Mein Vermieter macht die kombinierte Neben- und Heizkostenabrechnung selbst mit Hilfe einer Abrechnungssoftware Hausverwalter.
Soweit ich weiß, muss der Mieter für die Nebenkostenabrechnung nichts bezahlen. Für die Heizkostenabrechnung darf er einen bestimmten Betrag veranschlagen, den er dann auf die Mietparteien umlegen darf. Meine Frage bezieht sich auf die Höhe dieser Summe.
Die genaue Frage: Welchen Rechnungsbetrag darf ein Vermieter, der die Abrechnung der Heiz- und Nebenkosten selbst macht, auf die Mietparteien umlegen? Steht da irgendwo irgendwas in irgendeinem Gesetz? Für unser 6-Familienhaus veranschlagt der Vermieter einen Betrag von 100 €, den er dann auf die 6 Mietparteien umlegt. Sind 100 € noch OK. Er klagt immer wieder, dass er viele Stunden an der Heiz- und Nebenkostenabrechnung zu arbeiten hat, was mich als Mieter ab eigentlich nicht kümmern muss.
Im Mietvertrag steht ein Passus, der vermutlich wirksam ist: ..."die Kosten für die Berechnung und Aufteilung der Heiz- und Warmwasserkosten" zählen zu den Betriebskosten.
Im Haus gibt es 12 Kaltwasseruhren, 6 Warmwasseruhren, 6 Wärmemengenzähler (Wohnungsheizung) und einen Wärmemengenzähler Brauchwasser. Es wird 70% nach Verbrauch und 30% nach Fläche gerechnet. Sämtliche Wasseruhren und Wärmemengenzähler sind von einem Heizungsbauer gemietet. Da fallen natürlich Extrakosten an, die die Mietparteien bezahlen müssen.