Wie im Mietvertrag vereinbart, leisten wir eine monatliche Vorauszahlung auf die Betriebskosten (150 €). Ein genauer Abrechnungszeitraum ist im Mietvertrag nicht vereinbart/definiert, dort steht nur jährliche Abrechnung; es hieß aber mündlich, dass wie üblich kalenderjährlich abgerechnet wird.
Wenn es über diese mündliche Vereinbarung keine Nachweise gibt, wird es schwierig.
Es ist durchaus üblich, dass die Rechnungen nicht alle die gleichen Abrechnungszeiträume haben. Bei uns ist Wasser und Abwasser jährlich, Wohngebäudeversicherung März - März, Schornsteinfeger ist immer im April/Mai... Das ist auch alles kein Problem. Der Vermieter muss gar nicht nach dem Leistungsprinzip abrechnen, sondern er kann einfach das umlegen, was er im Abrechnungszeitraum bezahlt hat. Zählerstände spielen bei diesem Abrechnungsmodus keine Rolle. Ausnahme sind hier nur die Heizkosten, aber die gehen ja nicht über den Vermieter. Letztlich ist es auch egal, denn der Vermieter reicht die umlagefähigen Kosten ja ohnehin zu 100 % an euch weiter und es findet keine weitere Umverteilung statt, wo Abweichungen ggf. zum Nachteil werden könnten. Letztlich zahlt ihr in eurem Gesamt-Mietzeitraum immer das gleiche und es bringt nur schlechte Stimmung, wenn ihr wegen 10 oder 20 € im einen oder im nächsten Jahr herumstreitet.
Natürlich wollt ihr wissen, ob ihr ein Guthaben habt oder nicht. Allerdings würde ich nicht davon ausgehen, dass wir von großen Summen reden. Die kalten Betriebskosten sind in der Regel sehr gut zu kalkulieren, es ist klar, was für Versicherung, Schornsteinfeger usw. anfallen, je nach Abrechnungsmodus gilt das auch für Müll, wenn nicht aufkommensabhängig abrechnet wird. 150 € für ein EFH normaler Größe auch nicht besonders viel, wenn da Wohngebäudeversicherung, Grundsteuer, Müll, Abwasser und die Nebenkosten für die Heizung (Schornsteinfeger, Wartung) drin sind. Bei uns reichen die 150 €/Monat nicht aus für die genannten Positionen.