskosten sind in der Regel sehr gut zu kalkulieren, es ist klar, was für Versicherung, Schornsteinfeger usw. anfallen, je nach Abrechnungsmodus gilt das auch für Müll, wenn nicht aufkommensabhängig abrechnet wird. 150 € für ein EFH normaler Größe auch nicht besonders viel, wenn da Wohngebäudeversicherung, Grundsteuer, Müll, Abwasser und die Nebenkosten für die Heizung (Schornsteinfeger, Wartung) drin sind. Bei uns reichen die 150 €/Monat nicht aus für die genannten Positionen.

    Meine Vermieter wohnen mit im Haus und Laden ihr neues E-Auto in der Garage. Nach Infos von meinem Nachbarn, hat die Garage keinen extra Zähler, sondern soll (so wird vermutet) über den allgemeinen Zähler laufen.

    Das wäre auch mehr als unüblich, denn ein Zähler kostet auch eine monatliche Grundgebühr. In Zeiten von E-Autos wird das durchaus kommen, weil der Autostrom bisher billiger war. Genau wie Waschmaschinen, Trockner usw in Gemeinschaftsräumen oder eigene Kellerräume... werden Garagen üblicherweise einfach auch den Wohnungszähler geklemmt.

    Wie Leipziger schon schreibt, mit 40 € käme man beim Autoladen nicht weit. Das sind bei normalem Haushaltsstrom bei weitem keine 1000 km. Ich halte das auch für die normale Preissteigerung, wenn ich von üblichen Größenordnungen beim Allgemeinstrom ausgehe.

    Wenn du die Abrechnung anonymisiert einstellst, können wir gern drüber schauen.

    Es gibt meines Wissens nach keine Verpflichtung, den Wärmepumpenstrom über einen eigenen Zähler laufen zu lassen. Dies hat nämlich durchaus auch Nachteile, größerer Zählerkasten nötig, Sperrzeiten durch den Netzbetreiber, zusätzliche Grundgebühr usw.

    . Das Zimmer meines Sohnes wird nicht warm. Nur wenn ich die Heizung (Gas) auf 5 drehe.

    Wenn das Zimmer ausreichend warm wird, wenn du die Heizung hoch genug stellst, ist das aus mietrechtlicher Sicht ausreichend.

    ....ja 30er Jahre Haus. Das Dach ist nicht gedämmt.

    Es gibt schon seit einigen Jahren eine Dämmpflicht für das Dach oder die oberste Geschossdecke. Allerdings ist es so, dass viele alte Holzbalkendecken diese extrem laschen Anforderungen erfüllen. Das könntest du aber prüfen.

    Ansonsten stimme ich dem Vermieter im Grunde zu. In einem Haus aus den 30igern wird es kalt, wenn man nicht heizt. Bzw bis auf Passivhäuser trifft das auf alle Häuser zu, es geht nur mehr oder weniger schnell. Alte Häuser sind meistens nicht luftdicht, auch das ist normal.

    Letztlich hilft hier vermutlich nur, eine andere Wohnung zu suchen, die deutlich neuer ist. Ab Ende der 70iger gab es nennenswerte Anforderungen an den Wärmeschutz. Je neuer desto besser natürlich.

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