Nebenkosten laufen für Mieter weiter - Wohnung unbewohnbar - Leerstand

  • Anfangs des Jahres gab es in meiner Mietswohnung einen Rohrbruch mit einem erheblichen Wasserschaden.

    Bis zur Klärung der Sanierung- Trockenlegen-Balkenaustausch-Neuverfliesung etc. und Fertigstellung dauerte es seine Zeit. Ich konnte zwischenzeitlich ein Apartment beziehen, welches die Versicherung bezahlt hat. Der Vermieter blieb auf der Miete sitzen.

    Jetzt erhalte ich die Nebenkostenabrechnung ohne den Leerstand der Monate die nicht bewohnbar waren mit der Begründung die Nebenkosten laufen schließlich weiter und ich hätte ja ein Kündigungsangebot ausgeschlagen.

    Ist das rechtens - ich habe ja schließlich in der Zeit dort nicht gewohnt????????

  • Ob eine Wohnung tatsächlich genutzt wird, ist meist nicht relevant, es kommt auf die Vertragsverhältnisse an.

    Wessen Versicherung hat denn den Ersatzwohnraum bezahlt bzw. wer hat ihn organisiert? Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters oder deine Hausratversicherung?

    Wenn du dir selbst Ersatzwohnraum organisiert und bezahlt hast und dann die Miete aufgrund der Nicht-Bewohnbarkeit um 100 % gemindert hast, betrifft diese Mietminderung auch die Nebenkosten. Der Vermieter müsste also deine Vorauszahlungen für die Monate gutschreiben, so als wenn du sie bezahlt hättest. In der Abrechnung tauchen dann natürlich auch die Kosten für die Monate auf.

    Hat der Vermieter auf eigene Kosten (bzw. die seiner Versicherung) dir Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt, musst du deinen Mietvertrag einhalten und entsprechend auch die Miete und die Nebenkosten bezahlen.

    Jetzt erhalte ich die Nebenkostenabrechnung ohne den Leerstand der Monate die nicht bewohnbar waren mit der Begründung die Nebenkosten laufen schließlich weiter

    Das ist grundsätzlich richtig. Den Fall, dass Nebenkosten nicht auf ein bestehendes Mietverhältnis umgelegt werden, ist meines Wissens nach so nicht vorgesehen. In der Abrechnung tauchen diese Monate also immer auf, es bleibt nur bei der Frage, wer die Vorauszahlungen für diese Monate leisten muss, der Vermieter aufgrund der 100 % Mietminderung oder der Mieter, da der Vermieter den Ersatzwohnraum zur Verfügung stellt und damit der Mietvertrag von beiden Seiten eingehalten werden muss.

  • vielen lieben Dank für die Rückmeldung - ja ich habe selbst eine Ersatzwohnung gesucht, welche meine Hausratversicherung übernommen hat.

    Dann werde ich gleich mit dem Vermieter ins Gespräch gehen und kann besser argumentieren.

    Damit hast du/sie mir wirklich geholfen - man hängt immer so hilflos in der Luft - lach.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!