- Türanlage kaputt, die Tür schließt nicht richtig
Dies muss instandgesetzt werden, sodass die Tür ihre Funktion erfüllen kann.
- Keller feucht
Je nach Baujahr des Hauses und/oder Nutzungsverhalten ist das normal bzw zu erwarten. Wenn "Altbau" wirklich Altbau vor dem 2. Weltkrieg bedeutet, dann sind feuchte Keller normal, denn damals hatte man keine Abdichtungen am Keller. Wenn man einen solchen Altbau anmietet, kann man keinen trockenen Keller erwarten, es sei denn das ist explizit vereinbart. Unser Keller aus dem BJ ist auch feucht. Ist eben so, seit über 100 Jahren, und lässt sich auch nicht einfach und schon gar nicht schnell und kostengünstig beheben.
- Fenster veraltet und teilweise undicht
Wenn dies bei Abschluss des Mietvertrages bereits auch so war, stellt dies keinen Mangel dar. Alte Fenster per se sind kein Mangel, erst wenn sie ihre Funktion nicht mehr erfüllen.
- Immer wieder Probleme mit der Heizung
Es steht dem Vermieter frei, ob er reparieren oder ersetzen will. Zumal es aktuell auch gar nicht so einfach ist, überhaupt Handwerker und/oder Material für einen Heizungsaustausch zu bekommen. Da wartet man Monate.
Diese "Mängel" sind letztlich alle im Entscheidungsbereich des Vermieters. Er muss die Funktion gewährleisten, sei es bei den Fenstern, der Tür oder der Heizung. Nicht mehr und nicht weniger. Zumal diese Sachen mit wirklich sehr hohen Kosten verbunden sind, die man auch erst einmal bezahlen können muss und die sich aus den Mieten finanzieren müssen.